Die IG Metall hat in der Nacht zum Sonntag, 1. November 2026, unmittelbar nach dem Ende der Friedenspflicht um Mitternacht die ersten Warnstreiks in der Metall- und Elektroindustrie begonnen. Betroffen waren zunächst einzelne Werke, etwa Thyssenkrupp Rasselstein in Andernach und RF360 Europe in München. Im Laufe der Woche will die Gewerkschaft die Aktionen auf das gesamte Bundesgebiet ausdehnen, wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet. Die Tarifverhandlungen betreffen rund 3,7 Millionen Beschäftigte.

Wo wird bisher gestreikt?

In Andernach legte nach dpa-Angaben die Nachtschicht des Weißblechherstellers befristet die Arbeit nieder, rund 300 Beschäftigte waren betroffen. In Nordrhein-Westfalen ruft der Bezirk für Sonntagabend zu einer Kundgebung beim Autozulieferer Gestamp Umformtechnik in Bielefeld auf; für Montag sind laut WirtschaftsWoche Beschäftigte in mehr als zwei Dutzend Betrieben landesweit zu Aktionen aufgerufen. Auch in Baden-Württemberg und Bayern sind Warnstreiks angekündigt.

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IG-Metall-Chefin Christiane Benner hatte „starke Warnstreiks“ angekündigt. Der Leiter des Bezirks Mitte, Jörg Köhlinger, bezeichnete die nächtliche Aktion in Andernach als „lediglich der Auftakt einer massiven Warnstreikphase“.

Wie weit liegen die Positionen auseinander?

Die Gewerkschaft fordert 5 Prozent mehr Entgelt bei einer Laufzeit von zwölf Monaten sowie Vereinbarungen zur Sicherung von Standorten und Arbeitsplätzen. Die Arbeitgeber haben am 27. Oktober in der zweiten Verhandlungsrunde ein Angebot vorgelegt, das nach übereinstimmenden Berichten diese Eckpunkte enthält:

  • eine Einmalzahlung im Juli 2027 in Höhe von 1 Prozent des durchschnittlichen tariflichen Jahresentgelts,
  • eine tabellenwirksame Erhöhung um 1,3 Prozent erst ab Juli 2028,
  • eine Laufzeit von 26 Monaten bis Ende 2028,
  • die Möglichkeit, die Einmalzahlung in Betrieben mit geringer Rendite zu verschieben oder zu streichen – genannt wird eine Nettoumsatzrendite von 2,3 Prozent als Schwelle,
  • eine neue betriebliche Verhandlungsebene, auf der Betriebsräte statt der Gewerkschaft Abweichungen vereinbaren könnten.

Rechnet man das Angebot auf ein Jahr um, liegt es weit unter der Forderung und unter der aktuellen Inflationsrate von 2,8 Prozent im Oktober. Die Arbeitgeber begründen die Zurückhaltung mit der schwachen Auftragslage und hohen Kosten; in einer Umfrage von Gesamtmetall rechneten 42 Prozent der Betriebe mit Personalabbau.

Wie lange kann die Warnstreikphase dauern?

Ein Blick auf die vergangene Runde hilft bei der Planung: 2024 begannen die Warnstreiks Ende Oktober, der Pilotabschluss im Bezirk Küste folgte am 12. November – also rund zwei Wochen später. Ob sich das wiederholt, ist offen, denn die Positionen liegen diesmal weiter auseinander. Scheitern die Verhandlungen, wären der nächste Schritt eine Urabstimmung und unbefristete Streiks; dafür gibt es derzeit keine Anzeichen. Termine für die dritte Verhandlungsrunde in den Bezirken waren bis Sonntagmorgen nicht öffentlich bestätigt.

Was gilt rechtlich während des Warnstreiks?

Nach Ablauf der Friedenspflicht sind Warnstreiks als Mittel des Arbeitskampfs nach Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz zulässig. Für Streikende ruht das Arbeitsverhältnis: Sie erhalten für die Streikzeit kein Entgelt, die Gewerkschaft zahlt ihren Mitgliedern Streikgeld. Die Mitgliedschaft in der Sozialversicherung bleibt bei einem rechtmäßigen Arbeitskampf nach § 7 Absatz 3 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) bestehen. Leiharbeitskräfte dürfen nach § 11 Absatz 5 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) nicht eingesetzt werden, um die Arbeit Streikender zu übernehmen – Details erläutert unser Beitrag zum Einsatzverbot für Zeitarbeitskräfte im Streik. Was Arbeitgeber im Betrieb sonst dürfen, etwa bei Streikbruchprämien, Notdiensten und Hausrecht, haben wir in einem eigenen Überblick zu den Regeln im Warnstreik zusammengestellt.

Was Arbeitgeber jetzt wissen sollten

  • Streikzeiten sauber erfassen: Für die Entgeltabrechnung November müssen Beginn und Ende der Arbeitsniederlegung je Beschäftigtem dokumentiert sein; pauschale Abzüge führen häufig zu Streit.
  • Nicht streikende Beschäftigte einplanen: Wer arbeiten will, aber wegen des Streiks nicht beschäftigt werden kann, behält unter Umständen seinen Lohnanspruch. Ob das Arbeitskampfrisiko greift, hängt vom Einzelfall ab – hier lohnt frühzeitige Rücksprache mit dem Verband.
  • Kunden und Lieferketten informieren: Bei Zulieferern können schon kurze Schichtausfälle Lieferzusagen gefährden. Notdienstvereinbarungen mit der örtlichen IG Metall rechtzeitig abstimmen.
  • Angebot intern durchrechnen: Betriebe sollten prüfen, ob sie die genannte Renditeschwelle für die Einmalzahlung erreichen würden – die Antwort ist für die Budgetplanung 2027 relevant, egal wie der Abschluss am Ende aussieht.
  • Keine Maßregelung: Die Teilnahme an einem rechtmäßigen Warnstreik darf nicht mit Nachteilen geahndet werden (§ 612a BGB).