Das Wirtschaftsmedium für Personal und Arbeit

Neueste
Börse

Plus Urteil erklärt

Fristlose Kündigung: Wie Arbeitgeber die Zwei-Wochen-Frist verspielen – und wie nicht

Schwere Vorwürfe, monatelange Aufklärung – und am Ende ist die Kündigung unwirksam, weil der Arbeitgeber zu langsam war. Zwei Münchner Arbeitsgerichtsurteile aus diesem Jahr zeigen, wo die Zwei-Wochen-Frist zur Falle wird.

Symbolbild: Urteil erklärt
Symbolbild · Foto: Darkmoon_Art / Pixabay

Eine fristlose Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen erklärt werden, nachdem der Kündigungsberechtigte die maßgeblichen Tatsachen kennt. So steht es in § 626 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). In der Praxis scheitern Kündigungen an dieser Frist häufiger, als vielen Arbeitgebern bewusst ist – oft, bevor ein Gericht überhaupt prüft, ob die Vorwürfe stimmen.

Das Landesarbeitsgericht München hat am 21. April 2026 die fristlosen Kündigungen einer leitenden Oberärztin für unwirksam erklärt, weil der Arbeitgeber nach einem Konflikt zu spät mit seinen Ermittlungen begann (9 SLa 495/25). Wenige Wochen zuvor scheiterten beim Arbeitsgericht München zwei außerordentliche Kündigungen wegen Compliance-Vorwürfen, obwohl eine externe Kanzlei monatelang ermittelt hatte (13 Ca 9892/25).

Lesen Sie auch BAG: Wer erst abberuft und später kündigt, muss den Ex-Geschäftsführer schützen

Im Plus-Teil erklären wir beide Fälle, zeigen, wann die Frist tatsächlich zu laufen beginnt, wo Ermittlungen sie hemmen und wo nicht – und geben einen Ablaufplan für die ersten 14 Tage nach einem Verdacht.

Plus Weiterlesen mit Personalblatt Plus

Personalblatt Plus

Mehr wissen. Besser entscheiden.

  • Täglich exklusive Praxis-Analysen mit konkreten Handlungsempfehlungen
  • Checklisten und Ablaufpläne für die Personalarbeit
  • Fristen- und Änderungskalender für Arbeitgeber
  • Urteile verständlich eingeordnet – was sie für Ihren Betrieb bedeuten
  • Jeden Morgen der Plus-Newsletter mit allen Inhalten im Volltext

Erster Monat kostenlos (nur Neukunden, Gutschein ERSTERMONAT wird automatisch eingetragen, bis 29.10.2027). Danach verlängert sich das Abo automatisch für 4,99 € pro Monat inkl. MwSt., erstmals fällig nach einem Monat. Jederzeit zum Monatsende kündbar. Bedingungen

4,99 € pro Monat · inkl. MwSt. · monatlich kündbar

Zahlungspflichtig abonnieren

Häufige Fragen

Wann beginnt die Zwei-Wochen-Frist bei einer fristlosen Kündigung?

Mit der Kenntnis des Kündigungsberechtigten von den maßgeblichen Tatsachen. Laufen zügige, notwendige Ermittlungen, beginnt die Frist erst danach.

Was passiert, wenn die Frist nach § 626 Abs. 2 BGB versäumt wird?

Die außerordentliche Kündigung ist unwirksam, unabhängig davon, wie schwer die Vorwürfe wiegen. Möglich bleibt gegebenenfalls eine ordentliche Kündigung.

Muss der Betriebsrat innerhalb der Zwei-Wochen-Frist angehört werden?

Ja. Die Anhörung nach § 102 BetrVG muss innerhalb der Frist abgeschlossen sein; bei einer außerordentlichen Kündigung hat der Betriebsrat drei Tage Zeit zur Stellungnahme.

Newsletter

Personalblatt am Morgen

Jeden Morgen um 6 Uhr die wichtigsten Nachrichten aus Arbeitsmarkt, Arbeitsrecht und HR – kompakt in Ihrem Postfach. Kostenlos und jederzeit abbestellbar.