Betriebsrat im Anmarsch: 14 Punkte von der Einladung bis zur ersten Sitzung
Die Einladung zur Betriebsversammlung hängt am Schwarzen Brett, und niemand in der Geschäftsführung hat damit gerechnet. Diese Checkliste ordnet die ersten Wochen nach Pflicht, Risiko und sinnvoller Vorbereitung.
Eine Betriebsratsgründung trifft viele Arbeitgeber unvorbereitet, vor allem dort, wo Mitbestimmung bisher kein Thema war. Der Überblick zu Rechten und Strafbarkeit bei der Betriebsratswahl beschreibt die Grenzen. Im Alltag stellen sich aber andere Fragen: Wer darf jetzt was sagen? Welche Unterlagen muss die Personalabteilung liefern, und bis wann? Was kostet ein Betriebsrat im laufenden Jahr? Und was gilt ab dem Tag nach der Wahl?
Der aktuelle Streit bei McKinsey in Berlin zeigt zudem, dass auch eine Mehrheit gegen die Wahl die Gründung nicht verhindert. Wer darauf setzt, verliert Zeit, die für die Vorbereitung gebraucht wird.
Unsere Checkliste führt in 14 Punkten durch die vier Phasen: vom ersten Signal über die Betriebsversammlung und die Wahl bis zur konstituierenden Sitzung. Sie nennt zu jedem Punkt die Rechtsgrundlage, die typischen Fehler und eine einfache Rechnung für die Budgetplanung.
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Was muss der Arbeitgeber bei einer Betriebsratsgründung tun?
Er muss die Wahl ermöglichen, die Kosten tragen und dem Wahlvorstand nach § 2 Abs. 2 WO die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben. Eine Behinderung der Wahl ist nach § 20 BetrVG verboten.
Wann muss nach einer erstmaligen Betriebsratswahl neu gewählt werden?
Nach § 13 Abs. 3 BetrVG im nächsten regulären Zeitraum, also 2030. Hat der Betriebsrat zu dessen Beginn noch keine einjährige Amtszeit hinter sich, erst im übernächsten.
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