Eine geleistete Arbeitsstunde kostete Arbeitgeber in Deutschland 2024 durchschnittlich 44,32 Euro. Das teilte das Statistische Bundesamt am 5. November 2026 aus der Arbeitskostenerhebung mit, die alle vier Jahre nach EU-weit einheitlichen Standards läuft. Am teuersten war Hamburg mit 49,41 Euro, am günstigsten Mecklenburg-Vorpommern mit 36,40 Euro. Für Betriebe ist vor allem wichtig, was sich seit der letzten Erhebung für 2020 verschoben hat.

Wie groß ist der Standortvorteil wirklich?

Die Mitteilung des Bundesamts teilt die Länder in drei Gruppen. Unter 40 Euro liegen die ostdeutschen Flächenländer und Schleswig-Holstein (39,95 Euro). In der Mitte stehen Saarland (42,53 Euro), Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz (44,15 Euro). An der Spitze folgen Hessen (47,83 Euro), Baden-Württemberg, Bayern und die Stadtstaaten, wobei Bremen mit 45,03 Euro das untere Ende dieser Gruppe markiert.

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Eine eigene Überschlagsrechnung zeigt die Größenordnung: Bei angenommenen 1.600 geleisteten Stunden im Jahr ergibt die Differenz von 13,01 Euro zwischen Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern rund 20.800 Euro je Vollzeitkraft. Das ist allerdings kein reiner Standorteffekt. Die Durchschnitte spiegeln auch, welche Branchen und Tätigkeiten in einem Land überwiegen. Wer einen Standort vergleicht, sollte deshalb mit den Werten des eigenen Wirtschaftszweigs rechnen und nicht mit dem Landesmittel.

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Holt der Osten auf?

Prozentual ja, in Euro kaum. Im Vergleich mit der Erhebung für 2020 stiegen die Kosten nach unserer Berechnung in Mecklenburg-Vorpommern von 29,27 auf 36,40 Euro, also um gut 24 Prozent. In Hamburg ging es von 42,85 auf 49,41 Euro nach oben, das sind gut 15 Prozent. Im Bundesschnitt lag der Zuwachs von 37,17 auf 44,32 Euro bei gut 19 Prozent. Der Abstand zwischen den beiden Ländern verringerte sich aber nur von 13,58 auf 13,01 Euro. Das Ausgangsjahr 2020 war zudem von der Corona-Krise geprägt, was den Vergleich etwas einschränkt.

Warum die Niedriglohnbranchen besonders aufholen

Die niedrigsten Kosten meldet das Amt für die Gastronomie (25,73 Euro), die Beherbergung (26,68 Euro) sowie Gebäudebetreuung und Garten- und Landschaftsbau (27,34 Euro). In allen drei Bereichen liegt der Zuwachs gegenüber 2020 nach unserer Berechnung bei rund einem Viertel, also über dem Bundesschnitt. Am oberen Ende stehen die Personenbeförderung in der Luftfahrt (83,78 Euro), die Tabakverarbeitung (75,82 Euro), Kokerei und Mineralölverarbeitung (74,40 Euro) sowie der Kohlebergbau (73,75 Euro).

Die Erhebung endet 2024, der Druck setzt sich aber fort: Der gesetzliche Mindestlohn betrug damals 12,41 Euro und steigt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro, ein Plus von knapp 18 Prozent. Was das für die Kalkulation des kommenden Jahres bedeutet, zeigt unser Zahlen-Briefing zu den Kosten eines Arbeitsplatzes 2027.

Welcher Kostenblock wächst am stärksten?

An der Struktur hat sich seit 2008 wenig geändert: 75,9 Prozent der Arbeitskosten entfielen 2024 auf Bruttoverdienste, 22,6 Prozent auf Sozialbeiträge der Arbeitgeber, 0,4 Prozent auf Aus- und Weiterbildung. Die Ausnahme ist die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Ihr Anteil stieg von 2,7 Prozent (2008) auf 3,6 Prozent (2024). Je Vollzeitkraft wuchs sie von 1.262 auf 2.677 Euro im Jahr und hat sich damit mehr als verdoppelt.

Auf einen Betrieb mit 50 Vollzeitkräften umgerechnet wären das beim Durchschnittswert rund 134.000 Euro jährlich. Rechtsgrundlage ist die Lohnfortzahlung für bis zu sechs Wochen nach § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG). Betriebe mit bis zu 30 Beschäftigten bekommen über die U1-Umlage nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) einen Teil erstattet, zahlen dafür aber auch die Umlage.

Leicht verschoben hat sich außerdem das Verhältnis innerhalb der Verdienste. Sonderzahlungen stiegen von 6,7 Prozent (2020) auf 7,3 Prozent, was das Amt unter anderem mit den bis Ende 2024 möglichen Inflationsausgleichsprämien erklärt. Der Anteil des Entgelts für tatsächlich geleistete Arbeitszeit sank von 57,8 auf 56,7 Prozent.

Welche Zahl gilt nun für 2024?

Im April 2025 hatte das Bundesamt für 2024 noch 43,40 Euro genannt, wie der Evangelische Pressedienst damals berichtete. Zwischen den Erhebungen schreibt das Amt die Werte fort und überarbeitet sie, sobald neue Erhebungsdaten vorliegen; für 2021 bis 2023 und 2025 kündigt es das nun an. Die Differenz von 92 Cent dürfte damit zusammenhängen, ausdrücklich erläutert wird sie in der Mitteilung aber nicht. Bei Vergleichen sollte daher immer der Stand der Zahl mit angegeben werden.

Was Arbeitgeber jetzt wissen sollten

  • Standortvergleich: Die Branchen- und Länderdaten stehen in den GENESIS-Tabellen 62411-0001 bis 62411-0006 des Bundesamts. Sie eignen sich besser als das Landesmittel.
  • Vollkosten rechnen: Ein Viertel der Kosten steckt nicht im Bruttoverdienst. Wer Stundensätze nur aus dem Lohn ableitet, kalkuliert möglicherweise zu niedrig.
  • Fehlzeiten als Kostenposten: Bei 2.677 Euro je Vollzeitkraft lohnt sich eine eigene Auswertung, etwa im Vergleich der Abteilungen. Das betriebliche Eingliederungsmanagement nach § 167 SGB IX ist dabei ohnehin Pflicht.
  • Vorsicht bei Zeitvergleichen: Die Zahlen sind Stand 2024 und enthalten weder die Tarifrunden der letzten Monate noch die Mindestlohnstufen ab 2025.