KI-Mitschrift in Meetings: 12 Punkte, die HR vor dem nächsten Rollout klären sollte
KI-Assistenten schreiben in immer mehr Besprechungen mit – oft schneller, als Betriebsvereinbarungen und Datenschutzhinweise nachkommen. Unsere Checkliste zeigt, welche zwölf Punkte Personalabteilungen jetzt klären sollten.
Ob Copilot in Teams, die Zusammenfassung in Webex oder ein Notetaker-Bot, den ein Teilnehmer selbst mitbringt: Automatische Mitschriften sind in vielen Unternehmen Alltag geworden. Mit der Umstellung der KI-Einstellungen in Microsoft Teams ab Mitte November kommt eine neue Variante hinzu – Zusammenfassungen, die auch ohne gespeichertes Transkript entstehen.
Für Personalabteilungen stellt sich damit eine Reihe von Fragen, die über die IT hinausgehen: Wer darf entscheiden, ob mitgeschrieben wird? Welche Gespräche sind tabu? Was passiert, wenn eine Mitarbeiterin Auskunft über alle Zusammenfassungen verlangt, in denen sie vorkommt? Und was sagt die europäische KI-Verordnung dazu?
Die folgende Checkliste ordnet die zwölf Punkte so, wie sie in einem Einführungsprojekt anfallen – von der Bestandsaufnahme über die Betriebsvereinbarung bis zur laufenden Kontrolle nach Software-Updates. Sie eignet sich auch, um bestehende Regelungen zu überprüfen.
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Darf der Arbeitgeber Teams-Meetings automatisch transkribieren lassen?
Nur mit Rechtsgrundlage nach DSGVO, für alle erkennbar und – wenn ein Betriebsrat besteht – nach dessen Zustimmung gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Heimliches Mitschneiden kann nach § 201 StGB strafbar sein.
Welche Gespräche sollten nicht von KI protokolliert werden?
Typischerweise Personal- und Disziplinargespräche, BEM-Gespräche, Betriebsratssitzungen und Gespräche mit Vertrauenspersonen.
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