Von 3.500 Euro brutto bleiben einer kinderlosen Beschäftigten in Steuerklasse I ohne Kirchensteuer 2026 genau 2.333,25 Euro. Das sind 66,7 Prozent. Der Rest geht an Finanzamt und Sozialversicherung. Für den Arbeitgeber kostet dieselbe Stelle 4.240,25 Euro im Monat. Gemessen daran kommen 55 Prozent bei der Beschäftigten an. Wohin der Rest fließt, lässt sich auf den Cent nachverfolgen.
Wie viel vom Brutto bleibt
Die Beispiele sind mit unserem Brutto-Netto-Rechner gerechnet: Werte für 2026, Nordrhein-Westfalen, durchschnittlicher Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent, ohne Kirchensteuer.
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- 2.500 Euro brutto: 1.768,92 Euro netto in Steuerklasse I ohne Kinder (70,8 Prozent), 1.977,50 Euro in Steuerklasse III mit zwei Kindern (79,1 Prozent).
- 3.500 Euro brutto: 2.333,25 Euro (66,7 Prozent) beziehungsweise 2.652,00 Euro (75,8 Prozent).
- 4.500 Euro brutto: 2.871,09 Euro (63,8 Prozent) beziehungsweise 3.249,67 Euro (72,2 Prozent).
- 6.000 Euro brutto: 3.641,57 Euro (60,7 Prozent) beziehungsweise 4.130,99 Euro (68,8 Prozent).
- 8.000 Euro brutto: 4.679,95 Euro (58,5 Prozent) beziehungsweise 5.382,49 Euro (67,3 Prozent).
Mit steigendem Gehalt sinkt der Anteil, der bleibt, weil der Steuertarif progressiv ist. Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen bremsen dagegen die Sozialabgaben: In der Kranken- und Pflegeversicherung wird 2026 nur Lohn bis 5.812,50 Euro im Monat belastet, in der Renten- und Arbeitslosenversicherung bis 8.450 Euro.
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Wer welchen Teil bekommt
Im Beispiel mit 3.500 Euro brutto gehen 1.166,75 Euro ab. Davon sind 761,25 Euro Sozialabgaben, und die landen nicht beim Staat, sondern bei den Sozialversicherungen. Die Krankenkasse zieht sie ein und leitet sie nach § 28k SGB IV weiter:
- Rentenversicherung: 325,50 Euro an die Deutsche Rentenversicherung.
- Krankenversicherung: 306,25 Euro an den Gesundheitsfonds, der die Krankenkassen finanziert.
- Pflegeversicherung: 84,00 Euro an die Pflegekasse, einschließlich des Zuschlags für Kinderlose.
- Arbeitslosenversicherung: 45,50 Euro an die Bundesagentur für Arbeit.
Noch einmal 740,25 Euro zahlt der Arbeitgeber obendrauf als seinen Anteil. Zusammen fließen damit 1.501,50 Euro in die Sozialversicherung, gut 35 Prozent der gesamten Arbeitskosten.
Die Lohnsteuer von 405,50 Euro teilen sich drei Ebenen. Nach Artikel 106 Grundgesetz und § 1 Gemeindefinanzreformgesetz erhalten die Gemeinden 15 Prozent, Bund und Länder je 42,5 Prozent. Vom Beispiel gehen damit rund 172 Euro an den Bund, rund 172 Euro an das Land und rund 61 Euro an die Gemeinde. Ein Solidaritätszuschlag fiele hier nicht an. Wo er anfällt, steht er allein dem Bund zu. Die Kirchensteuer erhalten die Kirchen.
Wofür der Bund das Geld ausgibt
Steuern sind nicht zweckgebunden. Sie fließen in den Haushalt und decken alle Ausgaben gemeinsam. Wie der Bund sein Geld verteilt, zeigt der Haushalt 2026, den der Bundestag am 28. November 2025 beschlossen hat. Er sieht Ausgaben von 524,54 Milliarden Euro vor, davon 97,96 Milliarden Euro auf Kredit.
- Arbeit und Soziales: 197,34 Milliarden Euro, 37,6 Prozent. Der größte Posten sind die Zahlungen an die Rentenversicherung: Allein die beiden Bundeszuschüsse und die Beiträge für Kindererziehungszeiten machen 117,22 Milliarden Euro aus.
- Verteidigung: 82,69 Milliarden Euro, 15,8 Prozent.
- Allgemeine Finanzverwaltung: 47,35 Milliarden Euro, 9,0 Prozent.
- Bundesschuld: 33,65 Milliarden Euro, davon 30,28 Milliarden Euro Zinsen.
- Verkehr: 27,90 Milliarden Euro, 5,3 Prozent.
- Forschung, Technologie und Raumfahrt: 21,82 Milliarden Euro, Gesundheit: 21,77 Milliarden Euro, darin 14,5 Milliarden Euro Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds.
- Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend: 16,66 Milliarden Euro, Inneres: 15,76 Milliarden Euro.
Rechnet man den Bundesanteil des Beispiels von rund 172 Euro im Verhältnis dieser Ausgaben um, entfallen rund 65 Euro auf Arbeit und Soziales, 27 Euro auf Verteidigung, 10 Euro auf Zinsen, 9 Euro auf Verkehr und je 7 Euro auf Forschung und Gesundheit. Das ist eine Veranschaulichung, keine Zuordnung einzelner Euros.
Die Lohnsteuer trägt fast ein Drittel
Nach dem Monatsbericht des Bundesfinanzministeriums nahm der Staat 2025 ohne reine Gemeindesteuern 901,86 Milliarden Euro an Steuern ein. Die Lohnsteuer brachte 262,69 Milliarden Euro und damit rund 29 Prozent. Größer war nur die Umsatzsteuer mit 310,21 Milliarden Euro.
Was Arbeitgeber daraus mitnehmen
- Bei Gehaltsgesprächen hilft der Blick auf beide Zahlen: Eine Erhöhung um 100 Euro brutto kostet den Betrieb unterhalb der Beitragsbemessungsgrenzen 121,15 Euro. In Steuerklasse I kommen davon in unseren Beispielen 52 bis 58 Euro netto an, in Steuerklasse III mit zwei Kindern 59 bis 79 Euro.
- Steuerfreie und beitragsfreie Leistungen wie Sachbezüge, Jobticket oder Zuschüsse zur Kinderbetreuung bringen deshalb pro eingesetztem Euro mehr Netto.
- Für die Planung der Personalkosten kommen zu den Arbeitgeberanteilen noch die Umlagen U1 und U2, die Insolvenzgeldumlage und der Beitrag zur Berufsgenossenschaft hinzu.