Checkliste zum Jahreswechsel 2027
Acht Punkte, die Personalabteilungen vor dem 1. Januar 2027 prüfen sollten. Kostenlos, ohne Anmeldung und zum Ausdrucken.
Warum diese Punkte
Zum 1. Januar 2027 ändern sich Mindestlohn, Minijob-Grenze und, vorbehaltlich des Bundesrats, die Rechengrößen der Sozialversicherung. Fehler fallen oft erst bei der nächsten Prüfung auf. Deshalb steht hier zuerst, was sich am einfachsten vorab klären lässt.
Keine Rechtsberatung: Die Ergebnisse sind eine unverbindliche Orientierung auf Grundlage des Gesetzestextes und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir nicht. Ihre Eingaben werden nur in Ihrem Browser verarbeitet und vom Rechner weder übertragen noch gespeichert.
Häufige Fragen
Muss ich mich für die Checkliste anmelden?
Nein. Sie können die Seite direkt nutzen und ausdrucken oder als PDF speichern.
Ersetzt die Checkliste eine Beratung?
Nein. Sie zeigt die häufigsten Punkte und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls.
Quellen
- Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV5)
- Minijob-Zentrale: Minijob 2027
- BMAS: Sozialversicherungsrechengrößen 2027
- § 7 BUrlG: Übertragung und Abgeltung
- Bundesarbeitsgericht: Verfall von Urlaubsansprüchen, Obliegenheiten des Arbeitgebers
- § 8 Beitragsverfahrensverordnung
- Richtlinie (EU) 2023/970 zur Entgelttransparenz
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