BMW hat im dritten Quartal 2026 netto 1,45 Milliarden Euro verdient, rund 15 Prozent weniger als ein Jahr zuvor, und sein Abfindungsprogramm nach knapp drei Wochen geschlossen. Das berichten dpa-AFX und t-online vom 4. November 2026. Konzernchef Milan Nedeljkovic nennt das aktuelle Programm abgeschlossen, das Thema bleibe aber auf der Agenda; es könne erweitert werden. Für Personalabteilungen ist das der eigentliche Punkt: Wer eine Tür für eine zweite Runde offen hält, verändert das Verhalten aller, die noch im Betrieb sind. Die Prognosesenkung vom Vorabend hatten wir bereits eingeordnet.
Was ist neu an den Zahlen?
- Ergebnis: Umsatz minus 5,8 Prozent auf 30,5 Milliarden Euro, operatives Ergebnis (EBIT) knapp 30 Prozent niedriger bei 1,6 Milliarden Euro.
- Absatz: minus 6,3 Prozent, in China nach ZDF-Angaben minus 24,8 Prozent, in Europa und den USA jeweils ein Plus von rund 2,5 Prozent.
- Jahresausblick: Marge im Autogeschäft nun minus 0,5 bis plus 0,5 Prozent statt 1 bis 3 Prozent; der Rückgang der Auslieferungen wird auf 5 bis 9,9 Prozent geschätzt.
- Programm: Die Zahlungen lagen laut t-online oft im sechsstelligen Bereich und reichten bis 650.000 Euro. Die im Sommer kursierte Zahl von rund 8.000 Stellen hat das Management nie bestätigt.
Finanzvorstand Walter Mertl begründet das Tempo so: „Geschwindigkeit ist bei unserer geplanten Neuausrichtung ein Erfolgsfaktor.“ Nedeljkovic sagt zudem, es hätten sich die richtigen Personengruppen beteiligt. Belegen lässt sich das von außen nicht, BMW legt die Struktur der Abgänge in den uns vorliegenden Berichten nicht offen.
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Wie außergewöhnlich sind 650.000 Euro?
Eine Einordnung mit eigener Rechnung: Die Regelhöhe nach § 1a Kündigungsschutzgesetz beträgt einen halben Monatsverdienst je Beschäftigungsjahr. Bei angenommenen 8.000 Euro brutto und 25 Jahren wären das 100.000 Euro. Der Höchstbetrag läge beim 6,5-Fachen. Solche Summen sind kein Maßstab für den Mittelstand, setzen aber Erwartungen, auch bei Beschäftigten anderer Betriebe. Wer in diesem Winter verhandelt, wird die Zahl hören, zumal Mercedes-Benz im Dezember ein neues Programm startet.
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Welche Fragen wirft eine mögliche zweite Welle auf?
Bekommen spätere Teilnehmer mehr als frühere?
Fällt ein Folgeprogramm besser aus, fühlen sich die Ersten benachteiligt, fällt es schlechter aus, war Zögern teuer. Ob frühe Unterzeichner etwas verlangen können, hängt vom Vertrag ab. Eine Nachbesserungsklausel oder deren bewusster Ausschluss gehört deshalb bereits in die erste Vereinbarung.
Zählt die zweite Runde zur ersten?
Vom Arbeitgeber veranlasste Aufhebungsverträge stehen Entlassungen gleich (§ 17 Abs. 1 Satz 2 Kündigungsschutzgesetz). Maßgeblich ist ein Zeitraum von 30 Kalendertagen. Eng getaktete Austrittstermine aus zwei Wellen können gemeinsam die Schwellenwerte der Massenentlassungsanzeige erreichen.
Wann muss der Betriebsrat erneut ran?
Ein Personalabbau kann eine Betriebsänderung nach § 111 Betriebsverfassungsgesetz sein. Wird ein Programm stufenweise ausgeweitet, stellt sich die Frage, ob schon der Gesamtplan die Beteiligung auslöst. Die Abläufe zu Interessenausgleich und Sozialplan sollten früh eingeplant werden.
Was Arbeitgeber jetzt wissen sollten
- Abschluss klar kommunizieren: Sagen Sie, ob ein Programm endgültig beendet ist. Ein vages „bleibt auf der Agenda“ kann dazu führen, dass Wechselwillige auf ein besseres Angebot warten und ihre Leistung zurückfahren.
- Abgänge auswerten: Halten Sie je Funktion fest, wer ging und wer unersetzlich war. Nur so lässt sich belegen, ob ein Programm die Richtigen erreicht hat.
- Kosten getrennt planen: Bei BMW tragen auch früher auslaufende Modelle zur Belastung bei. Trennen Sie Personal- und Sonderkosten, damit die Amortisation des Programms prüfbar bleibt.
- Kontingente festlegen: Klären Sie vorab, was bei Überzeichnung gilt. Die Bausteine eines steuerbaren Freiwilligenprogramms helfen dabei.