In den größten zehn Prozent der insolventen Unternehmen in Deutschland waren im Oktober 2026 rund 16.800 Arbeitsplätze betroffen, 45 Prozent mehr als im September. Das meldete das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) am 5. November. Die Zahl der Fälle stieg mit 1.683 Insolvenzen von Personen- und Kapitalgesellschaften dagegen nur um ein Prozent. Für Personalverantwortliche ist die zweite Zahl die weniger wichtige.

Warum die Jobzahl mehr sagt als die Fallzahl

Dieselbe Fallzahl kann sehr unterschiedliche Folgen haben, je nachdem, ob Kleinstbetriebe oder Industriefirmen betroffen sind. Im Oktober waren es erkennbar größere: Gegenüber dem Vorjahresmonat liegen die Fälle 9 Prozent höher, die betroffenen Jobs 21 Prozent. Der Abstand zum Oktober-Schnitt der Jahre 2016 bis 2019 beträgt bei den Fällen 83 Prozent, bei den Jobs 104 Prozent. Rechnerisch ergibt sich aus der IWH-Veränderungsrate für den September ein Wert von rund 11.600 Jobs. Das IWH weist die Jobzahl für Großinsolvenzen nach eigener Darstellung auch deshalb aus, weil sie die Gesamtzahl betroffener Arbeitsplätze gut annähert; sie ist also nicht die vollständige Summe.

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Wo es sich ballt

  • Verarbeitendes Gewerbe: etwa 9.400 betroffene Arbeitsplätze, der zweithöchste Wert seit Beginn der IWH-Erhebung im Januar 2020. Höher lag nur der September 2024 mit etwa 10.500.
  • Baden-Württemberg: etwa 6.500 Arbeitsplätze, ein neuer Höchstwert.
  • Hessen: 180 Insolvenzen, ebenfalls Höchstwert seit Januar 2020.
  • Bekanntester Fall: laut IWH die Verfahrenseröffnung bei der Varta AG und mehreren verbundenen Unternehmen.

Das Bild passt zu der Erwartung von Allianz Trade, dass die Pleitezahlen auch 2027 hoch bleiben. Das IWH sieht kurzfristig allerdings eine Entlastung: Seine Frühindikatoren, die dem Geschehen meist zwei bis drei Monate vorauslaufen, waren zuletzt rückläufig; für November und Dezember rechnet das Institut mit sinkenden Zahlen. IWH-Insolvenzforscher Steffen Müller spricht von einem „außergewöhnlich hohen Niveau“ und nennt die Frühindikatoren einen „Lichtblick“. Ein Rückgang von diesem Niveau aus ist noch keine Normalisierung.

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Was heißt das für das Recruiting?

Insolvenzen in der Industrie setzen Fachkräfte frei, oft gebündelt an einem Standort und in kurzer Zeit. Wer in der Region sucht, sollte die Agentur für Arbeit und, sofern vorhanden, den Insolvenzverwalter oder eine Transfergesellschaft ansprechen; das Transferkurzarbeitergeld regelt § 111 SGB III. Zwei Punkte sind dabei zu beachten:

  • Einzeleinstellung oder Betriebsübergang: Wer einzelne Beschäftigte neu einstellt, übernimmt keine Altverträge. Wer dagegen einen Betriebsteil samt Belegschaft fortführt, kann unter § 613a des Bürgerlichen Gesetzbuchs fallen. Die Abgrenzung sollte vor Gesprächen mit Teams juristisch geklärt werden.
  • Zeitfenster: Im Insolvenzverfahren gilt für Kündigungen eine Höchstfrist von drei Monaten zum Monatsende, sofern keine kürzere Frist maßgeblich ist (§ 113 Insolvenzordnung). Bewerbungen kommen daher oft früher, als übliche Auswahlverfahren abgeschlossen sind.

Was, wenn es den Geschäftspartner trifft?

Fällt ein Zulieferer oder Großkunde aus, kann das die eigene Auslastung unmittelbar treffen. Personalseitig stehen dann Kurzarbeit und im härteren Fall ein geordneter Personalabbau zur Wahl. Bei der Kurzarbeit läuft die verlängerte Bezugsdauer von 24 Monaten nach geltender Verordnung Ende 2026 aus; ab Januar gelten wieder zwölf Monate, sofern nichts Neues beschlossen wird. Wer erst dann beantragt, plant mit dem kürzeren Rahmen.

Was Arbeitgeber jetzt wissen sollten

  • Abhängigkeiten erfassen: Einkauf und HR können gemeinsam prüfen, welche Lieferanten und Kunden so viel Umsatz oder Vorprodukte ausmachen, dass ihr Ausfall die Personalplanung ändern würde.
  • Eigene Beschäftigte: Das Insolvenzgeld sichert Lohnansprüche für die drei Monate vor dem Insolvenzereignis (§ 165 SGB III). Finanziert wird es von den Arbeitgebern über die Umlage, deren gesetzlicher Satz 0,15 Prozent beträgt (§ 360 SGB III).
  • Zahlen richtig lesen: Der IWH-Trend zählt Personen- und Kapitalgesellschaften und erscheint vor der amtlichen Statistik. „Betroffen“ heißt nicht „verloren“: Wie viele Stellen in Sanierungen erhalten bleiben, weist die Zahl nicht aus.