Brutto-Netto-Rechner 2026
Was vom Monatsgehalt bleibt: Lohnsteuer nach dem amtlichen Rechenweg des Bundesfinanzministeriums, dazu Soli, Kirchensteuer und Sozialabgaben, auf Wunsch mit den Kosten des Arbeitgebers.
Die Werte für 2026
| Wert | 2026 |
|---|---|
| Grundfreibetrag | 12.348 € |
| Freigrenze Solidaritätszuschlag (Lohnsteuer im Jahr, Steuerklasse I) | 20.350 € |
| Krankenversicherung, allgemeiner Satz | 14,6 % plus Zusatzbeitrag, je zur Hälfte |
| Durchschnittlicher Zusatzbeitrag | 2,9 % |
| Pflegeversicherung | 3,6 %, Beschäftigte 1,8 % (Sachsen 2,3 %), kinderlos ab 23 plus 0,6 %, ab dem 2. Kind unter 25 je 0,25 % weniger |
| Rentenversicherung | 18,6 %, je zur Hälfte |
| Arbeitslosenversicherung | 2,6 %, je zur Hälfte |
| Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung | 5.812,50 € im Monat |
| Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung | 8.450 € im Monat |
| Übergangsbereich (Midijob) | 603,01 bis 2.000 €, Faktor F 0,6619 |
So rechnet der Rechner
Vom Bruttolohn gehen zwei Blöcke ab: die Steuern und die Sozialabgaben der Beschäftigten. Die Lohnsteuer folgt dem Programmablaufplan des Bundesfinanzministeriums. Er rechnet den Monatslohn auf ein Jahr hoch, zieht Arbeitnehmer-Pauschbetrag, Sonderausgaben-Pauschbetrag und die Vorsorgepauschale ab und wendet den Steuertarif an. Auf die Lohnsteuer kommen gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, die in Bayern und Baden-Württemberg 8 Prozent und in den übrigen Ländern 9 Prozent beträgt.
Die Sozialabgaben teilen sich Beschäftigte und Arbeitgeber im Grundsatz zur Hälfte. Ausnahmen sind der Zuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung, den Beschäftigte allein tragen, und die Pflegeversicherung in Sachsen, wo Beschäftigte einen höheren Anteil zahlen. Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen steigen die Beiträge nicht weiter.
Für Personaler: die Kosten des Arbeitgebers
Der Rechner zeigt auch den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung. Hinzu kommen in der Praxis die Umlagen U1, U2 und die Insolvenzgeldumlage sowie der Beitrag zur Berufsgenossenschaft. Diese hängen von Krankenkasse, Betriebsgröße und Branche ab und sind im Ergebnis nicht enthalten.
Grenzen des Rechners
Der Rechner gilt für gesetzlich kranken- und rentenversicherte Beschäftigte mit laufendem Monatslohn. Minijobs bis 603 Euro sind für Beschäftigte in der Regel abgabenfrei, außer sie zahlen den Eigenanteil zur Rentenversicherung. Dafür gibt es unseren Minijob-Rechner. Weitere Werkzeuge stehen in der Übersicht der Rechner.
Keine Rechtsberatung: Die Ergebnisse sind eine unverbindliche Orientierung auf Grundlage des Gesetzestextes und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir nicht. Ihre Eingaben werden nur in Ihrem Browser verarbeitet und vom Rechner weder übertragen noch gespeichert.
Häufige Fragen
Wie genau rechnet der Rechner die Lohnsteuer?
Er setzt den Programmablaufplan 2026 des Bundesfinanzministeriums um, nach dem auch Lohnprogramme rechnen. Wir haben die Ergebnisse vor der Veröffentlichung an 48 Fällen mit dem amtlichen Lohnsteuerrechner des BMF verglichen. Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und die Grundlage der Kirchensteuer stimmten in allen Fällen auf den Cent überein.
Warum gibt es noch keine Berechnung für 2027?
Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht den Programmablaufplan für 2027 erst gegen Ende des Jahres 2026. Sobald er vorliegt, ergänzen wir das Jahr 2027.
Welcher Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung ist eingestellt?
Voreingestellt ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2026 von 2,9 Prozent. Ihre Krankenkasse kann einen anderen Satz erheben. Tragen Sie dann deren Satz ein.
Wie rechnet der Rechner bei einem Midijob?
Bei einem Monatslohn von 603,01 bis 2.000 Euro gilt der Übergangsbereich nach § 20 Abs. 2a SGB IV. Die Sozialabgaben der Beschäftigten werden dort aus einer verminderten Bemessungsgrundlage berechnet. Der Rechner berücksichtigt das mit dem Faktor F von 0,6619 für 2026.
Was berücksichtigt der Rechner nicht?
Freibeträge aus den Lohnsteuerabzugsmerkmalen, das Faktorverfahren, private Krankenversicherung, Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld, Versorgungsbezüge und den Altersentlastungsbetrag ab 64 Jahren. Er rechnet außerdem mit einem Kirchensteuersatz ohne Kappung. In diesen Fällen weicht die Lohnabrechnung ab.
Werden meine Eingaben gespeichert?
Nein. Die Berechnung läuft vollständig in Ihrem Browser. Gehaltsangaben werden weder übertragen noch gespeichert.
Quellen
- Bundesfinanzministerium: Programmablaufplan für die Lohnsteuer 2026
- BMF-Steuerrechner (amtlicher Vergleichsrechner)
- § 39b EStG: Einbehaltung der Lohnsteuer
- § 4 SolZG 1995: Zuschlagsatz
- Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026
- § 20 SGB IV: Übergangsbereich
- § 242a SGB V: Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz
- § 55 SGB XI: Beitragssatz der Pflegeversicherung
- § 58 SGB XI: Tragung der Pflegebeiträge (Sachsen)
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