Auf dem deutschen Ausbildungsmarkt sind Angebot und Nachfrage rechnerisch fast deckungsgleich, finden aber immer schlechter zueinander. Das zeigt die Bilanz des Berufsberatungsjahres 2025/26, die die Bundesagentur für Arbeit (BA) am 30. Oktober 2026 vorgelegt hat. Von Oktober 2025 bis September 2026 meldeten Betriebe 453.000 betriebliche Ausbildungsstellen, 31.000 weniger als ein Jahr zuvor. Die Zahl der gemeldeten Bewerberinnen und Bewerber stieg um 3.000 auf 447.000. Zum Stichtag 30. September waren 46.000 junge Menschen unversorgt, während 48.000 duale Ausbildungsstellen offen blieben.

Wie haben sich die Zahlen gegenüber dem Vorjahr verändert?

Auf 100 betriebliche Stellen kamen nach Berechnung der BA zuletzt 99 Bewerbende, im Vorjahr waren es 92. Für Betriebe heißt das: Der Bewerbermarkt ist insgesamt etwas entspannter geworden – wer ausbildet, hat im Durchschnitt mehr Auswahl als in den vergangenen Jahren. Diese Entwicklung ist allerdings vor allem eine Folge der schwachen Konjunktur. BA-Chefin Andrea Nahles sagte, im Zuge der wirtschaftlichen Schwäche seien die Stellenmeldungen „weiter deutlich zurückgegangen“.

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Die wichtigsten Veränderungen im Überblick, jeweils Stand 30. September und laut BA-Presseinfo vom 30. Oktober 2026:

  • Unversorgte Bewerber: 46.000 (Vorjahr: 40.000), das sind 10 Prozent aller gemeldeten Bewerber.
  • Unbesetzte duale Ausbildungsstellen: 48.000 (Vorjahr: rund 56.000).
  • In eine Ausbildung eingemündet: 179.000 Bewerber oder 40 Prozent – laut BA der niedrigste Anteil seit der Wiedervereinigung.
  • In einer Alternative, aber weiter mit Ausbildungswunsch: 47.000 junge Menschen (plus 3.000).

Die tatsächliche Zahl neuer Ausbildungsverträge liegt höher als die 179.000, weil viele Jugendliche ihre Lehrstelle ohne Einschaltung der Arbeitsagentur finden; die BA-Statistik erfasst nur die bei ihr gemeldeten Fälle. Die Gesamtzahl der neu abgeschlossenen Verträge veröffentlicht das Bundesinstitut für Berufsbildung erst im Dezember.

Welche Berufe sind besonders schwer zu besetzen?

Die BA nennt fünf Berufsfelder, in denen Stellen überdurchschnittlich oft leer blieben: Lebensmittelberufe, Bau und baunahe Berufe, Gastronomie, Metallberufe und den Berufskraftverkehr. Das deckt sich mit Befunden aus dem Handwerk, wo nach einer DIHK-Umfrage bei vier von zehn Betrieben Plätze unbesetzt bleiben – dazu unser Bericht über leere Ausbildungsplätze im Handwerk.

Auffällig ist die Gleichzeitigkeit: 46.000 unversorgte Bewerber auf der einen, 48.000 freie Stellen auf der anderen Seite. Hinter diesem Missverhältnis stehen in der Regel drei Ursachen – regionale Distanz zwischen Wohnort und Betrieb, abweichende Berufswünsche und Anforderungen, die Bewerber aus Sicht der Betriebe nicht erfüllen. Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger sprach in einer Stellungnahme der BDA von einem „Mismatch-Problem“. Nach Angaben der BDA sieht jeder zweite Betrieb bei Bewerbern gravierende Lücken in grundlegenden Kompetenzen.

Ist die Ausbildungssaison schon gelaufen?

Nein. Die sogenannte Nachvermittlung läuft bis Ende Dezember 2026. Erfahrungsgemäß melden sich in diesen Wochen weitere Bewerber, etwa nach abgebrochenem Studium oder gescheitertem Ausbildungsstart, und Betriebe melden Stellen neu, die durch Vertragslösungen in der Probezeit wieder frei geworden sind. Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) schreibt keinen festen Ausbildungsbeginn vor; ein Start im November, Dezember oder Januar ist rechtlich ohne Weiteres möglich. Die versäumte Zeit lässt sich bei guten Leistungen über eine Verkürzung nach § 8 BBiG oder eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung nach § 45 BBiG ausgleichen.

Für Jugendliche, die noch nicht ausbildungsreif sind, gibt es die Einstiegsqualifizierung nach § 54a SGB III: ein betriebliches Langzeitpraktikum von vier bis zwölf Monaten, für das die Arbeitsagentur einen Zuschuss zur Vergütung zahlt. Die BA meldete zum Bilanzstichtag, dass 2 Prozent der Bewerber in eine solche geförderte Qualifizierung oder eine Berufsvorbereitung gewechselt sind.

Was Arbeitgeber jetzt wissen sollten

  • Offene Stellen nachmelden: Wer noch Plätze frei hat oder Plätze durch Abbrüche verloren hat, sollte sie jetzt beim Arbeitgeber-Service der Agentur melden. 47.000 junge Menschen sind laut BA zwar in einer Übergangslösung, wollen aber weiter eine duale Ausbildung beginnen.
  • Späteren Start einplanen: Ein Ausbildungsbeginn zum Jahreswechsel ist zulässig. Die Berufsschule und die zuständige Kammer sollten frühzeitig eingebunden werden.
  • Vergütung prüfen: Für Verträge mit Beginn 2026 gilt eine Mindestausbildungsvergütung von 724 Euro im ersten Jahr, für Beginn 2027 sind es nach Bekanntmachung des BIBB 764 Euro. Wer zum Januar startet, muss mit dem höheren Satz rechnen, sofern kein Tarifvertrag gilt. Einen Überblick über die übrigen Pflichten gibt unser Beitrag zu den Pflichten von Ausbildungsbetrieben nach dem BBiG.
  • Förderung nutzen: Einstiegsqualifizierung und Assistierte Ausbildung (§§ 74 ff. SGB III) senken das Risiko, wenn Bewerber schulische Lücken mitbringen. Beides wird bei der Arbeitsagentur beantragt, die Einstiegsqualifizierung vor ihrem Beginn.
  • Bewerberkreis erweitern: Jugendliche ohne deutschen Pass stellen inzwischen einen wachsenden Teil der Azubis – mehr dazu in unserer Analyse der IW-Studie zu ausländischen Auszubildenden.

Die Daten im Detail stellt die BA auf ihrer Statistikseite bereit.