Der Gesamtbeitrag zur Sozialversicherung könnte von derzeit 42,8 Prozent bis 2035 auf 47,5 bis 49,3 Prozent steigen. Das geht aus einer Studie des IGES-Instituts im Auftrag der arbeitgebernahen Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) hervor, über die „Bild“ und die Nachrichtenagentur dts am 2. November 2026 berichteten. Für Arbeitgeber wären das bei einem Bruttogehalt von 5.000 Euro nach unserer Beispielrechnung 1.410 bis 1.950 Euro Mehrkosten pro Kopf und Jahr.
Welche Zahlen nennt die Studie?
Laut den Berichten sieht die Projektion schon für 2028 einen Gesamtbeitrag von 45,4 Prozent. Für 2035 gibt es zwei Werte: 47,5 Prozent, wenn lediglich die geplanten Reformen bei Gesundheit und Pflege kommen, und 49,3 Prozent, wenn zusätzlich die Kapitalrente eingeführt wird. Beim Rentenbeitrag wird ein Anstieg von 18,6 auf 20,9 Prozent genannt, bei der Arbeitslosenversicherung von 2,6 auf 4,4 Prozent. Die Originalstudie lag uns bei Redaktionsschluss nicht vor; die Werte stammen aus der Agenturmeldung.
Lesen Sie auch Minijobs 2027: Grenze steigt auf 633 Euro – die Abgaben für Arbeitgeber auch
INSM-Geschäftsführer Thorsten Alsleben sprach von einem „Alarmsignal“. Die Einordnung sollte den Absender mitdenken: Die INSM setzt sich für niedrigere Lohnnebenkosten ein. Die Größenordnung ist allerdings nicht neu. In einer IGES-Projektion für die DAK-Gesundheit vom Januar 2025 lag der Wert für 2035 im Basisszenario bei 48,8 Prozent ohne Gegenmaßnahmen und bei 46,3 Prozent mit zusätzlichen Finanzierungsmaßnahmen in der Krankenversicherung.
Was hieße das für die Personalkosten?
Unsere Beispielrechnung geht von 5.000 Euro Monatsbrutto aus, einem Wert unterhalb der Beitragsbemessungsgrenzen, und unterstellt, dass die Beiträge je zur Hälfte auf Arbeitgeber und Beschäftigte entfallen. Löhne bleiben unverändert, damit nur der Beitragseffekt sichtbar wird:
- 2028, 45,4 Prozent: Arbeitgeberanteil plus 1,3 Punkte, also 65 Euro im Monat und 780 Euro im Jahr. In einem Betrieb mit 50 Beschäftigten dieser Gehaltsstufe wären das 39.000 Euro.
- 2035, 47,5 Prozent: plus 2,35 Punkte, also 117,50 Euro im Monat und 1.410 Euro im Jahr. Bei 50 Beschäftigten: 70.500 Euro.
- 2035, 49,3 Prozent: plus 3,25 Punkte, also 162,50 Euro im Monat und 1.950 Euro im Jahr. Bei 50 Beschäftigten: 97.500 Euro.
Die gleiche Summe fehlt den Beschäftigten im Brutto-Netto-Vergleich. Das dürfte Gehaltsverhandlungen zusätzlich belasten, weil eine Erhöhung beim Einzelnen entsprechend kleiner ankommt. Unsere Rechnung ersetzt keine Personalkostenplanung: Abweichungen ergeben sich etwa bei Gehältern über der Bemessungsgrenze, beim kassenindividuellen Zusatzbeitrag und bei der Pflegeversicherung.
Warum treibt die Kapitalrente den Wert?
Die Kapitalrente ist noch kein Gesetz. Nach den bisher bekannten Plänen, die auf Empfehlungen der Rentenkommission beruhen, soll sie 2028 mit je 0,5 Prozent des Bruttoeinkommens für Arbeitgeber und Beschäftigte starten und bis 2031 auf je 1 Prozent steigen. Das Geld flösse in einen kapitalmarktorientierten öffentlichen Fonds. Der Unterschied zum Umlagebeitrag: Dieser Teil baut Vermögen auf, kostet den Arbeitgeber aber zunächst genauso. Das erklärt, warum das Reformpaket die Quote erhöht. Wie die Pläne mit der betrieblichen Altersversorgung zusammenspielen, ist für Betriebe eine der offenen Fragen; zur parallel diskutierten Pflicht-Betriebsrente mit zwei Prozent Arbeitgeberbeitrag gibt es einen eigenen Vorschlag des DGB.
Was Arbeitgeber jetzt wissen sollten
- Szenario statt Fixwert: In der Mittelfristplanung bietet sich an, Lohnnebenkosten nicht konstant fortzuschreiben, sondern mit einer Spanne zu rechnen, etwa mit 1 bis 1,5 Punkten Arbeitgeberanteil bis 2028.
- Gesamtkosten verhandeln: Bei den für 2027 geplanten Gehaltserhöhungen von durchschnittlich 2,6 Prozent kann sich lohnen, die Arbeitgeberkosten mitzurechnen und Beschäftigten den Abstand zwischen Brutto und Netto transparent zu erklären.
- Kurzfristig den Jahreswechsel im Blick behalten: Änderungen zum 1. Januar gehören in die Checkliste für den Jahreswechsel. Die Werte für 2035 sind dagegen Projektionen, keine beschlossenen Sätze.
- Gesetzgebung verfolgen: Beim Kapitalrenten-Entwurf sind Beitragsstart, Abgrenzung zur Betriebsrente und Ausnahmen die Punkte, die für die Entgeltabrechnung zählen. Vor einem Beschluss sind Umstellungen in der Abrechnung nicht nötig.