Audi will Beschäftigte aus Ingolstadt befristet an Unternehmen der Rüstungs- und Luftfahrtindustrie in Bayern überlassen. Partner sind nach Berichten der Deutschen Presse-Agentur und des Bayerischen Rundfunks Diehl, Airbus, MBDA und KNDS. Die Beschäftigten bleiben bei Audi angestellt, behalten ihr bisheriges Entgelt und sollen nach dem Einsatz zurückkehren können. Ende Oktober 2026 sind Informationsveranstaltungen mit den beteiligten Unternehmen geplant. Das Modell zeigt, wie Arbeitnehmerüberlassung zwischen Industrieunternehmen als Alternative zu Kurzarbeit und Stellenabbau eingesetzt werden kann.

Wie funktioniert das Modell?

Audi beschreibt das Vorhaben laut dpa als befristeten regionalen Personaleinsatz im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung. Angesprochen sind vor allem indirekte Bereiche am Standort Ingolstadt: Ingenieurinnen und Ingenieure, Qualitätsfachleute, Projektmanager sowie Beschäftigte aus Werkstätten der Technischen Entwicklung und der Qualitätssicherung. Die Einsätze sind nach einem Bericht des Fachportals Personalorder, das sich auf BR24 stützt, auf bis zu 24 Monate angelegt. Neben dem bisherigen Tarifentgelt sollen die Teilnehmenden einen Zuschlag erhalten, dessen Höhe nicht bekannt ist.

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Die Teilnahme ist freiwillig. Grundlage ist nach Angaben der IG Metall Bayern ein im April 2026 abgeschlossener Tarifvertrag. Bezirksleiter Horst Ott betonte laut dpa: „Bei Ablehnung dürfen ihnen keine Nachteile entstehen.“ Der Betriebsrat nennt als Bedingungen Freiwilligkeit, abgesicherte Arbeitsbedingungen und ein Rückkehrrecht. Wie viele Beschäftigte teilnehmen werden, ist offen; Audi spricht von einem außerordentlich großen Interesse.

Warum setzt Audi auf Überlassung?

Der Hersteller steht unter Kostendruck und hat eine schwache Auslastung. Wie das Portal elektroauto-news unter Berufung auf die Automobilwoche berichtet, will Audi weitere Einsparungen erreichen; der Betriebsrat fordert im Gegenzug verbindliche Zusagen zu Arbeitsplätzen, Produkten und Standorten. Laut Bayerischem Rundfunk will das Unternehmen bestehende Zusagen an die Belegschaft neu verhandeln, offenbar einschließlich der Beschäftigungssicherung bis 2033.

Die Überlassung bietet beiden Seiten Vorteile: Audi senkt vorübergehend den eigenen Personalbedarf, ohne erfahrene Fachkräfte zu verlieren, die später für neue Projekte gebraucht werden könnten. Die Rüstungsindustrie wiederum sucht dringend zusätzliches Personal. Audi-Chef Gernot Döllner hält es laut Automobilwoche für denkbar, das Modell auf weitere Standorte auszudehnen.

Welche Regeln gelten für solche Einsätze?

Grundsätzlich gilt für jede Überlassung von Arbeitnehmern an Dritte das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Es sieht unter anderem eine Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten vor, von der durch Tarifvertrag abgewichen werden kann. Das Gesetz kennt zudem Ausnahmen, etwa für Überlassungen zwischen Arbeitgebern derselben Branche zur Vermeidung von Kurzarbeit oder Entlassungen, wenn ein Tarifvertrag dies vorsieht. Welche Regelung im Fall Audi im Einzelnen greift, haben die Beteiligten öffentlich nicht näher erläutert. Bekannt ist lediglich der Verweis auf den Tarifvertrag vom April 2026.

In Berichten wird das Programm als Jobdrehscheibe bezeichnet: Beschäftigte wechseln vorübergehend von einem Unternehmen mit Personalüberhang zu einem mit Personalbedarf, ohne das Arbeitsverhältnis zu beenden. Für Entleiher ist das ein Weg, kurzfristig erfahrene Fachkräfte zu gewinnen, ohne dauerhafte Einstellungen vorzunehmen.

Was Arbeitgeber jetzt wissen sollten

  • Die Überlassung von Personal an andere Unternehmen kann eine Alternative zu Kurzarbeit oder Abbau sein, setzt aber eine saubere rechtliche Grundlage voraus. Ob eine Erlaubnis nach dem AÜG nötig ist oder eine Ausnahme greift, sollte vorab geprüft werden.
  • Tarifverträge der Metall- und Elektroindustrie können besondere Regeln für solche Einsätze enthalten. Tarifgebundene Unternehmen sollten die für sie geltenden Vereinbarungen kennen.
  • Freiwilligkeit, Entgeltsicherung und ein klares Rückkehrrecht erhöhen die Akzeptanz in der Belegschaft. Der Betriebsrat ist bei Einstellungen im Entleiherbetrieb und bei Versetzungen zu beteiligen.
  • Entleihende Unternehmen sollten Einarbeitung, Sicherheitsfreigaben und Geheimhaltungspflichten früh klären, gerade in sicherheitsrelevanten Branchen.
  • Für die Gestaltung im Einzelfall empfiehlt sich arbeitsrechtliche Beratung.