Die deutsche Offshore-Windindustrie stellt sich auf eine längere Auftragslücke ein. Nach einer Studie von wind:research, die der Bundesverband Windenergie Offshore (BWO) am 15. Oktober 2026 vorgestellt hat, könnte die Zahl der Vollzeitstellen in der Branche von heute rund 31.530 auf etwa 9.000 im Jahr 2045 sinken, wenn der Ausbau auf See schwach bleibt. Das wären gut 22.500 Arbeitsplätze weniger. Erste Hersteller in Norddeutschland reagieren bereits mit Stellenabbau und kündigen Kurzarbeit an. Für Arbeitgeber in der Zulieferkette stellt sich damit weniger die Frage, ob, sondern wie sie ihr Personal durch die Talsohle bringen.
Wie belastbar sind die Zahlen?
Die Studie beschreibt ausdrücklich ein Krisenszenario, keine Prognose, und sie wurde vom Interessenverband der Branche in Auftrag gegeben. Das Gegenmodell, das Referenzszenario mit 70 Gigawatt installierter Leistung bis 2045, würde dagegen rund 90.000 zusätzliche Vollzeitstellen bringen. Im Krisenfall läge die Leistung nach den Berechnungen bei rund 34 Gigawatt. Der Branchenumsatz fiele von rund 14,6 Milliarden Euro im Jahr 2025 auf etwa vier Milliarden Euro jährlich; kumuliert nennt die Studie einen Ausfall von mehr als 550 Milliarden Euro bis 2045.
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Für die Personalplanung wichtiger als das Jahr 2045 ist der kurzfristige Horizont: Seit Mitte 2025 wurde keine neue Nordsee-Fläche mehr vergeben, nachdem im August 2025 für zwei Flächen kein Gebot eingegangen war. Die Bundesregierung verschob die Ausschreibungen für 2026 auf 2027. Wer heute Fundamente, Kabel oder Türme fertigt, sieht deshalb vor allem 2028 als kritisches Jahr.
Wo es schon konkret wird
Nach einem Bericht von Dr. Web rechnet der Fundamenthersteller Steelwind in Nordenham für 2028 mit mindestens einem halben Jahr Kurzarbeit, beschlossen ist sie noch nicht. Der Monopile-Fertiger EEW will im Rostocker Überseehafen bis Ende 2026 rund 100 seiner etwa 1.000 Stellen streichen und erwartet bis einschließlich 2028 eine geringe Auslastung. In Cuxhaven wurden laut demselben Bericht rund 300 Leiharbeitsverträge bei Siemens Gamesa nicht verlängert, die Stammbelegschaft soll bleiben.
Das Muster ist typisch für zyklische Industrien: Zuerst endet die Flexibilität am Rand – Leiharbeit, Befristungen, Überstunden –, dann folgen Kurzarbeit und erst zuletzt Kündigungen. Regional gibt es zugleich Gegenbewegungen: Der Kabelhersteller Prysmian sucht in Nordenham bis zu 300 Beschäftigte, allerdings für Telekommunikations-Seekabel.
Kurzarbeit für 2028: Was jetzt schon vorzubereiten ist
Kurzarbeitergeld setzt nach § 96 Sozialgesetzbuch III (SGB III) einen erheblichen, vorübergehenden und unvermeidbaren Arbeitsausfall voraus; mindestens ein Drittel der Beschäftigten muss einen Entgeltausfall von mehr als zehn Prozent haben. Die Regelbezugsdauer beträgt nach § 104 SGB III bis zu zwölf Monate. Eine absehbar mehrjährige Auftragslücke kann deshalb zum Problem werden: Die Agentur für Arbeit prüft, ob der Ausfall tatsächlich vorübergehend ist. Wie Betriebe die Anzeige richtig aufsetzen, beschreibt unser Überblick zu Voraussetzungen und Ablauf des Kurzarbeitergelds.
In Betrieben mit Betriebsrat ist die Einführung von Kurzarbeit nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) mitbestimmungspflichtig. Ohne Betriebsrat braucht es eine Grundlage im Arbeits- oder Tarifvertrag oder eine Einzelvereinbarung. Wer die Betriebsvereinbarung erst aushandelt, wenn die Aufträge ausbleiben, verliert Wochen.
Das Dilemma: Fachkräfte halten, Kosten senken
Schweißer, Prüfer für zerstörungsfreie Prüfung und Logistikfachleute aus dem Offshore-Bau sind in anderen Branchen gefragt, etwa im Schiffbau, in der Rüstung oder bei Netzbetreibern. Wer sie in der Flaute verliert, findet sie beim nächsten Ausbauschub kaum wieder. Einen Ansatz zeigt Audi, das Fachkräfte vorübergehend an Rüstungsfirmen verleiht; wie das rechtlich funktioniert, haben wir am Beispiel der Überlassung statt Stellenabbau beschrieben. Für Arbeitgeber außerhalb der Branche wiederum öffnet sich ein Zeitfenster, erfahrene Industriefachkräfte an der Küste zu gewinnen.
Politisch ist das Bild offen: Die Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes wurde am 8. Oktober 2026 im Bundestag in erster Lesung beraten. Der BWO fordert unter anderem zweiseitige Differenzverträge, eine Kostenindexierung zwischen Zuschlag und Investitionsentscheidung sowie die Möglichkeit, gefährdete Zuschläge aus den Jahren 2023 bis 2025 zurückzugeben.
Was Arbeitgeber jetzt wissen sollten
- Szenarien rechnen: Auslastung für 2027 bis 2029 in mindestens zwei Varianten planen und daraus den Personalbedarf je Qualifikation ableiten.
- Kurzarbeit vorbereiten: Rahmen-Betriebsvereinbarung oder vertragliche Grundlage frühzeitig schaffen; bei absehbar langer Dauer mit der Agentur für Arbeit klären, ob der Ausfall als vorübergehend anerkannt wird.
- Reihenfolge der Instrumente festlegen: Arbeitszeitkonten, Urlaub, Leiharbeit und Befristungen vor Kündigungen; bei größerem Abbau gelten die Schwellen der Massenentlassungsanzeige nach § 17 KSchG.
- Schlüsselkräfte identifizieren: Wer beim nächsten Aufschwung unverzichtbar ist, braucht ein Bindungsangebot – etwa Qualifizierung während der Kurzarbeit oder befristete Einsätze bei Partnerfirmen.
- Politik beobachten: Mit dem Abschluss der Gesetzesnovelle können sich die Ausschreibungstermine und damit die Auftragslage ab 2028 verschieben.