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Ausgliederung in eine Tochter-GmbH: Der HR-Fahrplan vom Beschluss bis zum Stichtag

Bosch verlagert 62.500 Arbeitsverhältnisse in eigene Gesellschaften, auch Mittelständler gliedern Sparten aus. Für die Personalabteilung beginnt damit ein Projekt mit harten Fristen – und Fehlern, die sich noch Jahre später rächen.

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Symbolbild · Foto: vmamic / Pixabay

Wenn ein Unternehmen einen Geschäftsbereich in eine eigene GmbH auslagert, sieht das in der Präsentation des Vorstands nach einer Formalie aus: Die Tochter gehört weiter zum Konzern, die Beschäftigten behalten Arbeitsplatz, Schreibtisch und Gehalt. Arbeitsrechtlich ist es ein Arbeitgeberwechsel – mit allen Folgen, die § 613a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und das Umwandlungsgesetz (UmwG) daran knüpfen. Den aktuellen Anlass liefert neben dem O2-Callcenter-Verkauf vor allem Bosch: Der Konzern will Mobility und drei Servicebereiche bis zum 1. August 2027 in eigene Gesellschaften überführen.

Die meisten Probleme solcher Projekte entstehen nicht am Stichtag, sondern Monate davor – bei der Zuordnung der Beschäftigten, beim Unterrichtungsschreiben und bei der Frage, welche Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen danach noch gelten. Ein Fehler im Informationsschreiben kann dazu führen, dass Beschäftigte noch Jahre später widersprechen und zum alten Arbeitgeber zurückkehren.

Lesen Sie auch Bosch gliedert 62.500 Beschäftigte aus: Was der Wechsel in Tochterfirmen arbeitsrechtlich bedeutet

Im Plus-Teil: der Fahrplan in acht Schritten mit Fristen, die Pflichtinhalte des Unterrichtungsschreibens, die Haftungsregeln für Betriebsrenten und die typischen Fehler aus der Praxis.

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Häufige Fragen

Muss der Betriebsrat bei einer Ausgliederung beteiligt werden?

Ja. Bei einer Umwandlung ist ihm der Spaltungsvertrag spätestens einen Monat vor der Gesellschafterversammlung zuzuleiten. Wird ein Betrieb gespalten, liegt zudem regelmäßig eine Betriebsänderung nach § 111 BetrVG vor.

Was passiert, wenn ein Beschäftigter dem Übergang widerspricht?

Er bleibt beim bisherigen Arbeitgeber. Fehlt dort eine Beschäftigungsmöglichkeit, kommt eine betriebsbedingte Kündigung mit Sozialauswahl in Betracht.

Gelten Tarifverträge nach der Ausgliederung weiter?

Kollektiv nur, wenn die neue Gesellschaft selbst tarifgebunden ist. Sonst werden die Regeln Inhalt des Arbeitsvertrags und sind ein Jahr lang vor Verschlechterungen geschützt.

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