Minijob-Rechner 2026 und 2027
Wie viele Stunden passen in den Minijob? Der Rechner prüft Verdienstgrenze und Mindestlohn für 2026 und 2027.
Die Werte für 2026 und 2027
| Wert | 2026 | 2027 |
|---|---|---|
| Mindestlohn je Stunde | 13,90 € | 14,60 € |
| Verdienstgrenze im Monat | 603 € | 633 € |
| Verdienstgrenze im Jahr | 7.236 € | 7.596 € |
| Rechnerische Stunden beim Mindestlohn | 43,38 | 43,35 |
Der Haken beim Jahreswechsel
Die Grenze wächst mit dem Mindestlohn, die möglichen Stunden bleiben deshalb fast gleich. Sie sinken aber minimal. Wer 2026 die Grenze mit 43,38 Stunden zum Mindestlohn voll ausschöpft, käme 2027 mit denselben Stunden auf 633,35 Euro und läge damit über 633 Euro. Solche Verträge sollten Sie vor dem 1. Januar prüfen. Noch enger wird es, wenn der Stundenlohn stärker steigt als der Mindestlohn.
Was der Rechner prüft
Der Rechner teilt die Verdienstgrenze durch den Stundenlohn und vergleicht den Stundenlohn mit dem Mindestlohn des gewählten Jahres. Geben Sie Stunden an, rechnet er zusätzlich den Monatsverdienst aus. Mehr zu den Abgaben steht in unserem Beitrag zu Minijobs 2027.
Grenzen des Rechners
Einmalzahlungen, schwankende Verdienste und mehrere Minijobs nebeneinander bleiben außen vor. Für bestimmte Gruppen gilt der Mindestlohn nach § 22 MiLoG nicht, etwa für Minderjährige ohne Berufsabschluss und bestimmte Praktika. Abweichende Tariflöhne prüft der Rechner ebenfalls nicht.
Keine Rechtsberatung: Die Ergebnisse sind eine unverbindliche Orientierung auf Grundlage des Gesetzestextes und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir nicht. Ihre Eingaben werden nur in Ihrem Browser verarbeitet und vom Rechner weder übertragen noch gespeichert.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2027?
633 Euro im Monat und 7.596 Euro im Jahr. 2026 sind es 603 Euro im Monat.
Wie viele Stunden sind 2027 im Minijob möglich?
Beim Mindestlohn von 14,60 Euro rechnerisch rund 43 Stunden im Monat. Bei einem höheren Stundenlohn sind es entsprechend weniger.
Wie wird die Grenze berechnet?
Mindestlohn mal 130 geteilt durch 3, aufgerundet auf volle Euro. Für 2027 ergibt das 14,60 mal 130 durch 3, also 632,67 und damit 633 Euro.
Darf die Grenze überschritten werden?
Nur gelegentlich und unvorhersehbar, etwa bei einer Krankheitsvertretung: in bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb von zwölf Monaten und bis zum Doppelten der Monatsgrenze, 2027 also bis 1.266 Euro.
Prüft der Rechner auch Sonderzahlungen?
Nein. Weihnachtsgeld und andere regelmäßige Einmalzahlungen zählen zum Verdienst, müssen aber gesondert betrachtet werden. Tragen Sie dafür den Monatsverdienst nicht hier ein, sondern prüfen Sie den Jahresverdienst.
Quellen
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