Das Wirtschaftsmedium für Personal und Arbeit

Neueste
Börse

Plus Checkliste

Checkliste Jahreswechsel 2026/2027: Was Arbeitgeber jetzt erledigen müssen

Zum 1. Januar 2027 steigen Mindestlohn, Minijob-Grenze und Ausbildungsvergütung, die Rechengrößen der Sozialversicherung ändern sich. Unsere Checkliste ordnet alle belegten Änderungen und Fristen nach Zuständigkeit.

Symbolbild: Checkliste
Symbolbild · Foto: StockSnap / Pixabay

Zum 1. Januar 2027 ändern sich für Arbeitgeber in Deutschland erneut zentrale Eckwerte der Lohnabrechnung: Der gesetzliche Mindestlohn steigt auf 14,60 Euro brutto je Stunde, die Verdienstgrenze für Minijobs auf 633 Euro im Monat. Hinzu kommen höhere Mindestvergütungen für Auszubildende und neue Rechengrößen in der Sozialversicherung, die das Bundeskabinett im Oktober 2026 beschlossen hat.

Wer die Umstellung erst im Dezember angeht, riskiert fehlerhafte Abrechnungen, ungewollte Sozialversicherungspflicht bei Minijobbern oder Urlaubsansprüche, die nicht wie erwartet verfallen. Viele dieser Fehler entstehen nicht in der Abrechnungssoftware, sondern in Arbeitsverträgen, Stundenvereinbarungen und unvollständigen Fristenkalendern.

Lesen Sie auch Midijob 2026: Was Arbeitgeber im Übergangsbereich abrechnen müssen

Was diese Checkliste leistet

Personalblatt Plus hat die belegten Änderungen zum Jahreswechsel und die festen Meldefristen zu Beginn des Jahres 2027 in einer Arbeitsliste zusammengeführt. Sie ist nach Themen gegliedert und nennt zu jedem Punkt die Rechtsgrundlage. Dazu kommen zwei Themen, bei denen die Politik noch nicht abschließend entschieden hat, die aber schon jetzt Vorbereitung erfordern.

Plus Weiterlesen mit Personalblatt Plus

Personalblatt Plus

Mehr wissen. Besser entscheiden.

  • Täglich exklusive Praxis-Analysen mit konkreten Handlungsempfehlungen
  • Checklisten und Ablaufpläne für die Personalarbeit
  • Fristen- und Änderungskalender für Arbeitgeber
  • Urteile verständlich eingeordnet – was sie für Ihren Betrieb bedeuten
  • Jeden Morgen der Plus-Newsletter mit allen Inhalten im Volltext

Erster Monat kostenlos (nur Neukunden, Gutschein ERSTERMONAT wird automatisch eingetragen, bis 29.10.2027). Danach verlängert sich das Abo automatisch für 4,99 € pro Monat inkl. MwSt., erstmals fällig nach einem Monat. Jederzeit zum Monatsende kündbar. Bedingungen

4,99 € pro Monat · inkl. MwSt. · monatlich kündbar

Zahlungspflichtig abonnieren

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Mindestlohn ab Januar 2027?

Ab dem 1. Januar 2027 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 14,60 Euro brutto je Stunde. Das legt die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung fest.

Wie viel dürfen Minijobber 2027 verdienen?

Die Verdienstgrenze liegt ab 2027 bei 633 Euro im Monat beziehungsweise 7.596 Euro im Jahr. Zum Mindestlohn entspricht das rund 43 Stunden im Monat.

Verfällt Resturlaub automatisch am 31. Dezember?

Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in der Regel nur, wenn der Arbeitgeber rechtzeitig auf den Resturlaub und den drohenden Verfall hingewiesen und zur Urlaubnahme aufgefordert hat.

Newsletter

Personalblatt am Morgen

Jeden Morgen um 6 Uhr die wichtigsten Nachrichten aus Arbeitsmarkt, Arbeitsrecht und HR – kompakt in Ihrem Postfach. Kostenlos und jederzeit abbestellbar.