Die Sozialpartner der Chemie-, Metall- und Elektro- sowie der Stahlindustrie haben der Bundesregierung drei gemeinsame Reformpapiere übergeben. Das Bundesarbeitsministerium teilte am 6. November mit, dass Wirtschafts- und Arbeitsministerium die Vorschläge an das Kanzleramt weitergeleitet haben. Für Arbeitgeber zentral: Alle drei Papiere verlangen, das Blockmodell der Altersteilzeit zu erhalten. Die Chemie-Sozialpartner wollen zudem mehr Spielraum bei Arbeitszeit, Befristung und Sozialauswahl – jeweils über Tarifverträge.

Wer hat was vorgelegt?

Hintergrund ist Ziffer 19 der Beschlüsse des Koalitionsausschusses vom 1./2. Juli 2026. Darin bat die Regierung die Tarifparteien besonders unter Druck stehender Branchen um eigene Vorschläge. Im September fanden drei Dialogrunden statt: am 22. September für Auto, Maschinenbau und Elektro (IG Metall, Gesamtmetall, VDA, VDMA, ZVEI), am 23. September für Stahl (IG Metall, Arbeitgeberverband Stahl, Wirtschaftsvereinigung Stahl) und am 29. September für die Chemie. Den umfangreichsten Katalog legten IGBCE und der Chemie-Arbeitgeberverband BAVC mit einem 12-Punkte-Plan vor.

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Beschlossen ist damit nichts. Die Ministerien wollen die Vorschläge nach eigener Aussage in die Reformdiskussion der Regierung einbringen. Gesetzentwürfe nennt die Mitteilung nicht.

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Warum steht die Altersteilzeit ganz oben?

Die Alterssicherungskommission hatte im Juni empfohlen, das Zugangsalter zur Altersteilzeit von 55 auf 58 Jahre anzuheben und das Blockmodell abzuschaffen. Genau dagegen richten sich alle drei Papiere. Metall und Elektro beziffern den Anteil des Blockmodells an den Altersteilzeitverträgen im produzierenden Gewerbe auf 86 Prozent. In ihrer Branche stocken tarifgebundene Arbeitgeber das Teilzeitentgelt um bis zu 57,4 Prozent auf, gesetzlich vorgeschrieben sind 20 Prozent. Die Stahlseite warnt zusätzlich davor, Vertrauensschutz nur für individuelle Altersteilzeitverträge zu gewähren und tarifliche Regelungen auszunehmen.

Für Betriebe mit laufenden Abbauprogrammen ist das keine Nebensache: Das Blockmodell ist in vielen Sozialplänen das Instrument, mit dem Ältere ohne Kündigung ausscheiden. Mehr dazu, wie sich solche Programme aufbauen lassen, steht in unserem Beitrag zum Freiwilligenprogramm, das nicht die Falschen gehen lässt.

Was wollen die Chemie-Sozialpartner bei Arbeitszeit und Befristung?

IGBCE und BAVC fordern eine gesetzliche Tariföffnung, um von der täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit umzustellen. Heute begrenzt § 3 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) die werktägliche Arbeitszeit auf acht, ausnahmsweise zehn Stunden. Dass die Sozialpartner das im September noch verlangen, zeigt: Eine Umstellung war zu diesem Zeitpunkt nicht Gesetz. Was das geltende Gesetz schon heute an Flexibilität erlaubt, haben wir gesondert zusammengestellt. Bei der Zeiterfassung wollen beide Seiten Vertrauensarbeitszeit ohne Erfassungspflicht erhalten und weitere Gruppen per Tarifvertrag ausnehmen können.

Bei befristeten Verträgen begrüßen sie den Plan der Regierung, das Schriftformerfordernis aus § 14 Abs. 4 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) zu streichen. Heute macht ein nur digital geschlossener befristeter Vertrag die Befristung unwirksam – einer der häufigsten Formfehler in der Praxis. Zusätzlich sollen Tarifparteien eigene Sachgründe festlegen dürfen.

Sozialauswahl und Abfindung: Was ist neu?

Die Chemie-Partner wollen, dass Tarifverträge – etwa Sozialtarifverträge – weitere Kriterien für die Sozialauswahl bestimmen dürfen, zum Beispiel besondere Qualifikationen oder Leistung. Heute zählen nach § 1 Abs. 3 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) nur Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung; Leistungsträger lassen sich lediglich über die enge Ausnahme für berechtigte betriebliche Interessen herausnehmen. Wie die Auswahl heute funktioniert, erklärt unser Beitrag zur Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen.

Chemie und Stahl unterstützen außerdem die Überlegung der Regierung, Abfindungen steuerlich zu begünstigen, wenn Gekündigte schnell eine neue Stelle antreten. Die Chemie schlägt dafür eine bis zu sechswöchige Erprobungsphase beim neuen Arbeitgeber vor, bezahlt von den beteiligten Unternehmen.

Zuschläge, Gesundheit, Entgelttransparenz

  • Nachtzuschläge: Die Regierung plant, Sonn- und Feiertagszuschläge steuerlich und beitragsrechtlich besserzustellen. Die Chemie will Nachtzuschläge einbeziehen. Heute gelten dafür die Grenzen des § 3b Einkommensteuergesetz.
  • Gesundheitsförderung: Der Steuerfreibetrag von 600 Euro je Beschäftigtem und Jahr soll steigen und dynamisiert werden. Eine Teil-Arbeitsunfähigkeit soll nur mit Zustimmung beider Seiten möglich sein.
  • Entgelttransparenz: Für Unternehmen mit Flächentarif soll vermutet werden, dass die tarifliche Vergütung diskriminierungsfrei ist; Berichtspflichten sollen entfallen.
  • Beiträge: Chemie-Partner nennen 40 Prozent Gesamtsozialversicherungsbeitrag als Orientierungsmarke. Metall und Elektro beziffern allein die Lücke bei der Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehern auf rund 12 Milliarden Euro jährlich, etwa einen halben Beitragssatzpunkt.

Was Arbeitgeber jetzt wissen sollten

  • Nichts vorziehen, was nicht gilt: Schriftform bei Befristungen, Höchstarbeitszeit und Sozialauswahl richten sich bis zu einer Gesetzesänderung nach dem heutigen Recht. Befristete Verträge weiterhin vor Arbeitsbeginn eigenhändig unterschreiben lassen.
  • Altersteilzeit-Planung absichern: Wer Abbauprogramme mit Blockmodell plant, sollte Szenarien für eine Abschaffung durchrechnen und Zusagen an Beschäftigte nicht mit Vertrauensschutz begründen, den es noch nicht gibt.
  • Tarifbindung neu bewerten: Viele Vorschläge belohnen tarifgebundene Betriebe – bei Zuschlägen, Zeiterfassung und Entgelttransparenz. Kommt das, verschiebt sich die Kostenrechnung zwischen Tarif und Haustarif.
  • Zuschlagsabrechnung vorbereiten: Lohnbüros sollten wissen, welche Zuschläge tariflich und welche einzelvertraglich gezahlt werden; genau daran könnten künftige Vergünstigungen hängen.