Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung bleibt nach dem Entwurf des Rentenversicherungsberichts 2026 bis Ende 2027 bei 18,6 Prozent und springt 2028 auf 19,7 Prozent. Das berichten Handelsblatt und WirtschaftsWoche am 3. November 2026. Für einen Betrieb bedeutet das bei 5.000 Euro Monatsbrutto nach unserer Rechnung 330 Euro Mehrkosten pro Kopf und Jahr. Die Schlagzeile des Tages ist eine andere: Die Renten sollen zum 1. Juli 2027 voraussichtlich um 4,09 Prozent steigen. Arbeitsminister Alexander Schweitzer (SPD) hat den Entwurf in die Abstimmung mit den anderen Ministerien gegeben; beschlossen ist er nicht.

Welche Zahlen stehen im Entwurf?

  • Rentenanpassung: voraussichtlich 4,09 Prozent zum 1. Juli 2027. Der aktuelle Rentenwert stiege von 42,52 auf 44,26 Euro, ein Standardrentner mit 45 Beitragsjahren erhielte 78,30 Euro mehr im Monat.
  • Beitragssatz: 18,6 Prozent bis Ende 2027, 19,7 Prozent im Jahr 2028, 20,0 Prozent bis 2030.
  • Nachhaltigkeitsrücklage: 41,4 Milliarden Euro Ende 2025, 31,2 Milliarden Ende 2026 und rund 12,1 Milliarden Ende 2027.

Die Rentenanpassung ist eine Schätzung, festgelegt wird sie erst im Frühjahr, wenn die Lohndaten vorliegen. Wie weit das auseinanderliegen kann, zeigt das Vorjahr: Die Prognose lautete 3,73 Prozent, tatsächlich wurden es 4,24 Prozent.

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Warum kommt der Sprung erst 2028, dann aber so deutlich?

Der Mechanismus steht in § 158 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI): Der Satz ändert sich zum 1. Januar, wenn die Rücklage am Jahresende sonst voraussichtlich aus der gesetzlichen Spanne fiele. Die Untergrenze liegt beim 0,3-Fachen einer durchschnittlichen Monatsausgabe. Solange die Reserve reicht, bleibt der Satz also unverändert, auch wenn die Ausgaben längst stärker wachsen als die Einnahmen. Ist sie aufgezehrt, muss der Satz in einem Schritt so weit steigen, dass er die Ausgaben des Folgejahres deckt. Laut WirtschaftsWoche würde die Rücklage ohne die erwartete Anhebung unter die Mindestgrenze fallen.

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Bemerkenswert ist der Vergleich mit älteren Erwartungen. Im August 2025 ging der Kabinettsentwurf zum Rentenpaket noch von 18,8 Prozent schon im Jahr 2027 aus. Betriebe gewinnen nach dem aktuellen Entwurf also ein Jahr, bekommen danach aber einen Sprung von 1,1 Punkten auf einmal.

Was kostet das pro Kopf?

Unsere Beispielrechnung unterstellt 5.000 Euro Monatsbrutto, also einen Wert unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze, unveränderte Löhne und die hälftige Teilung des Beitrags. Der Arbeitgeberanteil liegt heute bei 9,3 Prozent.

  • 2028, 19,7 Prozent: Arbeitgeberanteil 9,85 Prozent, plus 27,50 Euro im Monat, 330 Euro im Jahr. Bei 50 Beschäftigten dieser Gehaltsstufe sind das 16.500 Euro.
  • 2030, 20,0 Prozent: Arbeitgeberanteil 10,0 Prozent, plus 35 Euro im Monat, 420 Euro im Jahr. Bei 50 Beschäftigten sind das 21.000 Euro.

Zur Einordnung: Unternehmen planen laut einer Umfrage für 2027 Gehaltserhöhungen von nur noch 2,6 Prozent. Die 0,55 Punkte Arbeitgeberanteil entsprechen rechnerisch etwa einem Fünftel eines solchen Budgets, allerdings ohne dass bei den Beschäftigten etwas ankommt. Denen fehlt derselbe Betrag zusätzlich im Netto.

Die Rente ist dabei nur ein Teil der Lohnnebenkosten. Die IGES-Prognose für einen Gesamtbeitrag von bis zu 49,3 Prozent nennt für 2028 bereits 45,4 Prozent über alle Zweige. Beide Zahlenwerke stammen aus unterschiedlichen Quellen und lassen sich nicht einfach addieren, weisen aber in dieselbe Richtung.

Was hat die Rentenerhöhung mit dem Betrieb zu tun?

Unmittelbar wenig, denn sie zahlt die Rentenkasse. Mittelbar kann sie Gespräche mit rentennahen Jahrgängen beeinflussen, weil eine höhere Rente den Abstand zum Arbeitseinkommen verringert. Die Bundesregierung erwartet für 2027 laut WirtschaftsWoche zugleich eine Inflation von drei Prozent, real bliebe also ein kleineres Plus. Wie Beschäftigte ihren Ausstieg planen, hängt zudem von der noch offenen Reform ab, die wir in der Debatte um höhere Abschläge beschrieben haben.

Was Arbeitgeber jetzt wissen sollten

  • Für 2027 keine Änderung einplanen: Der Entwurf rechnet mit 18,6 Prozent. Verbindlich wird der Satz aber erst durch die Festlegung zum Jahreswechsel, nicht durch den Bericht.
  • 2028 in die Mehrjahresplanung nehmen: Personalkostenbudgets sollten den Schritt als Szenario enthalten, zum Beispiel mit 0,55 Punkten auf die beitragspflichtige Lohnsumme unterhalb der Bemessungsgrenze.
  • Laufzeiten prüfen: Wer Haus- oder Gehaltsvereinbarungen bis 2028 oder länger abschließt, legt Lohnsteigerungen fest, bevor der höhere Satz greift. Das spricht dafür, die Lohnnebenkosten in der Kalkulation offen auszuweisen.
  • Betriebsrente einbeziehen: Bei der Entgeltumwandlung spart der Arbeitgeber Sozialbeiträge, die Ersparnis wächst mit dem Satz. Wer über die Pflichtzuschüsse hinaus plant, sollte das neu durchrechnen.
  • Kommunikation vorbereiten: Ab 2028 sinkt das Netto bei gleichem Brutto. Wer das früh erklärt, vermeidet Nachfragen in der Gehaltsrunde.

Der Entwurf kann sich in der Ressortabstimmung noch ändern. Die vollständige Fassung lag uns nicht vor; die Zahlen stammen aus den Berichten von Handelsblatt und WirtschaftsWoche, die sich auf den Entwurf und auf die Nachrichtenagentur Reuters stützen.