Lehrstelle noch frei? Der Handlungsplan für die Nachvermittlung bis Jahresende
Rund 48.000 Ausbildungsplätze sind nach der BA-Bilanz unbesetzt, zugleich warten 47.000 junge Menschen in Übergangslösungen auf eine Lehrstelle. Für Betriebe ist der Herbst eine zweite Chance – wenn sie wissen, wie sie den Spätstart rechtlich und finanziell aufsetzen.
Die Ausbildungsmarktbilanz der Bundesagentur für Arbeit vom 30. Oktober 2026 hat für viele Betriebe einen unangenehmen Befund: Ihre Plätze sind leer geblieben, obwohl rechnerisch fast so viele Bewerber wie Stellen gemeldet waren. 48.000 duale Ausbildungsstellen waren zum 30. September unbesetzt, 46.000 Bewerber unversorgt. Weitere 47.000 junge Menschen haben eine Übergangslösung gewählt, wollen aber weiterhin eine Ausbildung beginnen.
Die Vermittlung endet nicht mit dem Stichtag. Bis Ende Dezember läuft die Nachvermittlung, und das Berufsbildungsgesetz lässt einen späteren Ausbildungsbeginn ohne Weiteres zu. Wer die nächsten acht Wochen gezielt nutzt, kann einen Jahrgang retten, der sonst ganz ausfiele.
Im Plus-Teil: ein Zeitplan in fünf Schritten, die Rechtsfragen beim Spätstart, die Förderinstrumente mit aktuellen Beträgen, eine Rechnung zur Mindestvergütung beim Jahreswechsel und die typischen Fehler, an denen Spätstarts scheitern.
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Bis wann können Ausbildungsplätze 2026 noch besetzt werden?
Die Nachvermittlung der Arbeitsagenturen läuft bis Ende Dezember 2026. Rechtlich ist ein Ausbildungsbeginn auch später möglich, da das Berufsbildungsgesetz keinen festen Starttermin vorgibt.
Wie hoch ist der Zuschuss zur Einstiegsqualifizierung 2026?
Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit beträgt der Zuschuss zur Vergütung bis zu 276 Euro im Monat, hinzu kommt eine Pauschale von 149 Euro zur Sozialversicherung. Der Antrag muss vor Beginn gestellt werden.
Welche Mindestausbildungsvergütung gilt bei Beginn im Januar 2027?
Für Ausbildungen mit Beginn 2027 liegt die Mindestausbildungsvergütung im ersten Jahr bei 764 Euro monatlich, für Beginn 2026 bei 724 Euro.
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