Handwerkspräsident Jörg Dittrich hat sich für höhere Abschläge beim vorzeitigen Renteneintritt ausgesprochen, und zwar ohne Ausnahme für einzelne Branchen. Das berichten Cash.Online und t-online am 2. November 2026 unter Berufung auf ein Interview mit der „Rheinischen Post“. Beschlossen ist die Rentenreform noch nicht. Für Betriebe entsteht aber schon jetzt eine Planungsfrage, denn die Reform würde verschieben, wann erfahrene Beschäftigte gehen können.
Was fordert Dittrich und was ist der Stand?
Dittrich, selbst Dachdeckermeister, weist nach t-online darauf hin, dass 90 Prozent seiner Berufsgruppe die Regelaltersgrenze nicht erreichten. Pauschale Ausnahmen lehnt er dennoch ab: „Aber nicht alle Älteren in Deutschland sind Dachdecker.“ Eine konkrete Höhe der Abschläge nennen die von uns gelesenen Berichte nicht.
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Hintergrund sind die Empfehlungen der Alterssicherungskommission vom 23. Juni 2026. Sie sehen laut Cash.Online vor, die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren durch eine „Schutzrente“ ab frühestens 64 Jahren zu ersetzen. Union und SPD wollten das Paket Ende August übernehmen. Der neue Arbeitsminister Alexander Schweitzer (SPD) lehnt die Streichung nach 45 Beitragsjahren jedoch öffentlich ab, der DGB ebenso. Kanzler Friedrich Merz hält am Zeitplan fest: Kabinett bis Ende 2026, Bundestag im ersten Quartal 2027. Dittrich selbst verweist auf geplante Übergangsfristen und Bestandsschutz.
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Was gilt heute, und was kostet ein früher Abgang?
Die Bezeichnung „Rente mit 63“ ist längst überholt. Die Altersgrenze für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre) liegt nach § 236b des Sechsten Sozialgesetzbuchs für den Jahrgang 1961 bei 64 Jahren und sechs Monaten, ab Jahrgang 1964 bei 65 Jahren. Wer davor mit Abschlag geht, verliert 0,3 Prozent je Monat, höchstens 14,4 Prozent.
Ein Rechenbeispiel mit einer angenommenen Monatsrente von 1.600 Euro: Zwei Jahre früher bedeuten 7,2 Prozent oder 115,20 Euro weniger, vier Jahre früher 14,4 Prozent oder 230,40 Euro, jeweils dauerhaft. Für die Personalplanung heißt das: Steigen die Abschläge oder fällt der abschlagsfreie Zugang weg, dürften manche Beschäftigte länger bleiben, andere könnten aus gesundheitlichen Gründen dennoch nicht länger durchhalten. Welcher Effekt in welchem Betrieb überwiegt, kann heute niemand seriös vorhersagen.
Warum ist Altersteilzeit besonders sensibel?
Eine Rentenberatung berichtet unter Berufung auf einen Entwurf des Bundesarbeitsministeriums, als Stichtag für den Vertrauensschutz bei Altersteilzeit sei der Tag des Kabinettsbeschlusses vorgesehen; betroffen seien vor allem Jahrgänge bis 1971. Den Entwurf selbst konnten wir nicht prüfen, und er kann sich noch ändern. Betriebe sollten daher mit Anfragen von Beschäftigten rechnen, noch vor einem Beschluss Altersteilzeit zu vereinbaren. Sagen Sie dabei keinen Vertrauensschutz zu, den Sie nicht belegen können.
Was Arbeitgeber jetzt wissen sollten
- Rentenfälle je Jahrgang auflisten: Führen Sie Jahrgänge und mögliche Eintrittszeiträume in zwei Szenarien, geltendes Recht und späterer Abgang. Das zeigt, welche Stellen bis 2030 kritisch werden, ohne dass Sie Einzelne nach ihren Plänen drängen.
- Vertragsklauseln prüfen: Nach § 41 SGB VI rechtfertigt der Rentenanspruch allein keine Kündigung. Vereinbarungen zur Beendigung mit der Regelaltersgrenze brauchen Textform, und das Ende lässt sich während des Arbeitsverhältnisses auch mehrfach hinausschieben.
- Belastende Tätigkeiten anschauen: Wer körperlich schwer arbeitet, profitiert von einer späteren Rentengrenze nicht automatisch. Gefährdungsbeurteilung und BEM-Verfahren werden damit wichtiger für den Personalbestand.
- Wissenstransfer planen: Beschäftigte des Jahrgangs 1964 mit 45 Versicherungsjahren können nach heutigem Recht 2029 abschlagsfrei gehen und gehören damit jetzt in die Nachfolgeplanung. Tandems lassen sich jetzt in Ruhe aufsetzen.
- Kosten im Blick behalten: Dittrich begründet seine Position mit der Finanzierung des Systems. Für die Budgetplanung sind die Prognosen zu den Sozialbeiträgen und der DGB-Vorschlag zur Pflicht-Betriebsrente ebenso relevant.
- Ältere Bewerber mitdenken: Wenn Beschäftigte länger im Erwerbsleben bleiben, wächst dieser Bewerberkreis. Das IAB-Ergebnis zu Eingliederungszuschuss und Probearbeit bei Älteren liefert dafür Ansatzpunkte.
Rechtsverbindliche Aussagen zur künftigen Rentenhöhe sollten Personalabteilungen nicht treffen. Dafür sind die Deutsche Rentenversicherung und Rentenberater zuständig.