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Personal-Zahlen 2027

Mindestlohn, Minijob-Grenze und Rechengrößen der Sozialversicherung: was 2027 gilt und was sich gegenüber 2026 ändert.

Stand November 2026: Der Mindestlohn steht fest. Die Rechengrößen beruhen auf dem Kabinettsbeschluss vom 7. Oktober 2026, die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus. Er soll laut Tagesordnungsentwurf am 20. November 2026 darüber beraten.

Löhne und Minijobs

Wert20262027
Mindestlohn je Stunde13,90 €14,60 €
Minijob-Grenze im Monat603 €633 €
Minijob-Grenze im Jahr7.236 €7.596 €
Obergrenze Midijob im Monat2.000 €2.000 €

Rechengrößen der Sozialversicherung im Monat

Wert20262027
Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung5.812,50 €6.375,00 €
Beitragsbemessungsgrenze allgemeine Renten- und Arbeitslosenversicherung8.450,00 €8.850,00 €
Versicherungspflichtgrenze, allgemein6.450,00 €7.012,50 €
Bezugsgröße3.955,00 €4.130,00 €

Dieselben Rechengrößen im Jahr

Wert20262027
Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung69.750 €76.500 €
Beitragsbemessungsgrenze allgemeine Renten- und Arbeitslosenversicherung101.400 €106.200 €
Versicherungspflichtgrenze, allgemein77.400 €84.150 €
Bezugsgröße47.460 €49.560 €

Was Arbeitgeber daraus ableiten sollten

Bei Gutverdienern steigen die Arbeitgeberbeiträge, weil ein größerer Teil des Gehalts beitragspflichtig wird. Die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung steigt 2027 um 562,50 Euro im Monat, die der Renten- und Arbeitslosenversicherung um 400 Euro. Die Versicherungspflichtgrenze steigt ebenfalls deutlich, sodass der Wechsel in die private Krankenversicherung schwerer wird.

Die Kosten je Arbeitsplatz rechnet unser Zahlen-Briefing für Plus-Mitglieder durch. Was konkret zu tun ist, steht in der Checkliste zum Jahreswechsel.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist der Mindestlohn 2027?

14,60 Euro brutto je Stunde ab dem 1. Januar 2027, nach 13,90 Euro im Jahr 2026.

Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze 2027?

Nach dem Kabinettsbeschluss 8.850 Euro im Monat in der allgemeinen Renten- und Arbeitslosenversicherung und 6.375 Euro in der Krankenversicherung. Die Zustimmung des Bundesrats stand bei unserem letzten Stand noch aus.

Wie hoch ist die Versicherungspflichtgrenze 2027?

Nach dem Kabinettsbeschluss 84.150 Euro im Jahr. Für Beschäftigte, die am 31. Dezember 2026 wegen Überschreitens der Grenze versicherungsfrei und substitutiv privat krankenversichert sind, nennt der Beschluss 80.550 Euro. Für den entsprechenden Personenkreis mit Stichtag 31. Dezember 2002 sind es 72.900 Euro.

Sind die Werte endgültig?

Der Mindestlohn steht fest. Die Rechengrößen beruhen auf dem Kabinettsbeschluss vom 7. Oktober 2026. Wir aktualisieren die Seite, sobald der Bundesrat entschieden hat.

Quellen

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