In der Bundesregierung wird über eine Steuer auf Umsätze oder Wertschöpfung durch Künstliche Intelligenz diskutiert. Bundesfamilienministerin und CDU-Vize Karin Prien sprach sich Ende Oktober 2026 im „Stern“ für neue Formen der Besteuerung aus; zuvor hatte Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) im „Tagesspiegel“ gefordert, die hohen Umsätze mit der Technologie zu besteuern. Begründet wird das mit erwarteten Jobverlusten und dem Umbau der Arbeitswelt, wie die Deutsche Presse-Agentur und tagesschau.de berichteten. Beschlüsse oder ein Gesetzentwurf liegen nicht vor.
Wer will was?
- Karin Prien (CDU) argumentiert: „Wenn Wertschöpfung im Wesentlichen über Künstliche Intelligenz funktioniert, muss das auch besteuert werden.“ Die Einnahmen sollen nach den Berichten die Anpassung an einen veränderten Arbeitsmarkt finanzieren, etwa Umschulungen.
- Karsten Wildberger (CDU) relativierte später gegenüber RTL/ntv: Zunächst solle Deutschland das Wachstum kommen lassen, eine spätere Besteuerung schloss er nicht aus.
- Katherina Reiche (CDU), Bundeswirtschaftsministerin, mahnte: „Lasst uns doch die KI erstmal einführen, bevor wir sie besteuern.“
- Die SPD-Bundestagsfraktion hatte im September in einem Positionspapier gefordert, technischer Fortschritt dürfe Menschen nicht arm machen, und dazu mehr Tarifbindung und eine faire Besteuerung von Gewinnen verlangt – eine eigene KI-Steuer stand dort nicht.
Ist die Idee neu?
Nein. Unter dem Stichwort „Maschinensteuer“ oder „Wertschöpfungsabgabe“ wird seit Jahrzehnten darüber gestritten, ob Sozialsysteme stärker an Kapital und Technik statt an Löhnen hängen sollten. In Österreich stieß ein entsprechender Vorschlag des damaligen Bundeskanzlers Christian Kern 2016 auf breite Ablehnung und wurde nicht umgesetzt. Bill Gates warb international für eine Robotersteuer, um den Anreiz zu senken, Menschen durch Maschinen zu ersetzen. Umgesetzt hat ein großes Industrieland bisher keine dieser Varianten.
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Woran eine KI-Steuer scheitern könnte
Das Kernproblem ist die Abgrenzung. KI steckt heute in Buchhaltungssoftware, Übersetzungstools, Bewerbermanagement und Maschinensteuerungen. Welcher Teil eines Umsatzes „durch KI“ entsteht, lässt sich kaum messen. Eine Steuer auf Umsätze großer KI-Anbieter würde vor allem US-Konzerne treffen und ähnliche Fragen aufwerfen wie die seit Jahren diskutierte Digitalsteuer. Kritiker verweisen zudem auf Standortnachteile: Wer KI-Einsatz verteuert, könnte Investitionen ins Ausland verlagern.
Warum die Debatte Personalabteilungen trotzdem betrifft
Unabhängig davon, ob je eine Steuer kommt, verschiebt die Diskussion die Erwartungen an Arbeitgeber. Wer KI einführt und dadurch Stellen abbaut, muss mit politischem und öffentlichem Druck rechnen. Schon heute gelten Pflichten: Die Einführung von KI-Systemen, die Leistung oder Verhalten überwachen können, ist nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) mitbestimmungspflichtig; die europäische KI-Verordnung verlangt seit Februar 2025, dass Beschäftigte, die KI-Systeme bedienen, über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. Dass Abgänge wegen KI bereits Realität sind, zeigt eine Befragung, nach der vier von zehn MINT-Fachkräften KI-bedingte Abgänge im Team erleben.
Was Arbeitgeber jetzt wissen sollten
- Kein Handlungsbedarf bei der Steuerplanung: Es gibt weder einen Entwurf noch einen Zeitplan. Eine Steuer würde ein förmliches Gesetzgebungsverfahren mit langem Vorlauf erfordern.
- KI-Einsatz dokumentieren: Wer heute festhält, wo KI im Betrieb eingesetzt wird, erfüllt die Transparenzanforderungen der KI-Verordnung und wäre auf mögliche spätere Abgaben vorbereitet. Eine Grundlage bieten die Bausteine einer KI-Nutzungsrichtlinie.
- Qualifizierung vor Abbau: Die politische Stoßrichtung zielt auf Weiterbildung. Die Bundesagentur für Arbeit fördert die Qualifizierung Beschäftigter schon heute nach § 82 SGB III.
- Betriebsrat früh einbinden: Bei KI-Projekten mit Bezug zu Leistung oder Verhalten ist die Mitbestimmung Pflicht, und frühe Beteiligung verringert Konflikte bei späteren Personalmaßnahmen.