Blockmodell vor dem Aus: Der Handlungsplan für Altersteilzeit und Abbauprogramme
Die Alterssicherungskommission will das Blockmodell der Altersteilzeit abschaffen und den Zugang erst ab 58 erlauben. Für Betriebe mit Abbauprogrammen ist das ein Planungsrisiko – unser Handlungsplan zeigt, was jetzt zu prüfen ist.
Für viele Unternehmen ist das Blockmodell der Altersteilzeit das wichtigste Werkzeug, um Personal ohne Kündigungen abzubauen: drei Jahre volle Arbeit, drei Jahre Freistellung, dann die Rente. Genau dieses Modell steht zur Disposition. Die Alterssicherungskommission hat im Juni 2026 empfohlen, Altersteilzeit erst ab 58 statt ab 55 Jahren zu ermöglichen und das Blockmodell zu streichen. Die Sozialpartner aus Chemie, Metall und Stahl haben der Regierung gerade widersprochen; nach ihren Angaben laufen im produzierenden Gewerbe 86 Prozent der Altersteilzeitverträge im Blockmodell.
Beschlossen ist noch nichts. Doch wer heute Sozialpläne verhandelt oder Anfragen von 55- bis 57-Jährigen auf dem Tisch hat, muss bereits jetzt entscheiden. Im Plus-Teil: was gilt, welche Verträge voraussichtlich geschützt sind, was ein Altersteilzeitfall tatsächlich kostet und welche sieben Schritte Personalabteilungen in den nächsten Wochen gehen sollten.
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Ja. Die Abschaffung ist eine Empfehlung der Alterssicherungskommission; ein Gesetz gibt es noch nicht.
Sind laufende Altersteilzeitverträge geschützt?
Fachleute erwarten Bestandsschutz für laufende Verträge, verbindlich ist das aber erst mit dem Gesetz. Offen sind Stichtage und der Umgang mit tariflichen Ansprüchen.
Haben Beschäftigte einen Anspruch auf Altersteilzeit?
Nicht aus dem Altersteilzeitgesetz. Ein Anspruch kann sich nur aus Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung ergeben.
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