Die IG Metall hat am 5. November 2026 in der dritten Verhandlungsrunde der baden-württembergischen Metall- und Elektroindustrie in Ludwigsburg einen eigenen Lösungsvorschlag vorgelegt: eine zeitlich befristete tarifliche Regelung, die Investitionen in Zukunftsprodukte mit verbindlichen Zusagen für Standorte, Arbeitsplätze und Ausbildung verbindet. Eine Einigung gibt es nicht; beide Seiten bestätigen das. Für Arbeitgeber ist der Vorstoß trotzdem die bisher konkreteste Spur, wie ein Abschluss aussehen könnte, und er legt den eigentlichen Streitpunkt offen.

Worum wird jetzt wirklich gestritten?

Beide Seiten wollen ein Instrument für Betriebe, die Entlastung brauchen. Sie meinen aber nicht dasselbe. Südwestmetall knüpft sein Angebot an die Einführung eines „betrieblichen Instruments“ zur Sicherung von Investitionen, Innovationen, Standorten und Beschäftigung. Die IG Metall verlangt nach ihrer Pressemitteilung vom 5. November etwas anderes: Über Abweichungen sollen Gewerkschaft und Arbeitgeberverbände gemeinsam entscheiden, nicht Betriebsräte unter Druck vor Ort.

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Das ist mehr als eine Formfrage. Ohne tarifliche Öffnung kann ein tarifgebundener Betrieb nicht einfach nach unten abweichen; das folgt aus § 4 Abs. 3 des Tarifvertragsgesetzes (TVG). Auch eine Betriebsvereinbarung über tariflich geregelte Entgelte scheidet ohne Öffnungsklausel in der Regel aus (§ 77 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz, BetrVG). Wie schnell und wie breit ein Krisenbetrieb entlastet werden kann, hängt deshalb direkt davon ab, wer am Ende zustimmen muss.

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Was verlangt die Gewerkschaft von den Betrieben?

Die Pressemitteilung nennt vier Bedingungen: Die Regelung gilt nur für klar begrenzte Fälle. Ein pauschaler Verzicht auf Tarifleistungen zur Gewinnsteigerung ist ausgeschlossen. Die Zusagen müssen überprüfbar sein. Und Betriebe sollen dafür einstehen, wenn sie die Zusagen nicht einhalten. Wie dieses Einstehen aussehen soll, ob als Rückzahlung, Nachzahlung oder anders, lässt das Papier offen.

Neu ist die Logik nicht. Seit dem Pforzheimer Abschluss von 2004 können die Tarifparteien nach gemeinsamer Prüfung befristete Abweichungen für einzelne Betriebe vereinbaren; die Regelung ist heute Teil des Tarifvertrags zur Beschäftigungssicherung und Beschäftigungsaufbau. Das Tariflexikon der IG Metall beschreibt die Maßstäbe: Der Arbeitgeber soll die Notwendigkeit nachweisen, schlüssige Investitionskonzepte vorlegen und die Arbeitnehmervertreter umfassend über die wirtschaftliche Lage informieren; die Gegenleistungen sollen einklagbar sein. Wer sich auf den neuen Vorschlag einstellt, sollte diese Liste als Mindestprogramm lesen.

Was das Angebot je 1.000 Beschäftigte bedeutet

Die Arbeitgeberseite bietet bisher 700 Euro Einmalzahlung im Juli 2027 und 1,3 Prozent mehr ab Juli 2028, bei einer Laufzeit bis 31. Dezember 2028. Betriebe unter 2,3 Prozent Nettoumsatzrendite könnten die Zahlung verschieben und gegebenenfalls streichen. Die IG Metall fordert 5 Prozent bei zwölf Monaten Laufzeit.

Nach Angaben von Südwestmetall entsprechen die 700 Euro einem Prozent des durchschnittlichen tariflichen Jahresentgelts in Baden-Württemberg, also rund 70.000 Euro. Daraus ergibt sich eine eigene, grobe Überschlagsrechnung für einen Betrieb mit 1.000 Beschäftigten, ohne Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung:

  • Einmalzahlung: 700.000 Euro im Jahr 2027, sofern sie nicht verschoben wird.
  • 1,3 Prozent ab Juli 2028: rund 455.000 Euro im Jahr 2028, danach rund 910.000 Euro jährlich.
  • 5 Prozent: rund 3,5 Millionen Euro im Jahr.

Die Spanne erklärt, warum Südwestmetall-Chef Peter S. Krause den Vorstoß zwar „interessant“ nannte, beim Gesamtpaket aber weiter großen Abstand sieht. Eine frühere Rechnung je Kopf zu Angebot und Forderung ordnet die Beträge ergänzend ein.

Wie geht es weiter?

Die IG Metall erwartet Antworten bis zur Verhandlung am Montag, 9. November, in Düsseldorf; laut dpa wollen auch Vertreter aus Baden-Württemberg dorthin reisen. Bleibt eine tragfähige Antwort aus, kündigt die Gewerkschaft eine Ausweitung der Warnstreiks an. Südwestmetall nennt für die nächste Runde im Südwesten voraussichtlich die dritte Novemberwoche. Am 6. und 9. November stehen laut IG Metall zudem dritte Runden in weiteren Tarifgebieten an. Ein Pilotabschluss kann von anderen Gebieten übernommen werden.

Was Arbeitgeber jetzt wissen sollten

  • Noch nichts einplanen: Der Vorschlag ist kein Tarifergebnis. Personal- und Budgetplanung sollten vorerst mit Szenarien arbeiten, nicht mit einer angenommenen Abweichungsmöglichkeit.
  • Bedarf belegbar machen: Betriebe, die eine Abweichung erwägen, sollten Ertragslage, Investitionsplan und Beschäftigungsziel schon jetzt so aufbereiten, dass sie einer gemeinsamen Prüfung standhalten könnten.
  • Zusagen vorsichtig kalkulieren: Standort- und Beschäftigungszusagen binden über Jahre. Wer sie abgibt, sollte die möglichen Folgen eines Verfehlens vorab mit Verband und Rechtsberatung durchspielen.
  • Eigene Wege abgrenzen: Für einzelvertragliche Modelle gelten andere Grenzen; dazu gehört unser Handlungsplan zum Gehaltsverzicht.
  • Warnstreiks mitdenken: Sie laufen weiter und können sich ausweiten. Welche Mittel Arbeitgeber im Warnstreik haben, sollte die Personalabteilung parat haben.