In der Tarifrunde 2026 der Metall- und Elektroindustrie haben die Arbeitgeberverbände in der zweiten Verhandlungsrunde Ende Oktober ein erstes Angebot vorgelegt: eine Einmalzahlung im Juli 2027 und eine Tabellenerhöhung um 1,3 Prozent zum 1. Juli 2028, bei einer Laufzeit bis Ende 2028. Die IG Metall hat das Angebot nach eigenen Angaben in allen Tarifbezirken abgelehnt. Da die Friedenspflicht am 31. Oktober 2026 um 24 Uhr endet, sind ab dem 1. November Warnstreiks möglich und angekündigt.
Was haben die Arbeitgeber angeboten?
Die Einzelheiten ergeben sich aus den Mitteilungen der IG-Metall-Bezirke vom 27. und 28. Oktober 2026. Danach sieht das Angebot im Juli 2027 eine Einmalzahlung in Höhe von einem Prozent des durchschnittlichen Jahresbruttoeinkommens im jeweiligen Tarifgebiet vor. Die Arbeitgeber in Niedersachsen beziffern diesen Betrag nach Darstellung der Gewerkschaft auf rund 660 Euro brutto, in Bayern ist von rund 664 Euro die Rede. Die Zahlung soll automatisch differenziert werden können; in Bayern soll sie laut IG Metall in Betrieben unterhalb einer bestimmten Gewinnschwelle ganz entfallen.
Lesen Sie auch Gesamtmetall-Umfrage: 42 Prozent der Betriebe rechnen mit Personalabbau
Eine dauerhafte Erhöhung der Entgelttabellen ist erst zum 1. Juli 2028 vorgesehen, und zwar um 1,3 Prozent. Die Laufzeit soll bis Ende Dezember 2028 reichen, in Niedersachsen entspricht das 26 Monaten. Zusätzlich verlangen die Arbeitgeber nach Angaben der IG Metall Niedersachsen und Sachsen-Anhalt, die Möglichkeiten zur Differenzierung auszuweiten und dauerhaft zu verankern, tarifliche Gespräche über Krankenstände und die Senkung von Krankheitskosten zu führen sowie über den Einsatz künstlicher Intelligenz zu verhandeln. In Nordrhein-Westfalen fordern sie laut Gewerkschaft außerdem ein betriebliches Instrument zur Sicherung von Investitionen, Standorten und Beschäftigung.
Was fordert die IG Metall?
Die Gewerkschaft verlangt fünf Prozent mehr Geld für Beschäftigte und Auszubildende bei einer Laufzeit von zwölf Monaten. Hinzu kommen eine stärkere Anhebung der unteren Entgeltgruppen, tarifliche Regeln zur Sicherung von Beschäftigung und Standorten sowie eine tarifliche Gewinnbeteiligung für besonders erfolgreiche Unternehmen. Die IG Metall Baden-Württemberg verlangt außerdem verbindliche Zusagen zu Produkten, Forschung und Entwicklung in Deutschland.
Wie reagieren die Verhandlungsführer?
Die Bezirke bewerten das Angebot einhellig als unzureichend. Die baden-württembergische Bezirksleiterin Barbara Resch sagte nach der Verhandlung in Kornwestheim: „Die Entgelterhöhung ist zu niedrig und kommt zu spät.“ Der Küsten-Bezirksleiter Daniel Friedrich verwies auf eine Inflationsrate von 3,3 Prozent und sprach von einer „knallharten Minusrunde“ für die Beschäftigten. In Niedersachsen kritisierte Bezirksleiter Thorsten Gröger vor allem die lange Laufzeit. In den Bezirken Thüringen und Mittelgruppe wird nach Angaben der IG Metall weiterverhandelt.
Die Position der Arbeitgeberverbände geht aus den Gewerkschaftsmitteilungen nur indirekt hervor. Die IG Metall Niedersachsen und Sachsen-Anhalt gibt wieder, NiedersachsenMetall bewerte das eigene Angebot als Schritt nach vorn und begründe seine Forderungen unter anderem mit hohen Krankheitskosten und dem Strukturwandel der Branche.
Was bedeutet die Lücke zwischen den Positionen?
Die Spanne ist groß: Fünf Prozent tabellenwirksam über ein Jahr stehen einer Einmalzahlung und 1,3 Prozent nach rund 20 Monaten gegenüber. Strittig ist zudem, wie stark Betriebe in wirtschaftlich schwierigen Lagen von tariflichen Leistungen abweichen dürfen. Gerade die automatische Differenzierung dürfte für viele mittelständische Zulieferer eine wichtige Rolle spielen, weil sie Kosten an die Ertragslage koppeln würde.
Was Arbeitgeber jetzt wissen sollten
- Ab dem 1. November 2026 sind Warnstreiks in tarifgebundenen Metall- und Elektrobetrieben rechtlich zulässig. Betriebe sollten Produktions- und Lieferpläne auf mögliche kurzfristige Arbeitsniederlegungen prüfen.
- Personalabteilungen sollten klären, wie streikbedingte Ausfallzeiten in der Zeiterfassung und Entgeltabrechnung behandelt werden; für die Dauer der Teilnahme an einem Streik besteht in der Regel kein Vergütungsanspruch.
- Für die Budgetplanung 2027 und 2028 bietet das Arbeitgeberangebot nur eine Untergrenze. Erfahrungsgemäß liegt ein Abschluss zwischen Angebot und Forderung; konkrete Werte lassen sich derzeit nicht seriös vorhersagen.
- Nicht tarifgebundene Unternehmen, die sich am Flächentarif orientieren, sollten die Verhandlungen zur Differenzierung und zur Laufzeit genau verfolgen, da sie Signalwirkung für eigene Vergütungsrunden haben können.
- Bei Fragen zum Umgang mit Streiks im Einzelfall empfiehlt sich die Abstimmung mit dem zuständigen Arbeitgeberverband.