56 Prozent der Unternehmen in Deutschland mit mindestens 20 Beschäftigten haben Homeoffice seit der Hochphase der Corona-Pandemie eingeschränkt: 39 Prozent haben es reduziert, 17 Prozent ganz abgeschafft. Das ergibt eine Umfrage des Digitalverbands Bitkom unter 603 Unternehmen, die am 5. November 2026 veröffentlicht wurde. Nur 14 Prozent haben Homeoffice ausgeweitet oder neu eingeführt, 29 Prozent haben nichts verändert. Für die nächsten zwei Jahre planen 35 Prozent weitere Kürzungen und 3 Prozent die Abschaffung.

Wie viel Homeoffice gibt es heute noch?

Nach der Bitkom-Erhebung, die Bitkom Research zwischen Ende August und Ende September 2026 telefonisch durchführte, ermöglichen aktuell 54 Prozent der Unternehmen mobiles Arbeiten oder Homeoffice. Tätigkeiten, die sich grundsätzlich mobil erledigen ließen, gibt es dagegen in 77 Prozent der Betriebe. Die Lücke von 23 Prozentpunkten beschreibt den Spielraum, den Unternehmen bewusst nicht nutzen.

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Wo Homeoffice erlaubt ist, unterscheiden sich die Modelle stark: 29 Prozent der Unternehmen regeln es flexibel ohne feste Tageszahl, 17 Prozent erlauben mehrere Tage pro Woche, 20 Prozent einen Tag pro Woche, 3 Prozent seltener. Flexible Regeln sind in großen Unternehmen verbreiteter: Bei Firmen ab 500 Beschäftigten sind es 41 Prozent, bei 20 bis 99 Beschäftigten 28 Prozent. Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder sagte, da Homeoffice in der Pandemie vielerorts Pflicht gewesen sei, „überrascht der Rückgang kaum“.

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Warum kürzen Firmen, obwohl sie Nachteile beim Recruiting sehen?

Die Zahlen enthalten einen Widerspruch. 63 Prozent der Befragten sagen, ohne Homeoffice sei es schwieriger, gute Mitarbeitende zu finden, 71 Prozent sehen Vorteile für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Gleichzeitig befürchten 65 Prozent, der Zusammenhalt gehe verloren, und 60 Prozent meinen, die Integration neuer Beschäftigter werde erschwert. Nur 39 Prozent halten Arbeit zu Hause für produktiver als im Büro.

Der Rückzug fällt in eine Phase mit schwacher Nachfrage nach Personal. Die Jobplattform Indeed meldete schon Ende Oktober, dass Stellenangebote mit Homeoffice seltener werden. Solange Bewerber wenig Auswahl haben, lässt sich mehr Präsenz leichter durchsetzen. Wer langfristig plant, sollte allerdings einkalkulieren, dass sich das Verhältnis mit der Konjunktur wieder dreht – und dass gerade gefragte Fachkräfte zuerst wechseln.

Dürfen Arbeitgeber Homeoffice einfach streichen?

Das hängt von der Grundlage ab. Einen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice gibt es in Deutschland nicht. Beruht die Erlaubnis aber auf dem Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung, reicht eine einseitige Anweisung in der Regel nicht; dann sind eine Änderungsvereinbarung, eine Änderungskündigung oder die Kündigung der Betriebsvereinbarung nötig. Bei einer bloßen Duldung oder einer widerruflichen Regelung kann der Arbeitgeber über das Weisungsrecht nach § 106 Gewerbeordnung (GewO) mehr Präsenz anordnen, muss dabei aber billiges Ermessen wahren und die Interessen der Beschäftigten abwägen. Wie Gerichte das prüfen, zeigt unser Beitrag dazu, wann eine Präsenzweisung hält.

Hinzu kommt der Betriebsrat: Nach § 87 Abs. 1 Nr. 14 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) bestimmt er bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit mit, die mittels Informations- und Kommunikationstechnik erbracht wird. Ob es überhaupt Homeoffice gibt, entscheidet zwar der Arbeitgeber; Regeln zu Tagen, Erreichbarkeit oder Ausstattung sind aber mitbestimmungspflichtig. Den rechtlichen Rahmen fasst unser Überblick zu mobiler Arbeit und Homeoffice zusammen.

Was Arbeitgeber jetzt wissen sollten

  • Rechtsgrundlage klären: Vor jeder Änderung prüfen, ob Homeoffice im Vertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder nur per Duldung geregelt ist. Davon hängt der Weg ab.
  • Begründen statt verordnen: Die Bitkom-Daten nennen Zusammenhalt und Einarbeitung als Hauptmotive. Wer diese Ziele konkret benennt – etwa feste Teamtage oder Präsenz in den ersten Monaten für neue Kollegen –, schafft mehr Akzeptanz als eine pauschale Quote.
  • Fluktuation beobachten: Kündigungen nach einer Präsenzregel getrennt auswerten, besonders bei Schlüsselpersonen und Beschäftigten mit Pflege- oder Betreuungsaufgaben.
  • Recruiting ehrlich ausrichten: Stellenanzeigen sollten die tatsächliche Regel nennen; wer Homeoffice in Aussicht stellt und später streicht, riskiert Abgänge in der Probezeit.
  • Kleine Betriebe: Unternehmen mit 20 bis 99 Beschäftigten nutzen flexible Modelle seltener. Gerade sie können mit einer klaren, flexiblen Regel im Wettbewerb um Fachkräfte punkten.