In der Tarifrunde der Metall- und Elektroindustrie haben sich nach Angaben der IG Metall bis zum 6. November 2026 mehr als 413.000 Beschäftigte an über 2.800 Warnstreikaktionen beteiligt. Am Montag, 9. November, wird in Nordrhein-Westfalen, Bayern und Sachsen weiterverhandelt, außerdem in Sachsen-Anhalt und im Bezirk Osnabrück-Emsland. Legen die Arbeitgeber kein besseres Angebot vor, will die Gewerkschaft den Arbeitskampf verschärfen; im Bezirk Mitte gelten 24-Stunden-Warnstreiks als nächste Stufe. Betroffen sind bundesweit rund 3,7 Millionen Beschäftigte.
Wo stehen Forderung und Angebot?
Die IG Metall verlangt 5 Prozent mehr Geld ab November für zwölf Monate, dazu Regeln zur Beschäftigungssicherung und eine Gewinnbeteiligung in gut verdienenden Unternehmen. Für Auszubildende fordert sie 110 Euro mehr im Monat. Die Arbeitgeber haben am 27. Oktober in fünf Tarifgebieten zeitgleich angeboten:
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- eine Einmalzahlung im Juli 2027 von 1 Prozent des durchschnittlichen tariflichen Jahresentgelts, die über die „Automatische Differenzierung“ in Krisenbetrieben entfallen oder sinken kann,
- 1,3 Prozent mehr Tabellenentgelt ab Juli 2028,
- eine Laufzeit bis 31. Dezember 2028.
Gesamtmetall knüpft das Angebot an ein betriebliches Instrument zur Sicherung von Investitionen und Standorten. Die IG Metall spricht von einem „Minus-Angebot“. In Euro beziffert die Gewerkschaft die Einmalzahlung an der Küste auf 500 bis 850 Euro, in Niedersachsen auf 660 Euro.
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Der Abstand ist groß: Die Forderung würde die Tabellen nach zwölf Monaten um 5 Prozent anheben. Das Angebot erhöht sie bis Ende 2028 dauerhaft um 1,3 Prozent – wirksam erst im 21. Monat nach Auslaufen der alten Entgelttabellen am 31. Oktober 2026. Was beide Positionen je Kopf kosten, haben wir in unserer Pro-Kopf-Rechnung zu Angebot und Forderung aufgeschlüsselt.
Was ändert sich bei einem 24-Stunden-Warnstreik?
Rechtlich ist der ganztägige Warnstreik kein anderes Instrument als der Zwei-Stunden-Ausstand. Seit dem Ende der Friedenspflicht am 1. November 2026 um 0 Uhr sind beide zulässig, eine Urabstimmung ist dafür nicht nötig. Praktisch verschiebt sich aber einiges:
- Schichtplanung: Ein Tagesstreik erfasst alle Schichten. Wer Früh-, Spät- und Nachtschicht fährt, muss für jede klären, welche Anlagen sicher heruntergefahren werden und wer den Notdienst übernimmt. Erhaltungsarbeiten, die Anlagen vor Schäden bewahren, sind nach ständiger Rechtsprechung auch im Streik zu leisten; Umfang und Besetzung sollten mit der Streikleitung vereinbart werden.
- Lieferketten: Bei Just-in-time-Belieferung reicht ein Tag Ausfall, um Abnehmer zu treffen. Vertragsstrafen und Lieferpflichten jetzt prüfen, Kunden früh informieren.
- Entgelt: Wer streikt, erhält für die Ausfallzeit kein Entgelt. Gewerkschaftsmitglieder bekommen Streikgeld von der IG Metall, nicht vom Betrieb. Die Ausfallzeiten müssen in der Lohnabrechnung sauber erfasst werden.
- Arbeitswillige: Kann ein Betrieb wegen des Streiks nicht sinnvoll weiterarbeiten, darf er ihn für die Streikdauer stilllegen. Das Bundesarbeitsgericht hat diese suspendierende Stilllegung anerkannt (Urteil vom 22. März 1994, 1 AZR 622/93). Dann entfällt auch der Lohnanspruch der Arbeitswilligen. Die Stilllegung muss aber klar erklärt werden und darf nicht über den Streikzeitraum hinausgehen.
Leiharbeit und Fremdpersonal bleiben tabu
Streikende Stammbeschäftigte dürfen nicht durch Zeitarbeitskräfte ersetzt werden. Das Einsatzverbot nach § 11 Abs. 5 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) gilt für alle Betriebe, die unmittelbar bestreikt werden – auch für Leiharbeitnehmer, die schon vorher im Einsatz waren, sofern sie Tätigkeiten Streikender übernehmen sollen. Details dazu stehen in unserem Überblick zum Einsatzverbot für Zeitarbeitskräfte. Was Arbeitgeber im Arbeitskampf sonst dürfen, etwa bei Streikbruchprämien oder Hausrecht, fasst unser Leitfaden zum Warnstreik im Betrieb zusammen.
Wie geht es nach Montag weiter?
An der Küste blieb die dritte Runde am 6. November in Bremen ohne Ergebnis, in Baden-Württemberg endete die Verhandlung am 5. November in Ludwigsburg ebenfalls ohne Einigung. Für Niedersachsen und Thüringen stehen die Termine noch aus. Gesamtmetall-Präsident Udo Dinglreiter hatte das Angebot als Schritt „auf dem Weg zu einer Lösung“ beschrieben; IG-Metall-Chefin Christiane Benner wertet die Beteiligung als klare Absage an das Angebot. Ein Pilotabschluss in einem Bezirk ist erst denkbar, wenn sich eine Seite bewegt.
Was Arbeitgeber jetzt wissen sollten
- Bis Montag einen Ablaufplan für einen ganztägigen Streik festlegen: Ansprechpartner, Notdienst, Herunterfahren der Anlagen, Information der Kunden.
- Notdienstvereinbarung mit der örtlichen IG Metall oder dem Betriebsrat suchen, bevor der Streik ausgerufen wird.
- Eine Betriebsstilllegung nur ausdrücklich, schriftlich und für die Streikdauer erklären; die Entscheidung dokumentieren.
- Lohnbüro vorbereiten: Ausfallzeiten Streikender und gegebenenfalls Arbeitswilliger getrennt erfassen.
- Keine Leiharbeitskräfte auf Arbeitsplätze Streikender setzen, Personaldienstleister vorab informieren.
- Kostenplanung für 2027 mit beiden Szenarien rechnen – Angebot und Forderung liegen so weit auseinander, dass ein Abschluss deutlich über dem Angebot realistisch ist.