BEM-Verfahren durchführen: Musterablauf mit Einladung, Gespräch, Dokumentation
Das betriebliche Eingliederungsmanagement ist Pflicht, sobald Beschäftigte länger als sechs Wochen im Jahr arbeitsunfähig waren. Ein Musterablauf zeigt, wie Arbeitgeber es sauber und vertrauensvoll durchführen.
Ressort Führung · Personalblatt-Redaktion · · 4 Min. Lesezeit
Waren Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, ob am Stück oder in mehreren Zeiträumen, muss der Arbeitgeber ihnen ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten. Das schreibt § 167 Abs. 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) vor – für alle Beschäftigten, nicht nur für schwerbehinderte Menschen, und unabhängig von der Betriebsgröße.
In der Praxis wird das Verfahren oft als lästige Formalie behandelt: ein Standardbrief, ein kurzes Gespräch, eine Notiz in der Personalakte. Das ist aus zwei Gründen riskant. Erstens verschenkt der Arbeitgeber die Chance, Ausfallzeiten zu verringern und erfahrene Beschäftigte zu halten. Zweitens hat ein fehlendes oder mangelhaftes BEM Gewicht, wenn es später doch zu einer krankheitsbedingten Kündigung kommt.
Personalblatt Plus beschreibt einen Musterablauf in fünf Phasen: von der Vorbereitung im Betrieb über die Einladung und das Erstgespräch bis zu Maßnahmenplanung und Dokumentation. Mit Beispielformulierungen, die Arbeitgeber an ihre eigene Situation anpassen können, und den häufigsten Fehlern.
Plus Weiterlesen mit Personalblatt Plus
Personalblatt Plus
Mehr wissen. Besser entscheiden.
Täglich exklusive Praxis-Analysen mit konkreten Handlungsempfehlungen
Checklisten und Ablaufpläne für die Personalarbeit
Fristen- und Änderungskalender für Arbeitgeber
Urteile verständlich eingeordnet – was sie für Ihren Betrieb bedeuten
Jeden Morgen der Plus-Newsletter mit allen Inhalten im Volltext
Erster Monat kostenlos (nur Neukunden, Gutschein ERSTERMONAT wird automatisch eingetragen, bis 29.10.2027). Danach verlängert sich das Abo automatisch für 4,99 € pro Monat inkl. MwSt., erstmals fällig nach einem Monat. Jederzeit zum Monatsende kündbar. Bedingungen
4,99 € pro Monat · inkl. MwSt. · monatlich kündbar
Sobald Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren (§ 167 Abs. 2 SGB IX).
Ist die Teilnahme am BEM Pflicht für Beschäftigte?
Nein. Das Angebot ist Pflicht des Arbeitgebers, die Teilnahme ist freiwillig und setzt die Zustimmung der betroffenen Person voraus.
Gehört das BEM-Protokoll in die Personalakte?
In der Regel nicht. Üblich ist eine getrennte BEM-Akte; in die Personalakte kommen nur Angaben wie Angebot, Teilnahme oder Ablehnung und arbeitsplatzbezogene Maßnahmen.
Newsletter
Personalblatt am Morgen
Jeden Morgen um 6 Uhr die wichtigsten Nachrichten aus Arbeitsmarkt, Arbeitsrecht und HR – kompakt in Ihrem Postfach. Kostenlos und jederzeit abbestellbar.
Wir möchten mit Google-Diensten (Tag Manager, Analytics) verstehen, wie unsere Seite genutzt wird, um sie zu verbessern, und das Börsenband von TradingView anzeigen. Dabei werden Cookies gesetzt und Nutzungsdaten auch in die USA übertragen. Ihre Einwilligung ist freiwillig und jederzeit über „Cookie-Einstellungen“ im Seitenfuß widerrufbar. Mehr erfahren