Die Verdienstgrenze für Minijobs steigt zum 1. Januar 2027 von 603 auf 633 Euro im Monat, wie die Minijob-Zentrale mitteilt. Auslöser ist der gesetzliche Mindestlohn, der zum selben Datum von 13,90 auf 14,60 Euro je Stunde steigt; an ihn ist die Geringfügigkeitsgrenze seit 2022 gekoppelt. Für Arbeitgeber wichtiger ist eine zweite Entwicklung: Der pauschale Krankenversicherungsbeitrag für gewerbliche Minijobs soll von 13 auf voraussichtlich 17,5 Prozent steigen, weitere Abgaben sind politisch vereinbart, aber noch nicht Gesetz.
Wie viele Stunden sind 2027 noch drin?
An der Arbeitszeit ändert sich für Beschäftigte mit Mindestlohn fast nichts. 633 Euro geteilt durch 14,60 Euro ergeben rund 43 Stunden im Monat – so viel wie bisher. Wer mehr als den Mindestlohn zahlt, muss nachrechnen: Bei 16 Euro Stundenlohn sind es künftig höchstens rund 39 Stunden, bei 18 Euro gut 35 Stunden. Auf das Jahr gerechnet liegt die Grenze bei 7.596 Euro. Gelegentliche, nicht vorhersehbare Überschreitungen bleiben nach den Geringfügigkeits-Richtlinien in engen Grenzen möglich.
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Betriebe, die ihre Minijobber über die Grenze hinaus beschäftigen, rutschen in den Übergangsbereich. Wie dort abgerechnet wird, beschreibt unser Beitrag zu den Regeln für Midijobs im Übergangsbereich.
Was ist beschlossen, was nur geplant?
Bei den Kosten muss man drei Stufen unterscheiden:
- Beschlossen: Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das im Juli 2026 verkündet wurde, wird der Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung an den allgemeinen Beitragssatz und den durchschnittlichen Zusatzbeitrag gekoppelt. Daraus ergeben sich voraussichtlich 17,5 Prozent statt 13 Prozent. Der genaue Wert hängt vom durchschnittlichen Zusatzbeitrag für 2027 ab, den das Bundesgesundheitsministerium erst noch bekannt gibt.
- Im Kabinett: Der Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes, den die Bundesregierung am 30. September 2026 beschlossen hat, sieht erstmals einen Arbeitgeberbeitrag zur Pflegeversicherung von 3,6 Prozent auf Minijob-Entgelte vor. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.
- Vereinbart: Der Koalitionsausschuss hat sich darauf verständigt, die einheitliche Pauschalsteuer von 2 auf 5 Prozent anzuheben. Ein Gesetzentwurf mit Startdatum liegt dafür noch nicht vor.
Eine Abschaffung der Minijobs, über die monatelang diskutiert wurde, ist nach Angaben des Handelsverbands Deutschland (HDE) aus Regierungskreisen vom Tisch. Offiziell bestätigt ist das nicht.
Was kostet ein voller Minijob künftig?
Eine eigene Beispielrechnung für einen gewerblichen Minijob mit 633 Euro Monatsverdienst, ohne Umlagen und Unfallversicherung:
- Heutige Sätze (13 % Krankenversicherung, 15 % Rentenversicherung, 2 % Pauschalsteuer = 30 %): 189,90 Euro Abgaben im Monat.
- Nur der beschlossene Krankenversicherungsbeitrag (17,5 % + 15 % + 2 % = 34,5 %): 218,39 Euro, also gut 28 Euro mehr im Monat und rund 340 Euro mehr im Jahr.
- Alle Pläne umgesetzt (17,5 % + 15 % + 5 % + 3,6 % = 41,1 %): 260,16 Euro im Monat – rund 70 Euro mehr als nach heutigen Sätzen, gut 840 Euro im Jahr je Minijob.
Ein Händler mit 20 Minijobbern müsste im ungünstigsten Fall also mit knapp 17.000 Euro zusätzlichen Abgaben pro Jahr rechnen. Der HDE schätzt die Gesamtbelastung künftig auf rund 40 Prozent und warnt, dass Minijobs für Betriebe teurer würden als vergleichbare sozialversicherungspflichtige Teilzeitstellen. Für die Minijobber selbst ändert sich am Netto nichts, solange sie von der Rentenversicherungspflicht befreit sind.
Welche Branchen trifft es besonders?
Nach Zahlen der Minijob-Zentrale gibt es rund sieben Millionen Minijobs, laut HDE davon mehr als eine Million in Handel und Kfz-Gewerbe. Ähnlich stark betroffen sind Gastronomie, Gebäudereinigung und Zustelldienste. Für Privathaushalte gelten eigene, niedrigere Pauschalsätze; die geplanten Änderungen betreffen vor allem gewerbliche Arbeitgeber.
Was Arbeitgeber jetzt wissen sollten
- Verträge prüfen: Wer bisher 603 Euro als feste Monatsvergütung vereinbart hat, kann die neue Grenze nur nutzen, wenn Stunden oder Lohn angepasst werden. Eine Erhöhung des Stundenlohns ohne Stundenanpassung kann dagegen schnell über die Grenze führen.
- Budget 2027 mit Spanne planen: Mindestens die höhere Krankenversicherungspauschale einrechnen, für Pflegebeitrag und Pauschalsteuer einen Puffer vorsehen.
- Alternativen durchrechnen: Bei 41 Prozent Abgaben kann eine Teilzeitstelle im Übergangsbereich günstiger sein – für den Betrieb, nicht immer für die Beschäftigten.
- Gesetzgebung verfolgen: Bundestagsberatung zum Pflegeneuordnungsgesetz und den Zusatzbeitrag 2027 abwarten, bevor Verträge umgestellt werden.
Weitere Termine zum Jahreswechsel finden Sie in unserer Checkliste für den Jahreswechsel 2026/2027. Die rechtlichen Grundlagen stehen in § 8 SGB IV.