Die Schaeffler AG aus Herzogenaurach will bis 2028 netto 3.460 Stellen in Europa abbauen, davon rund 2.660 in Deutschland. Das teilte der Auto- und Industriezulieferer am 3. November 2026 mit. Vier deutsche Standorte sollen perspektivisch schließen: Dortmund, Morbach, Berlin und Schwalbach. Hinzu kommt ein freiwilliger, befristeter Gehaltsverzicht, der beim Vorstand beginnen und alle Hierarchieebenen erfassen soll. Die Mitteilung des Unternehmens nennt 16 betroffene Standorte in Europa.

Wen trifft der Abbau?

Rund die Hälfte der Stellen entfällt auf die Produktion, etwa 30 Prozent auf Forschung und Entwicklung, der Rest auf weitere Funktionen. In Dortmund arbeiten 430 und in Morbach 160 Beschäftigte, beide Werke fertigen Produkte für Verbrennungsmotoren. In Berlin werden die Aktivitäten mit rund 270 Beschäftigten eingestellt. Schwalbach wird aufgegeben, ein Großteil der rund 385 Beschäftigten soll nach Frankfurt wechseln; dort sind laut Schaeffler rund 190 Stellen betroffen.

Lesen Sie auch Offshore-Wind in der Flaute: Was Zulieferer jetzt für ihr Personal planen müssen

Nach eigener Rechnung ergeben diese vier Standorte zusammen höchstens rund 1.050 Stellen. Mehr als 1.600 der angekündigten Stellen dürften also an den fortbestehenden Standorten wegfallen, genannt werden Herzogenaurach, Bühl, Höchstadt, Nürnberg, Regensburg, Erlangen und Schweinfurt. Details will das Unternehmen in örtlichen Mitarbeiterversammlungen vorstellen.

Jeden Morgen um 6 Uhr das Wichtigste für Personaler: kostenloser Newsletter →

Bezogen auf 31.957 Beschäftigte der deutschen Stammbelegschaft zum 30. September 2026 sind das rund acht Prozent. Mit früheren Programmen und 1.800 Altersteilzeitverträgen beziffert Schaeffler den Rückgang auf rund 18 Prozent. Schon im November 2024 hatte der Konzern 4.700 Stellen in Europa gestrichen, 2.800 davon in Deutschland, wie die IG Metall dokumentiert.

Warum spart ein Konzern mit bestätigter Prognose?

Schaeffler bestätigte am selben Tag seine Jahresprognose und meldete für die ersten neun Monate 17,48 Milliarden Euro Umsatz bei einer bereinigten EBIT-Marge von 4,5 Prozent. Das Ergebnis täuscht über das Gefälle hinweg: Die Sparte Powertrain & Chassis, zu der Dortmund und Morbach gehören, verdient mit 10,8 Prozent Marge noch gut, verliert aber währungsbereinigt 4,6 Prozent Umsatz. E-Mobility wächst, liegt jedoch bei minus 14,8 Prozent. Der Abbau zielt also auf eine Lücke, die sich erst künftig voll öffnet.

Das Programm soll rund 300 Millionen Euro pro Jahr bringen; die Mitteilung spricht dazu teils von „ab“, teils von „bis“ 2030. Der Einmalaufwand liegt bei rund 480 Millionen Euro und soll überwiegend noch 2026 zurückgestellt werden. Rechnerisch sind das knapp 139.000 Euro je Stelle, wobei die Summe nicht nur Abfindungen abdecken muss. Das Handelsblatt berichtet, Aufhebungsverträge sollten bis spätestens Ende 2028 stehen und von sieben Führungsebenen mindestens zwei entfallen.

Wie weit trägt ein freiwilliger Gehaltsverzicht?

Vorstandschef Klaus Rosenfeld nennt den Solidaritätsbeitrag „das wichtigste Element des Programms“. Die Ausgestaltung ist offen und muss mit den zuständigen Gremien abgestimmt werden. Rechtlich hat ein solcher Verzicht eine klare Grenze: Nach § 4 Tarifvertragsgesetz (TVG) sind ungünstigere Abreden für Tarifgebundene nur zulässig, wenn der Tarifvertrag sie erlaubt, und auf bereits entstandene tarifliche Ansprüche kann nur mit Billigung der Tarifparteien verzichtet werden. Einzelvertraglich lässt sich damit vor allem übertarifliches Entgelt erreichen. Die Ankündigung fällt zudem in die laufende Metall-Tarifrunde, in der nach Handelsblatt-Angaben seit Montag auch Schaeffler in Herzogenaurach bestreikt wird; zum Stand lesen Sie was die Warnstreiks für Arbeitgeber bedeuten.

Was Arbeitgeber jetzt wissen sollten

  • Aufhebungsverträge zählen mit: Vom Arbeitgeber veranlasste Beendigungen stehen Entlassungen gleich. Bei 60 bis 499 Beschäftigten greift die Anzeigepflicht nach § 17 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) ab zehn Prozent oder mehr als 25 Fällen binnen 30 Tagen. Wer in Wellen abbaut, sollte das je Betrieb nachhalten.
  • Standortschließung ist Betriebsänderung: Sie löst Beratungs- und Sozialplanpflichten aus (§§ 111, 112 Betriebsverfassungsgesetz). Der Ablauf von Interessenausgleich und Sozialplan gehört früh in den Zeitplan.
  • Bestandsvereinbarungen zuerst prüfen: Schaeffler stützt sich auf eine Zukunftsvereinbarung von 2018, deren Inhalt die Mitteilung nicht nennt; auch betriebsbedingte Kündigungen erwähnt sie nicht. Solche Abreden können den Spielraum enger ziehen als das Gesetz.
  • Selektion mitdenken: Freiwillige Programme ziehen oft gerade Leistungsträger an. Hinweise dazu bietet unser Beitrag zum Freiwilligenprogramm ohne Kündigungen.
  • Verzicht sauber dokumentieren: Befristung, Rückkehr zum alten Entgelt und Folgen für variable Vergütung oder Betriebsrente gehören schriftlich geregelt; im Einzelfall ist rechtliche Beratung sinnvoll.