Die Rentenkommission des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) schlägt vor, alle Arbeitgeber zu einer tariflich geregelten Betriebsrente für ihre Beschäftigten zu verpflichten. Der Arbeitgeberbeitrag soll nach dem am 28. Oktober 2026 vorgestellten Endbericht zwei Prozent des Bruttolohns betragen, mindestens aber 25 Prozent der monatlichen Bezugsgröße der Sozialversicherung. Zusammen mit einer gestärkten gesetzlichen Rente soll so ein Versorgungsniveau von 70 bis 90 Prozent des früheren Nettoeinkommens erreicht werden. Die Vorschläge sind Forderungen der Gewerkschaften, kein Gesetzentwurf.

Was schlägt die DGB-Kommission vor?

Im Zentrum steht ein höheres Leistungsniveau. Das Rentenniveau vor Steuern soll nach den Vorstellungen der Kommission schrittweise auf 50 Prozent und später auf 53 Prozent steigen. Derzeit ist es gesetzlich bei 48 Prozent abgesichert. Die Kommission argumentiert, nicht niedrige Beitragssätze, sondern sinkende Rentenversprechen seien das eigentliche Problem.

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Finanziert werden soll das Paket über leicht steigende Beiträge, die ein Demografiezuschuss des Bundes abfedern soll. Diesen Zuschuss will die Kommission aus Steuern auf hohe Einkommen, große Vermögen und Kapitalerträge bezahlen. Kürzungen bei Sozialleistungen oder höhere Verbrauchsteuern lehnt sie als Finanzierungsweg ab. Zudem sollen Selbstständige und Abgeordnete schrittweise in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden – ein Schritt hin zu einer Erwerbstätigenversicherung.

Was gilt für Rentenalter und Übergänge?

Das gesetzliche Rentenalter soll nach dem Bericht nicht weiter steigen, die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren erhalten bleiben. Für schwerbehinderte und gesundheitlich eingeschränkte Beschäftigte schlägt die Kommission einen abschlagsfreien Teilrentenbezug ab 60 Jahren vor. Rehabilitation soll vor einer Erwerbsminderungsrente gestärkt werden. Daneben enthält der Bericht Vorschläge zur Anrechnung von Kindererziehungs- und Pflegezeiten sowie zur Grundrente.

DGB-Chefin Yasmin Fahimi betonte, eine gute Rente für alle Generationen sei eine Frage politischer Entscheidungen. Der Bremer Politikwissenschaftler Frank Nullmeier hob nach einem Bericht des Ärzteblatts die stärkere Mobilisierung des Erwerbspersonenpotenzials als zentralen Punkt hervor.

Wie passt das zur Rentenpolitik der Bundesregierung?

Der DGB stellt sein Konzept bewusst neben die Arbeit der Rentenkommission der Bundesregierung. Anders als die Rentenkommission der schwarz-roten Koalition hält der Gewerkschaftsbund nach Darstellung des Ärzteblatts an der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren fest. Als Grundlage für auskömmliche Renten nennt die DGB-Kommission zudem eine höhere Tarifbindung und weniger Niedriglohnbeschäftigung. Stellungnahmen von Arbeitgeberverbänden lagen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht vor.

Was Arbeitgeber jetzt wissen sollten

  • Unmittelbare Pflichten ergeben sich aus dem Bericht nicht. Es handelt sich um gewerkschaftliche Forderungen, die in die politische Debatte über die Rentenreform eingebracht werden.
  • Eine verpflichtende Betriebsrente mit zwei Prozent Arbeitgeberbeitrag würde die Lohnnebenkosten erhöhen. Unternehmen ohne betriebliche Altersversorgung sollten das Szenario in die mittelfristige Kostenplanung einbeziehen.
  • Unabhängig davon gilt schon heute der Pflichtzuschuss von 15 Prozent bei Entgeltumwandlung, soweit der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge spart.
  • Gewerkschaften dürften das Thema Betriebsrente verstärkt in Tarifverhandlungen tragen. Personalabteilungen sollten bestehende Versorgungszusagen und deren Kommunikation gegenüber Beschäftigten prüfen.