Auszubildende in IT-Berufen lösen mit generativer Künstlicher Intelligenz Aufgaben, die eigentlich Hochschulabsolventen vorbehalten sind. Das ist das Ergebnis eines Feldexperiments, das das ifo Institut am 29. Oktober 2026 gemeinsam mit dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), der Technischen Universität München und der Universität Erlangen-Nürnberg vorgestellt hat. Bei Aufgaben auf dem Niveau von Software- und Netzwerkingenieuren erreichten die Azubis mit ChatGPT rund 70 Prozent der möglichen Punkte, ohne KI rund 41 Prozent. Für Ausbildungsbetriebe ist vor allem ein zweiter Befund wichtig: Nur 16 Prozent der Teilnehmenden sagen, dass sie in der Berufsschule lernen, richtig mit KI umzugehen.

Wie war das Experiment aufgebaut?

Zwischen Oktober 2025 und Januar 2026 nahmen 673 angehende Fachinformatikerinnen und Fachinformatiker der Fachrichtungen Anwendungsentwicklung und Systemintegration im letzten Ausbildungsjahr teil, im regulären Unterricht an zwölf Berufsschulen in sechs Bundesländern. Per Zufall wurden sie zwei Gruppen zugeteilt: Die eine arbeitete mit ChatGPT Pro und Internetzugang, die andere ohne Internet, wie es in Prüfungen üblich ist.

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Jede Person bearbeitete vier Aufgaben: einen Vortest, eine Aufgabe auf dem Niveau der Abschlussprüfung und zwei Aufgaben auf Hochschulniveau. Nach jeder Aufgabe mussten alle ohne Hilfsmittel Verständnisfragen beantworten. Damit prüften die Forschenden, ob die KI-Gruppe nur Ergebnisse abliefert oder den Stoff auch versteht.

Was haben die Forscher herausgefunden?

  • Prüfungsniveau: Der Anteil der erreichten Punkte stieg mit KI von rund 22 auf rund 66 Prozent.
  • Über den Lehrplan hinaus: Bei Aufgaben jenseits des Curriculums lag der Zuwachs bei 26 bis 31 Prozentpunkten. Viele Azubis ohne KI versuchten die schwersten Aufgaben gar nicht erst, wie Mitautor Philipp Lergetporer von der TU München erläutert.
  • Kein Zeitverlust: Mit KI dauerte die Arbeit nicht länger.
  • Verständnis: In den unmittelbar gemessenen Verständnisfragen schnitt die KI-Gruppe nirgends schlechter und oft besser ab. Ob das auch langfristig gilt, ist laut Mitautorin Hanna Brosch offen.
  • Kompetenz entscheidet: Wie stark jemand profitierte, hing an der praktischen KI-Kompetenz, nicht an der Schulbildung. Diese Fähigkeit eignen sich die meisten selbst an.

84 Prozent der Befragten nutzen KI bereits in der Berufsschule. Die Lücke zwischen Nutzung und Anleitung ist also groß. Sie ist nicht neu: Schon 2023 berichteten Michael Schmidt und Axel Grimm in der Zeitschrift für Berufs- und Wirtschaftspädagogik, dass Fachinformatik-Azubis im dritten Jahr ihre in Betrieb und Schule erworbenen KI-Kenntnisse kritisch sehen und sich eine bessere Vorbereitung auf die Arbeitswelt wünschen.

Warum das die Ausbildungsbetriebe betrifft

Die Berufsschule ist nur ein Lernort. Nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist der Ausbildungsbetrieb dafür verantwortlich, die berufliche Handlungsfähigkeit zu vermitteln, die für das Ausbildungsziel erforderlich ist (§ 14 BBiG). Wer im Betrieb KI-Werkzeuge einsetzt, kann den richtigen Umgang damit also nicht allein der Schule überlassen. Welche weiteren Pflichten Ausbildungsbetriebe nach dem BBiG haben, ist ausführlich geregelt.

Hinzu kommt das europäische Recht: Seit dem 2. Februar 2025 müssen Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen, nach Artikel 4 der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 dafür sorgen, dass ihr Personal über ausreichende KI-Kompetenz verfügt. Auszubildende, die im Betrieb mit solchen Systemen arbeiten, gehören dazu.

Ein Spannungsfeld bleibt die Prüfung: Die Abschlussprüfungen finden in der Regel ohne Internet und KI statt. Betriebe müssen ihre Azubis daher auf beides vorbereiten – auf die Arbeit mit KI im Alltag und auf eine Prüfung ohne sie.

Was Arbeitgeber jetzt wissen sollten

  • KI in den betrieblichen Ausbildungsplan aufnehmen: Konkrete Lernaufträge mit KI-Werkzeugen, etwa Code prüfen lassen, Fehler suchen, Ergebnisse begründen. Entscheidend ist, dass Azubis Antworten der KI nachvollziehen und verwerfen können.
  • Regeln vorgeben: Welche Tools sind freigegeben, welche Daten dürfen nicht eingegeben werden? Eine schriftliche KI-Nutzungsrichtlinie schafft Klarheit, auch für Auszubildende. Bei der Einführung solcher Systeme ist der Betriebsrat zu beteiligen.
  • Grundlagen weiter ohne KI üben: Weil die Prüfung ohne Hilfsmittel stattfindet und die Langzeitwirkung auf das Verständnis ungeklärt ist, sollten Übungsphasen ohne KI fest eingeplant bleiben.
  • Aufgabenzuschnitt überdenken: Wenn Azubis mit KI anspruchsvollere Aufgaben bewältigen, können Betriebe sie früher an echten Projekten beteiligen – mit enger fachlicher Begleitung.
  • Kompetenz der Ausbilder prüfen: Wer Azubis anleiten soll, braucht selbst KI-Erfahrung. Hier lohnt ein Blick auf Fördermöglichkeiten für die Weiterbildung Beschäftigter durch die Bundesagentur für Arbeit.