Mitglieder des Beschäftigungsausschusses (EMPL) des Europäischen Parlaments haben am 26. und 27. Oktober 2026 Amazon-Logistikzentren in Dortmund, Mönchengladbach und im polnischen Sosnowiec bei Kattowitz besucht. Beschäftigte und Gewerkschaften schilderten dort nach übereinstimmenden Berichten, wie Kameras, Ausweisscans und Handscanner ihre Arbeit fortlaufend erfassen. Die Eindrücke sollen in das geplante EU-Gesetz über hochwertige Arbeitsplätze, den „Quality Jobs Act“, einfließen, der unter anderem algorithmisches Management regeln soll.
Wer war vor Ort?
Die Delegation bestand nach Angaben des Gewerkschaftsverbands UNI Europa aus sieben Ausschussmitgliedern verschiedener Fraktionen, darunter die Ausschussvorsitzende Li Andersson (Linke) und die deutsche Sozialdemokratin Gaby Bischoff. Die Standorte wurden bewusst unterschiedlich gewählt: ein älteres, weniger automatisiertes Lager in Dortmund, ein neueres Robotiklager in Mönchengladbach und ein großes Retourenzentrum in Polen. Zusammen arbeiten dort laut dem IT-Portal Borncity rund 5.000 Menschen. Gesprächspartner waren neben Beschäftigten auch Betriebsräte sowie Vertreter von Verdi und der polnischen Gewerkschaft Solidarność.
Lesen Sie auch Mitbestimmung bei neuer Software: § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG
Was Beschäftigte berichteten
Im Zentrum stand die Steuerung der Arbeit durch Software. Andersson beschrieb ein System, in dem Leistungsvorgaben von intransparenten Algorithmen festgelegt würden. Wer schneller arbeite, bekomme höhere Ziele, ohne nachvollziehen zu können, wie seine Leistungsdaten erhoben werden. Nach ihren Angaben war es vor Ort kaum möglich, fundierte Informationen über die eingesetzten Überwachungssysteme zu erhalten.
Eine Gewerkschaftspetition kritisiert, dass die Bewertungssysteme technische Ausfälle, Gerätefehler und Lieferverzögerungen nicht berücksichtigten und die Verantwortung einseitig auf das Personal verlagerten. UNI Europa verweist auf eine eigene internationale Umfrage aus dem Jahr 2023, in der 51 Prozent der befragten Amazon-Beschäftigten die Überwachung als schädlich für ihre körperliche und 57 Prozent als schädlich für ihre psychische Gesundheit einstuften.
Eine Amazon-Sprecherin hatte Vorwürfe zur Arbeitsplatzüberwachung bereits bei einer Anhörung im Januar zurückgewiesen.
Warum der Besuch politisch Gewicht hat
Das Verhältnis zwischen Amazon und dem Parlament ist seit Jahren angespannt. Im Februar 2024 entzog das Parlament Lobbyisten des Konzerns die Zugangsausweise, nachdem Amazon einer Anhörung im Beschäftigungsausschuss ferngeblieben war und eine geplante Delegationsreise abgesagt hatte. Seit Anfang 2026 läuft ein Verfahren zur Wiederherstellung der Akkreditierung.
Die belgische Sozialdemokratin Estelle Ceulemans, Berichterstatterin für Beschäftigung, forderte verbindliche europäische Vorgaben gegen überhöhte Produktivitätsziele. Den Gesetzesvorschlag der EU-Kommission für den Quality Jobs Act erwarten Beobachter für Dezember. Gewerkschaften fordern darin Schutz vor algorithmischer Steuerung am Arbeitsplatz.
Was Arbeitgeber jetzt wissen sollten
- Algorithmisches Management rückt auf die EU-Agenda. Unternehmen, die Software zur Leistungsmessung, Schichtsteuerung oder Aufgabenverteilung einsetzen, sollten den Kommissionsvorschlag im Dezember genau verfolgen.
- Schon heute gelten Regeln: Technische Einrichtungen, die Verhalten oder Leistung überwachen können, unterliegen in Deutschland der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Hinzu kommen die Vorgaben der DSGVO.
- Die europäische KI-Verordnung stuft KI-Systeme zur Leistungsbewertung und Aufgabenzuweisung als hochriskant ein; die zugehörigen Betreiberpflichten gelten nach der jüngsten Änderung ab Dezember 2027.
- Transparenz zahlt sich aus: Wer offenlegt, welche Daten erhoben und wie Vorgaben berechnet werden, und technische Störungen bei der Bewertung berücksichtigt, senkt rechtliche Risiken und Konflikte mit der Belegschaft.