Belästigungsvorwurf ohne Zeugen: Was das LAG Hamm vom Arbeitgeber verlangt
Eine Ärztin meldet einen Übergriff, Zeugen gibt es nicht, der Kollege bestreitet. Das Landesarbeitsgericht Hamm entschied zugunsten der Klinik. Wir erklären, warum das kein Freibrief ist und wie der Ablauf im eigenen Betrieb aussehen sollte.
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm hat die Klage einer Ärztin abgewiesen, die ihrem früheren Krankenhaus mangelnden Schutz nach einem gemeldeten Übergriff vorwarf (Az. 18 SLa 485/25). Sie verlangte Schadenersatz für entgangene Bereitschaftsvergütung und eine Entschädigung von sechs Monatsgehältern. Über die Entscheidung berichtete die Nachrichtenagentur dpa am 3. November 2026; das Datum des Urteils nennen die Berichte nicht.
Der Fall trifft einen Punkt, den viele Personalabteilungen fürchten: Zwei Schilderungen stehen gegeneinander, es gibt keine Zeugen, und beide Seiten haben Rechte. Handelt der Arbeitgeber zu wenig, droht der Vorwurf, nicht geschützt zu haben. Handelt er zu viel, verletzt er womöglich die Rechte eines Beschuldigten, gegen den nichts bewiesen ist.
Im Plus-Teil lesen Sie, welche Schritte das Gericht hier genügen ließ, wo die Grenze dieses Urteils liegt, welche fünf Fehler Arbeitgeber in vergleichbaren Fällen angreifbar machen und wie ein Ablauf für die ersten 14 Tage nach der Meldung aussehen kann.
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Muss der Arbeitgeber bei einem unbewiesenen Belästigungsvorwurf sanktionieren?
Nach dem LAG Hamm nicht automatisch; er muss aber sorgfältig aufklären und auch die Persönlichkeitsrechte des Beschuldigten beachten.
Welche Maßnahmen nennt § 12 AGG?
Abmahnung, Umsetzung, Versetzung und Kündigung, jeweils wenn sie im Einzelfall geeignet, erforderlich und angemessen sind.
Welche Frist gilt für Ansprüche nach dem AGG?
Ansprüche nach § 15 AGG sind grundsätzlich innerhalb von zwei Monaten schriftlich geltend zu machen.
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