Der Stuttgarter Autobauer Mercedes-Benz legt sein freiwilliges Abfindungsprogramm für Beschäftigte in Deutschland neu auf. Wie das Unternehmen bei der Vorlage seiner Zahlen für das dritte Quartal am 28. Oktober 2026 mitteilte, startet das Angebot im Dezember und richtet sich an die sogenannten indirekten Bereiche, also an Funktionen außerhalb der Produktion. Das berichtet die Deutsche Presse-Agentur. Nach Angaben der Ippen-Mediengruppe, die sich auf das Handelsblatt beruft, kommen dafür rund 38.000 Beschäftigte in Verwaltung und Entwicklung infrage.
Warum spart Mercedes erneut beim Personal?
Hintergrund ist die schwache Geschäftsentwicklung in China. Laut dpa brach der Absatz dort im dritten Quartal um 31 Prozent ein, während er außerhalb Chinas um ein Prozent zulegte. Weltweit setzte der Konzern 407.200 Pkw ab, acht Prozent weniger als ein Jahr zuvor. Der Umsatz sank um 4,5 Prozent auf 30,7 Milliarden Euro. Das operative Ergebnis (Ebit) stieg zwar auf 1,77 Milliarden Euro nach 750 Millionen Euro im Vorjahresquartal, allerdings vor allem, weil damals hohe Sonderbelastungen für den Stellenabbau angefallen waren.
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Bereits am 27. Oktober hatte Mercedes seine Jahresprognose gesenkt. Das Ebit des Konzerns soll 2026 nur noch das Vorjahresniveau erreichen. Für die bereinigte Umsatzrendite der Pkw-Sparte erwartet das Management nur noch 2 bis 3 Prozent statt bislang 3 bis 5 Prozent. Finanzchef Harald Wilhelm schloss laut dpa einen operativen Verlust der Autosparte im vierten Quartal nicht aus. Konzernchef Ola Källenius will die Abhängigkeit vom chinesischen Markt verringern; Einzelheiten dazu sollen im Februar zusammen mit der Prognose für 2027 folgen.
Wie ist das neue Programm ausgestaltet?
Konkrete Zahlen zum angestrebten Personalabbau nannte Mercedes nicht. Wilhelm bezeichnete das Angebot nach dpa-Angaben als „sehr attraktives Programm“ und rechnet mit einer ähnlich hohen Resonanz wie bei der ersten Runde. Diese lief nach Angaben der Ippen-Medien von April 2025 bis März 2026; mehr als 5.500 Beschäftigte verließen das Unternehmen in diesem Zeitraum mit einer Abfindung. Die Aufwendungen dafür beliefen sich 2025 auf insgesamt 1,6 Milliarden Euro.
Für die Produktion gibt es nach Angaben einer Unternehmenssprecherin „kein übergreifendes Abfindungsprogramm“. In einzelnen Komponentenwerken, etwa in Stuttgart-Untertürkheim und Berlin, laufen jedoch seit Jahren eigene Freiwilligenprogramme, vor allem in Bereichen, die vom Wechsel zur Elektromobilität betroffen sind. Nach Berechnungen des Handelsblatts, über die Ippen berichtet, sind dort für langjährige Beschäftigte rechnerisch Abfindungen von bis zu 330.000 Euro möglich.
Welche Rolle spielt die Beschäftigungssicherung?
Mercedes setzt auf Freiwilligkeit, weil betriebsbedingte Kündigungen durch eine Vereinbarung zur Beschäftigungssicherung bis Ende 2034 ausgeschlossen sind. Das Sparprogramm „Next Level Performance“ soll die Kosten bis 2027 dauerhaft um fünf Milliarden Euro senken. Zusätzlich hatte der Vorstand eine Debatte über Arbeitszeiten und Arbeitskosten in Deutschland angestoßen, was laut dpa zu Protesten der Belegschaft führte. Auch Wettbewerber BMW plant nach einem Bericht des Handelsblatts, im indirekten Bereich weltweit 8.000 Stellen abzubauen.
Was Arbeitgeber jetzt wissen sollten
- Freiwilligenprogramme sind teuer: Wo Kündigungsschutzvereinbarungen bestehen, bleiben Abfindungen oft das wichtigste Instrument. Die 1,6 Milliarden Euro, die Mercedes 2025 dafür aufwendete, zeigen die Größenordnung bei Großkonzernen.
- Gefahr des Abgangs von Leistungsträgern: Offene Programme sprechen häufig gerade gut vermittelbare Fachkräfte an. Unternehmen sollten vorab festlegen, welche Funktionen ausgeschlossen werden oder einer Zustimmung bedürfen.
- Chance für den Mittelstand: Wenn Autobauer und Zulieferer Personal in Verwaltung und Entwicklung reduzieren, kommen erfahrene Ingenieure, IT- und Verwaltungskräfte auf den Markt. Für Betriebe mit offenen Stellen kann sich gezielte Ansprache lohnen.
- Kommunikation planen: Abfindungsangebote im laufenden Betrieb wirken auf die gesamte Belegschaft. Klare Informationen zu Zielgruppen, Fristen und Kriterien beugen Unsicherheit vor.
- Rechtliche Prüfung: Aufhebungsverträge haben steuer- und sozialversicherungsrechtliche Folgen, etwa beim Arbeitslosengeld. Im Einzelfall empfiehlt sich fachkundige Beratung.