In Deutschland hatten 2024 rund 2,76 Millionen Menschen im Alter von 20 bis 34 Jahren keinen Berufsabschluss. Das entspricht einem Anteil von 18,8 Prozent, wie das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) im Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2026 auf Basis des Mikrozensus ausweist. Gegenüber 2023 (2,79 Millionen, 19,0 Prozent) ist das nur ein leichter Rückgang. Für Arbeitgeber, die Fachkräfte suchen, ist diese Gruppe groß genug, um sie gezielt in die Personalplanung einzubeziehen – vor allem jene, die bereits als Helfer im Betrieb arbeiten.

Wer zählt zu den „nicht formal Qualifizierten“?

Das BIBB zählt alle erwerbsfähigen Personen dazu, die weder eine duale oder schulische Berufsausbildung noch ein Studium abgeschlossen haben. Wer noch zur Schule geht, studiert oder in Ausbildung ist, fällt heraus. Eine Anlernausbildung gilt dagegen nicht als Abschluss. Damit zählen viele Beschäftigte, die seit Jahren als angelernte Kräfte in Lager, Produktion, Pflegehilfe oder Gastronomie arbeiten, statistisch als ungelernt.

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Auffällig sind die Unterschiede innerhalb der Gruppe. Bei jungen Deutschen lag die Quote 2024 bei 12,2 Prozent, bei Ausländerinnen und Ausländern bei 37,2 Prozent. Männer sind mit 20,9 Prozent häufiger betroffen als Frauen mit 16,6 Prozent. Am stärksten entscheidet der Schulabschluss: Von den jungen Erwachsenen ohne Schulabschluss haben 79,2 Prozent auch keinen Berufsabschluss, bei Personen mit Studienberechtigung sind es 7,6 Prozent. Als Hauptgrund für den Anstieg der Gesamtquote seit 2015 nennt das BIBB die Zuwanderung.

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Warum sich der Engpass gerade verschärft

Die Zahlen zum Ausbildungsmarkt zeigen, dass der Zustrom in diese Gruppe nicht kleiner wird. Zum Stichtag 30. September 2025 wurden laut BIBB rund 476.000 neue Ausbildungsverträge geschlossen, 2,1 Prozent weniger als im Vorjahr. Gleichzeitig blieben 39.900 Bewerberinnen und Bewerber ganz ohne Ausbildungsplatz oder Alternative – 28 Prozent mehr als im Jahr davor und der höchste Wert seit 2007. Wer jetzt keinen Einstieg findet, landet oft in Helferjobs. Wie sich die Lage im laufenden Ausbildungsjahr entwickelt hat, zeigt unsere Auswertung der Ausbildungsbilanz 2025/26.

BIBB-Präsident Friedrich Hubert Esser fordert deshalb, die Berufsbildung „zielgenauer“ auf die Lernvoraussetzungen auszurichten, etwa mit Ausbildungsbausteinen und geförderten Teilqualifikationen auch für unter 25-Jährige.

Welche Wege zum Abschluss Arbeitgeber nutzen können

Für Betriebe ist entscheidend, dass ein Berufsabschluss nicht zwingend eine dreijährige Erstausbildung voraussetzt. Vier Wege stehen offen:

  • Externenprüfung: Nach § 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) kann zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wer mindestens das Eineinhalbfache der regulären Ausbildungszeit in dem Beruf gearbeitet hat. Bei einem dreijährigen Beruf sind das viereinhalb Jahre. Der Betrieb hilft mit einer Bescheinigung über Tätigkeiten und Dauer.
  • Validierungsverfahren: Seit 2025 können Beschäftigte ihre im Job erworbene Berufsfähigkeit bei der zuständigen Kammer feststellen lassen, ohne eine klassische Prüfung abzulegen. Das Verfahren wurde mit dem Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz eingeführt.
  • Teilqualifizierung: Ausbildungsberufe werden in mehrere Module zerlegt, die einzeln geprüft und zertifiziert werden. Beschäftigte können so berufsbegleitend Schritt für Schritt bis zur Externenprüfung kommen.
  • Umschulung im Betrieb: Eine verkürzte Ausbildung mit Abschlussprüfung, häufig in zwei Dritteln der regulären Zeit.

Wer die Kosten trägt

Die Bundesagentur für Arbeit fördert abschlussbezogene Weiterbildung Beschäftigter ohne Berufsabschluss nach § 81 Sozialgesetzbuch III. Übernommen werden können Lehrgangskosten und, je nach Betriebsgröße, Zuschüsse zum Arbeitsentgelt für die Zeit der Qualifizierung. Einzelheiten und Fördersätze haben wir im Beitrag zur Weiterbildungsförderung der Bundesagentur für Arbeit zusammengestellt. Für junge Menschen vor oder in der Ausbildung gibt es zusätzlich die Einstiegsqualifizierung (§ 54a SGB III) und die Assistierte Ausbildung (§ 74 SGB III), bei der ein Bildungsträger Azubi und Betrieb begleitet.

Typische Fehler in der Praxis

  • Helferstellen werden befristet besetzt, ohne zu prüfen, wer nach einigen Jahren die Voraussetzungen für die Externenprüfung erfüllt.
  • Tätigkeitsnachweise fehlen: Ohne genaue Beschreibung der Aufgaben im Zeugnis oder in einer Bescheinigung lehnt die Kammer die Zulassung leicht ab.
  • Sprachförderung wird vergessen. Gerade bei zugewanderten Beschäftigten scheitern Prüfungen häufiger an der Fachsprache als am Können. Hinweise zur Ausbildung ausländischer Fachkräfte liefert unsere Analyse der IW-Studie zu Azubis ohne deutschen Pass.
  • Der Betriebsrat wird spät eingebunden, obwohl er bei betrieblichen Bildungsmaßnahmen nach §§ 96 bis 98 Betriebsverfassungsgesetz mitwirkt.

Was Arbeitgeber jetzt wissen sollten

  • Eine Bestandsaufnahme lohnt sich: Wie viele Beschäftigte ohne Abschluss arbeiten seit mehr als drei Jahren in einem Ausbildungsberuf? Sie kommen für Externenprüfung oder Validierung zuerst infrage.
  • Vor dem Start einer Qualifizierung den Arbeitgeberservice der örtlichen Arbeitsagentur ansprechen; Förderung muss in der Regel vor Beginn bewilligt sein.
  • Kammern (IHK, Handwerkskammer) beraten zu Zulassung, Teilqualifizierung und Validierung und nennen die Prüfungstermine.
  • Wer Qualifizierung mit Bindung verknüpfen will, sollte Rückzahlungsklauseln sorgfältig formulieren; pauschale Klauseln halten vor Gericht oft nicht.