Arbeitgeber in Deutschland können für die Weiterbildung ihrer Beschäftigten Zuschüsse der Bundesagentur für Arbeit (BA) erhalten. Grundlage ist § 82 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III). Die Agentur für Arbeit kann Lehrgangskosten ganz oder teilweise übernehmen und einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt für die Zeit der Weiterbildung zahlen. Wie hoch die Förderung ausfällt, hängt vor allem von der Betriebsgröße ab. Kleine Unternehmen erhalten am meisten.
Welche Weiterbildungen werden gefördert?
Gefördert werden Weiterbildungen im bestehenden Arbeitsverhältnis, die über eine kurzfristige, arbeitsplatzbezogene Anpassungsfortbildung hinausgehen. Nach Angaben der BA gelten unter anderem diese Voraussetzungen:
Lesen Sie auch Kurzarbeitergeld: Voraussetzungen und Ablauf
- Die Maßnahme umfasst mehr als 120 Stunden. Sie muss nicht am Stück absolviert werden und kann in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend stattfinden.
- Weiterbildung und Bildungsträger sind für die Förderung zugelassen.
- Der Berufsabschluss liegt in der Regel mindestens zwei Jahre zurück, und die beschäftigte Person hat in den vorangegangenen zwei Jahren keine Förderung nach dieser Vorschrift erhalten.
- Es handelt sich nicht um eine Maßnahme, zu der der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist.
Nicht förderfähig sind nach Angaben der BA etwa Schulungen zu betriebsspezifischer Software.
Wie hoch sind die Zuschüsse?
Die BA staffelt die Förderung nach Betriebsgröße. Maßgeblich ist das gesamte Unternehmen; Partner- und verbundene Unternehmen werden gemeinsam betrachtet. Teilzeitkräfte zählen nach § 82 Absatz 6 SGB III anteilig.
- Weniger als 50 Beschäftigte: Zuschuss zum Arbeitsentgelt bis zu 75 Prozent, Übernahme der Lehrgangskosten in der Regel zu 100 Prozent.
- 50 bis unter 500 Beschäftigte: jeweils 50 Prozent.
- Ab 500 Beschäftigten: jeweils 25 Prozent.
Es gibt Aufschläge und Sonderregeln. Liegt eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag mit Qualifizierungsregeln vor, erhöhen sich beide Förderungen nach BA-Angaben um 5 Prozentpunkte. In Betrieben mit weniger als 500 Beschäftigten sollen die Lehrgangskosten bei Beschäftigten ab 45 Jahren und bei schwerbehinderten Menschen vollständig übernommen werden. Für Beschäftigte ohne Berufsabschluss, die einen Abschluss nachholen, sind bis zu 100 Prozent Entgeltzuschuss und Lehrgangskosten möglich.
Sammelantrag für mehrere Beschäftigte
Nehmen mehrere Beschäftigte an derselben Weiterbildung teil, genügt ein Sammelantrag des Arbeitgebers. Voraussetzung ist das Einverständnis der Beschäftigten oder der Betriebsvertretung. Es gelten dieselben Fördervoraussetzungen wie beim Einzelantrag.
Qualifizierungsgeld bei Strukturwandel
Eine Alternative für Betriebe im Strukturwandel ist das Qualifizierungsgeld. Die Beschäftigten erhalten während der Weiterbildung eine Entgeltersatzleistung von 60 Prozent der pauschalierten Nettoentgeltdifferenz, mit mindestens einem Kind im Haushalt 67 Prozent. Voraussetzung ist unter anderem, dass bei mindestens 20 Prozent der Belegschaft ein strukturwandelbedingter Qualifizierungsbedarf besteht, in Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten bei 10 Prozent. Dieser Bedarf muss in einer Betriebsvereinbarung oder einem betriebsbezogenen Tarifvertrag festgehalten sein; Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten reichen eine schriftliche Erklärung ein. Die Weiterbildungskosten trägt der Arbeitgeber, ohne die Beschäftigten zu beteiligen. Der Antrag soll laut BA spätestens drei Monate vor Beginn gestellt werden.
Wie läuft die Antragstellung ab?
Die BA empfiehlt, zunächst den Arbeitgeber-Service zu kontaktieren, der unter der kostenfreien Rufnummer 0800 4 555520 erreichbar ist. Der Antrag sollte möglichst früh vor Beginn der Maßnahme online oder per Formular gestellt werden. Benötigt werden Angaben zu Arbeitszeit und Entgelt, die Arbeitnehmererklärung, die Bescheinigung des Bildungsträgers und ein Fragebogen für die Beschäftigten. Nach Abschluss reicht der Arbeitgeber eine Schlusserklärung ein.
Was Arbeitgeber jetzt wissen sollten
- Die Förderung lohnt sich besonders für kleine Betriebe: Bei weniger als 50 Beschäftigten sind bis zu 75 Prozent Lohnzuschuss und volle Lehrgangskosten möglich.
- Nur zugelassene Maßnahmen und Träger sind förderfähig; die Zulassung sollte vor der Buchung geprüft werden.
- Der Antrag muss vor Maßnahmebeginn gestellt werden; frühzeitige Beratung durch den Arbeitgeber-Service ist sinnvoll.
- Eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag zur Qualifizierung erhöht die Förderung.
- Auch während des Bezugs von Transferkurzarbeitergeld kann Weiterbildung gefördert werden; dann beteiligt sich der Betrieb je nach Größe an den Lehrgangskosten.