Gehaltsspanne in der Stellenanzeige: 10 Punkte, die vor der ersten Angabe stehen müssen
Großbritannien will Gehaltsangaben in Stellenanzeigen vorschreiben, die EU verlangt sie vor den Vertragsverhandlungen. Wer die erste Spanne veröffentlicht, legt sich fest – nach außen und nach innen.
Die britische Regierung hat am 5. November 2026 angekündigt, Gehaltsangaben in Stellenanzeigen gesetzlich vorzuschreiben. In Deutschland steht die Pflicht über die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970 ebenfalls an: Bewerber müssen das Einstiegsentgelt oder die Spanne vor den Vertragsverhandlungen erfahren, das Umsetzungsgesetz fehlt noch. Was London plant, beschreibt unser Bericht zu den britischen Plänen.
Die eigentliche Arbeit beginnt nicht mit dem Text der Anzeige. Eine veröffentlichte Spanne ist eine Aussage, an der sich der Betrieb später messen lassen muss: von Bewerbern, vom Betriebsrat und von den eigenen Beschäftigten, die dieselbe Anzeige lesen.
Personalblatt Plus führt zehn Punkte auf, die Personalabteilungen vor der ersten Gehaltsangabe klären sollten. Zu jedem Punkt stehen Rechtsgrundlage, typische Fehler und ein konkreter Arbeitsschritt. Am Ende folgt eine Reihenfolge, in der sich die Punkte in den nächsten Wochen abarbeiten lassen, ohne dass die erste veröffentlichte Spanne intern Unruhe auslöst.
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Muss der Betriebsrat Gehaltsspannen in Stellenanzeigen zustimmen?
Die Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen unterliegt nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG der Mitbestimmung. Die Höhe des Entgelts selbst ist nicht mitbestimmungspflichtig, die Struktur der Bänder aber in der Regel schon.
Was gehört zur Gehaltsangabe gegenüber Bewerbern?
Die Richtlinie versteht unter Entgelt Grundgehalt und alle sonstigen Vergütungsbestandteile. Sinnvoll ist ein einheitliches Format, etwa Jahresbrutto bei Vollzeit mit Hinweis auf variable Bestandteile.
Müssen Verschwiegenheitsklauseln zum Gehalt gestrichen werden?
Nach Art. 7 Abs. 5 der Richtlinie dürfen Beschäftigte nicht daran gehindert werden, ihr Entgelt zur Durchsetzung der Entgeltgleichheit offenzulegen. Pauschale Klauseln sollten in neuen Verträgen entfallen.
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