Wer in Deutschland ein iPhone Duo bestellen will, muss sich auf Wochen Wartezeit einstellen. Apples erstes faltbares Smartphone ist seit dem Verkaufsstart am 23. Oktober 2026 faktisch ausverkauft. Für neue Bestellungen nennt der Apple Online Store den 25. Januar 2027 als frühesten Versandtermin, und zwar für beide Farben und alle Speichergrößen, wie Mac Life und Macwelt übereinstimmend berichten. Früher geht es nur mit etwas Glück im Apple Store oder über einen Mobilfunkvertrag.
Was kostet das iPhone Duo in Deutschland?
Das Einstiegsmodell mit 256 Gigabyte Speicher kostet 2.299 Euro, die Variante mit 512 Gigabyte 2.549 Euro. Das Spitzenmodell mit 2 Terabyte liegt laut Mac Life bei 3.799 Euro. In den USA beginnt der Preis bei 1.999 Dollar. Es gibt zwei Farben, Sternenweiß und Nachthimmel. Zum Vergleich: Für ein Gerät der ersten Generation ist das ein hoher Preis, der sich nur rechnet, wenn der große Innenbildschirm tatsächlich im Alltag genutzt wird.
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Aufgeklappt bietet das Gerät nach Apples Angaben einen 7,6-Zoll-Bildschirm, zugeklappt einen 5,4-Zoll-Außenbildschirm. Neu für ein iPhone ist Split View: Zwei Apps laufen nebeneinander.
Warum ist das Gerät so knapp?
Die Vorbestellungen begannen am 16. Oktober. Nach Angaben von heise waren die Geräte innerhalb weniger Minuten vergriffen. Apple selbst sprach laut Bloomberg von einer außergewöhnlichen Nachfrage, nannte aber weder Verkaufszahlen noch Produktionsmengen. Ob die Knappheit vor allem an der Nachfrage oder an einer begrenzten Fertigung liegt, ist damit offen.
Chance 1: Früh am Morgen im Apple Store
Nicht alle Geräte gingen in den Versand. Apples Marketingchef Greg Joswiak sagte zum Start, man habe bewusst Geräte für die Filialen zurückgehalten. Apple bestätigte, dass die Stückzahlen dafür begrenzt sind; das gilt auch für Österreich und die Schweiz.
Die Filialen werden laufend nachbeliefert. Macwelt hat die Lage zwischen dem 24. und 28. Oktober ausgewertet: Am günstigsten ist das Zeitfenster zwischen etwa 7:30 und 8:30 Uhr. Am Dienstag, 27. Oktober, waren zwischen 8 und 8:30 Uhr bis zu 17 Geräte in mehreren deutschen Apple Stores zur Abholung reservierbar. Die meisten waren nach rund 20 Minuten weg. So gehen Sie vor:
- Apple Store App installieren und mit der Apple-ID anmelden.
- Wunschmodell vorab festlegen, Farbe und Speicher notfalls flexibel halten.
- Ab 7:30 Uhr die Verfügbarkeit im nächstgelegenen Store prüfen und bei Bestand sofort zur Abholung reservieren.
- Mehrere Filialen in Reichweite einbeziehen, etwa in Berlin, Hamburg oder München.
Daneben gibt es kostenpflichtige Benachrichtigungsdienste, die Filialbestände überwachen. Sie erhöhen die Chance, garantieren aber nichts.
Chance 2: Mit Vertrag bei Telekom, Vodafone und o2
Die drei Netzbetreiber sowie MediaMarkt und Saturn führen das iPhone Duo ebenfalls. Ein Beispiel aus dem Startangebot: o2 verlangte 94,49 Euro im Monat bei 36 Monaten Laufzeit. Über die gesamte Laufzeit sind das 3.401,64 Euro, also gut 1.100 Euro mehr als der Gerätepreis bei Apple. Darin steckt allerdings der Mobilfunktarif. Wer ohnehin einen neuen Vertrag braucht, sollte deshalb Gesamtkosten vergleichen: Gerät plus günstiger Tarif gegen Bündelangebot.
Wichtig: Ein gelistetes Gerät ist nicht automatisch sofort lieferbar. Vor dem Abschluss sollten Sie den genannten Liefertermin, die einmaligen Kosten und die monatliche Grundgebühr prüfen.
Chance 3: Händler und Marktplätze – mit Vorsicht
Einzelne Händler wie Notebooksbilliger und Otto listeten das Gerät zum Apple-Preis von 2.299 Euro. Bei knapper Ware locken auf Marktplätzen und in Kleinanzeigen auch Angebote, die deutlich unter oder weit über dem Listenpreis liegen. Ein Preis unter Listenpreis bei einem ausverkauften Gerät ist ein Warnsignal. Kaufen Sie nur bei Händlern mit Impressum und überweisen Sie nie per Vorkasse an unbekannte Privatverkäufer.
Was Arbeitgeber jetzt wissen sollten
- Planung: Wer Führungskräften oder dem Außendienst ein iPhone Duo stellen will, sollte realistisch mit Ende Januar 2027 rechnen. Bei Geschäftskundenverträgen lohnt eine Nachfrage beim Netzbetreiber nach Kontingenten.
- Steuer: Die private Nutzung eines betrieblichen Smartphones ist nach § 3 Nr. 45 Einkommensteuergesetz (EStG) steuer- und beitragsfrei, solange das Gerät Eigentum des Arbeitgebers bleibt. Anders als bei steuerfreien Zuschüssen zum Jobticket verlangt die Vorschrift nicht, dass der Vorteil zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn gewährt wird.
- Schenkung ist Arbeitslohn: Wird das Gerät dem Mitarbeiter übereignet, ist das steuerpflichtiger Sachbezug; der Arbeitgeber kann ihn nach § 40 Abs. 2 EStG pauschal mit 25 Prozent versteuern.
- Erste Generation: Wie haltbar das Scharnier auf Dauer ist, lässt sich nach wenigen Wochen noch nicht beurteilen. Für teure Dienstgeräte sollten Reparaturschutz und Ersatzgerät eingeplant werden – ähnlich wie bei der Frage, welcher Dienstwagen zur Position passt, hilft eine klare Geräterichtlinie.