Ohne ausländische Beschäftigte wäre die Beschäftigung in Deutschland binnen eines Jahres rechnerisch um rund 330.000 Personen gesunken statt um rund 150.000. Das zeigt der am 4. November 2026 veröffentlichte Zuwanderungsmonitor des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) für August 2026. Für Arbeitgeber steckt die wichtigere Nachricht in der Aufteilung: Das Plus von rund 180.000 Beschäftigten stammt aus der Ukraine und den Asylherkunftsländern, während die Beschäftigung von EU-Bürgern schrumpft.
Woher kommt der Zuwachs – und wo bricht er weg?
Die Tabelle des IAB für August 2026 im Vergleich zum Vorjahresmonat:
Lesen Sie auch Wenn Zugewanderte wieder gehen: Was die IAB-Daten von Arbeitgebern erwarten
- Ukraine: plus rund 63.000 auf 414.030 Beschäftigte (+17,9 Prozent)
- Asylherkunftsländer (Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia, Syrien): plus rund 46.000 auf 824.002 (+6,0 Prozent)
- EU-27 insgesamt: minus rund 37.000 auf 2.706.342 (-1,3 Prozent)
Rechnet man die IAB-Tabelle nach, entfällt der Rückgang vor allem auf die acht mittel- und osteuropäischen Beitrittsstaaten von 2004, darunter Polen, Tschechien und Ungarn: Dort fiel die Zahl von 862.059 auf 836.822, also um gut 25.000 oder 2,9 Prozent. Bei Bulgarien und Rumänien stieg sie dagegen um rund 8.500 auf 772.118.
Jeden Morgen um 6 Uhr das Wichtigste für Personaler: kostenloser Newsletter →
Der Anteil ausländischer Staatsangehöriger an allen Beschäftigten kletterte nach dieser Rechnung von 16,6 auf 17,2 Prozent. Passend dazu zeigt das Register: Von Januar bis Juli 2026 stellten EU-Bürger 36 Prozent der rund 503.000 Zuzüge, aber 49 Prozent der Fortzüge. Wer seine Personalsuche bislang vor allem auf Polen oder andere EU-Nachbarn ausrichtet, sollte die Annahme stetigen Nachschubs überprüfen. Warum Zugewanderte wieder gehen und was sie sich vom Arbeitgeber gewünscht hätten, zeigt eine frühere IAB-Auswertung zu Rückkehrern.
Wie groß ist das ungenutzte Potenzial?
Die Beschäftigungsquote der ausländischen Bevölkerung lag im August bei 58,7 Prozent (plus 1,6 Punkte), die aller Einwohner bei 69,7 Prozent. Am stärksten holen die Gruppen auf, die noch am weitesten zurückliegen: Ukrainer kommen auf 40,2 Prozent (plus 3,7 Punkte), Menschen aus den Asylherkunftsländern auf 52,7 Prozent (plus 3,6 Punkte).
Zugleich waren im Oktober 2026 aus diesen beiden Gruppen zusammen 467.033 Menschen arbeitslos gemeldet, 266.598 aus den Asylherkunftsländern und 200.435 aus der Ukraine. Die Zahl sagt nichts über Qualifikation, Sprachstand oder Wohnort aus, und viele sind womöglich erst kurz im Land. Eine Reserve, die sich kurzfristig abrufen ließe, ist sie daher nicht. Sie bleibt aber ein Ansatzpunkt für Betriebe mit Engpässen in Berufen, die die Engpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit ausweist.
Warum die Arbeitslosigkeit in zwei Richtungen läuft
Insgesamt meldete die Bundesagentur für Arbeit für Oktober 2026 rund 2,955 Millionen Arbeitslose, die IAB-Tabelle weist 2.954.598 aus – rund 44.000 mehr als ein Jahr zuvor. Die Zahl der ausländischen Arbeitslosen sank im selben Zeitraum jedoch um rund 21.000 auf 1.036.796. Rechnerisch stieg damit die Zahl der deutschen Arbeitslosen um rund 65.000. Das spricht dafür, dass die Arbeitsmarktschwäche derzeit stärker Menschen mit deutschem Pass trifft; das IAB zieht diesen Schluss allerdings nicht ausdrücklich. Das Gesamtbild beschreibt unser Bericht zur schwachen Herbstbelebung im Oktober.
Wie belastbar sind die Zahlen?
Das IAB selbst warnt vor voreiligen Schlüssen. Erstens hängen die Quoten stark von der Aufenthaltsdauer ab, Gruppen mit kurzer Verweildauer schneiden automatisch schlechter ab. Zweitens zählt die Statistik nach Staatsangehörigkeit: Wer eingebürgert ist, taucht nicht mehr als Ausländer auf. Die Berichtsmonate unterscheiden sich zudem, die Bevölkerung ist für September, die Beschäftigung für August und die Arbeitslosigkeit für Oktober ausgewiesen. Dass die Beschäftigung von EU-Bürgern auch durch Einbürgerungen sinken kann, lässt sich aus dem Monitor daher nicht ausschließen. Eine Aussage zu einzelnen Branchen trifft er nicht.
Was Arbeitgeber jetzt wissen sollten
- Aufenthaltsstatus nachhalten: Mit wachsendem Anteil ukrainischer Beschäftigter wird eine Frist relevant: Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), die am 1. Februar 2026 gültig waren, gelten nach der Fortgeltungsverordnung bis zum 4. März 2027 fort. Eine Regelung für die Zeit danach ist nach unserer Recherche noch nicht beschlossen. Das Datum gehört auf die Wiedervorlage.
- Prüfpflichten beachten: Nach § 4a Absatz 5 AufenthG müssen Arbeitgeber prüfen, ob die Beschäftigung erlaubt ist, und für deren Dauer eine Kopie des Titels aufbewahren, in Papier oder elektronisch. Endet eine Beschäftigung mit einem Titel zu Erwerbszwecken vorzeitig, ist die Ausländerbehörde binnen vier Wochen ab Kenntnis zu informieren.
- Ablage klären: Aufenthaltsnachweise zählen auch zu den Entgeltunterlagen; ab 2027 endet die Papierausnahme für bisher befreite Betriebe.
- Personalsuche prüfen: Wer bisher auf EU-Nachbarn setzt, sollte eigene Bewerberzahlen nach Herkunft auswerten. Alternativen haben eigene Grenzen, etwa das Westbalkan-Kontingent, dessen Halbierung geplant ist.
- Einarbeitung einplanen: Die steigenden Quoten sprechen für Integration in Arbeit, bei den Zahlen zu Sprache oder Eignung schweigt der Monitor jedoch. Sprachförderung und Einarbeitung sollten realistisch budgetiert werden.