Die Bundesregierung will das Kontingent der Westbalkanregelung zum 1. Januar 2027 von 50.000 auf 25.000 Erstzustimmungen im Jahr halbieren. Das Kabinett soll den Entwurf des Arbeitsministeriums an diesem Mittwoch, 4. November 2026, beschließen, der Bundesrat voraussichtlich am 18. Dezember zustimmen. Das geht aus einer Übersicht der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft hervor. Betroffen sind Arbeitgeber, die Personal aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, dem Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien einstellen wollen. Ein Ergebnis der Kabinettssitzung lag bei Redaktionsschluss nicht vor.
Warum trifft die Kürzung Betriebe früher im Jahr?
Schon das bisherige Kontingent reicht nicht. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) teilte am 16. Oktober mit, dass 2025 Anträge abgelehnt werden mussten und auch das Kontingent 2026 vor Jahresende ausgeschöpft sein werde. Die Deutsche Handwerks Zeitung nennt für 2025 Ende November als Zeitpunkt der Ausschöpfung.
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Für die Praxis ist die Aufteilung wichtig: Die Kontingente sind nach Monaten und Staatsangehörigkeiten gestückelt, und die BA bearbeitet Anträge nur, solange das jeweilige Monatskontingent nicht erschöpft ist. Rein rechnerisch sinkt das Volumen von rund 4.170 auf rund 2.080 Zustimmungen im Monat, sofern es gleichmäßig verteilt würde. Wie die Monatswerte 2027 tatsächlich aussehen, ist damit nicht gesagt. Wer eine Einstellung auf einen bestimmten Starttermin plant, muss künftig stärker damit rechnen, in einen späteren Monat zu rutschen.
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Wie belastbar sind die 9.000 fehlenden Bauarbeiter?
Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) warnte am 3. November vor knapp 9.000 fehlenden Arbeitskräften. Einen Rechenweg nennt die Mitteilung nicht. Die Größenordnung lässt sich aber nachvollziehen: Der Verband gibt an, rund 35 Prozent der Visa gingen an Baufirmen, und 35 Prozent der wegfallenden 25.000 Zustimmungen sind 8.750.
Das ist eine Obergrenze, keine Prognose. Denn nicht jede Zustimmung führt zu einer Einreise; die Deutsche Handwerks Zeitung verweist auf lange Wartezeiten an den Visastellen. Im September hatte sie zudem unter Berufung auf den ZDB noch von rund 8.000 Arbeitskräften und einem Bauanteil von 30 Prozent berichtet. Laut einem Bericht des MiGAZIN lagen dem Arbeitsministerium Ende Juli keine eigenen Erkenntnisse zu den Folgen für Bau, Pflege und Landwirtschaft vor.
Was spricht aus Sicht der Regierung dafür, was dagegen?
Die Kürzung steht im Koalitionsvertrag, der Koalitionsausschuss hat die Umsetzung am 1. Juli 2026 beschlossen. Die Regierung begründet sie damit, dass bei der Stellenbesetzung das inländische Potenzial stärker zählen soll. Dem hält die BA eigene Zahlen entgegen: Im September 2026 arbeiteten rund 546.000 Menschen aus den sechs Staaten sozialversicherungspflichtig in Deutschland, 170.000 mehr als fünf Jahre zuvor. 53 Prozent übten mindestens eine Fachkrafttätigkeit aus, davon rund 45 Prozent in einem Engpassberuf.
Nach Angaben der BA nehmen zudem 98 Prozent der über die Regelung Eingereisten eine Beschäftigung auf. Auch der Sachverständigenrat für Integration und Migration kritisiert laut MiGAZIN, der Entwurf enthalte „keine überzeugende inhaltliche Begründung“.
Welche Alternativen haben Arbeitgeber?
Die Regelung in § 26 Absatz 2 der Beschäftigungsverordnung ist deshalb so gefragt, weil sie für nicht reglementierte Berufe keinen Qualifikationsnachweis verlangt. Vollwertigen Ersatz gibt es für Helfertätigkeiten kaum. Für qualifiziertes Personal bleiben die Wege der Fachkräfteeinwanderung, die allerdings mehr Nachweise erfordern.
Die kurzzeitige kontingentierte Beschäftigung ist auf acht Monate befristet. Sie taugt daher nach Einschätzung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) nicht als Ersatz, obwohl Ende 2025 fast 10.000 von 25.000 Plätzen ungenutzt waren. Für Saison- und Projektspitzen kann sie im Einzelfall dennoch eine Prüfung wert sein.
Was Arbeitgeber jetzt wissen sollten
- Noch ist nichts in Kraft: Bis zum Inkrafttreten gilt die Obergrenze von 50.000. Maßgeblich sind Kabinettsbeschluss und Bundesrat; Übergangsregeln sollten Betriebe im endgültigen Verordnungstext prüfen.
- Personalbedarf 2027 vorziehen: Geplante Einstellungen früh im Jahr beantragen und Starttermine mit Puffer planen. Die Arbeitsverträge sollten einen späteren Beginn zulassen.
- Visadauer einrechnen: Anträge laufen über die deutschen Auslandsvertretungen, Wartezeiten von mehreren Monaten sind laut Deutscher Handwerks Zeitung üblich.
- Vorhandene Beschäftigte halten: Die Kürzung betrifft erstmalige Zustimmungen. Wer bereits im Betrieb arbeitet, ist für den Bedarf 2027 oft wertvoller als jede Neueinreise; die IAB-Daten zur Abwanderung Zugewanderter zeigen, wo Bindung ansetzen kann.
- Qualifikationen dokumentieren: Beschäftigte mit Berufserfahrung können eventuell über andere Aufenthaltswege laufen. Das sollte vor Ablauf befristeter Titel mit Ausländerbehörde oder Fachberatung geklärt werden.