Unternehmen in Deutschland wollen ihren Personalbedarf in unsicheren Zeiten wieder stärker über befristete Arbeitsverträge decken, während die Zeitarbeit an Bedeutung verliert. Laut der Randstad-ifo-HR-Befragung für das dritte Quartal 2026 planen 26 Prozent der Betriebe, Zusatz- oder Ersatzbedarf vermehrt mit Befristungen abzudecken; ein Jahr zuvor waren es 12 Prozent. Zeitarbeit nutzen derzeit 22 Prozent der befragten Unternehmen. Von ihnen wollen 32 Prozent den Einsatz verringern und nur 15 Prozent ausweiten. Die Ergebnisse veröffentlichte der Personaldienstleister Randstad im September, über Details berichteten unter anderem DER BETRIEB und das Fachportal Personalorder.

Wer nutzt Zeitarbeit heute?

Die Kunden der Zeitarbeitsbranche kommen nach den Befragungsergebnissen vor allem aus der Industrie und sind überwiegend große Unternehmen. Laut DER BETRIEB setzt etwa jedes zweite Großunternehmen Zeitarbeit ein, über alle Größenklassen hinweg sind es 22 Prozent. Für die kommenden Monate planen 53 Prozent der Nutzer ein gleichbleibendes Volumen, 15 Prozent eine Steigerung und 32 Prozent eine Reduzierung, wie Personalorder berichtet. Damit überwiegen die Abbaupläne deutlich.

Lesen Sie auch Tarifverträge in der Zeitarbeit und Branchenzuschläge

Warum gewinnen Befristungen an Bedeutung?

Fast jedes dritte Unternehmen deckt laut der Befragung bereits heute zusätzlichen oder vertretungsweisen Personalbedarf mit befristeten Verträgen. Bei Betrieben mit mindestens 500 Beschäftigten liegt der Anteil bei 59 Prozent, bei Unternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten bei 20 Prozent. Der deutliche Anstieg der Pläne für mehr Befristungen fällt in eine Phase, in der die Bundesregierung Erleichterungen angekündigt hat.

Nach geltendem Recht sind sachgrundlose Befristungen nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) bis zu zwei Jahre zulässig, mit höchstens drei Verlängerungen in diesem Zeitraum. Im Juli 2026 hat die Bundesregierung angekündigt, diesen Rahmen auf bis zu 48 Monate mit bis zu sechs Verlängerungen auszudehnen. Ein beschlossenes Gesetz gibt es dazu nach den vorliegenden Berichten noch nicht.

Susanne Wißfeld, Managing Director Business Innovation & Concepts bei Randstad Deutschland, sieht die Pläne kritisch. Ein Personalbedarf über vier Jahre sei kein vorübergehender Engpass, sondern „eine strukturelle Daueraufgabe“, sagte sie laut DER BETRIEB.

Welche Instrumente sind am wichtigsten?

Trotz der Verschiebungen bleiben interne Instrumente die wichtigsten Stellschrauben für Flexibilität. Arbeitszeitkonten nutzen laut Randstad 50 Prozent der Unternehmen, Überstunden 49 Prozent. Auch innerbetriebliche Umsetzungen gehören nach Angaben von Personalorder zu den bevorzugten Mitteln. Externe Flexibilität über Zeitarbeit oder Befristung kommt meist erst hinzu, wenn diese Puffer ausgeschöpft sind.

Für die Zeitarbeitsbranche sind die Ergebnisse ein gemischtes Signal. Nach Zahlen der Bundesagentur für Arbeit, über die Personalorder Anfang Oktober berichtete, waren Ende Juli 2026 rund 541.200 Menschen sozialversicherungspflichtig in der Zeitarbeit beschäftigt, 3,5 Prozent weniger als ein Jahr zuvor, aber 3.800 mehr als im Vormonat. Die Nachfrage aus der Industrie bleibt, doch Befristungen könnten bei einer Lockerung des Rechts als Konkurrenz an Attraktivität gewinnen.

Was Arbeitgeber jetzt wissen sollten

  • Die geplante Ausweitung sachgrundloser Befristungen ist noch nicht in Kraft. Bis zu einer Gesetzesänderung gelten die bisherigen Grenzen von zwei Jahren und drei Verlängerungen.
  • Befristung und Zeitarbeit unterscheiden sich in Kosten, Risiken und Verwaltungsaufwand. Unternehmen sollten für typische Bedarfsfälle festlegen, welches Instrument wirtschaftlich und rechtlich besser passt.
  • Beim Einsatz von Zeitarbeit sind Höchstüberlassungsdauer und Equal-Pay-Vorgaben des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) zu beachten.
  • Bei Befristungen sind Schriftform, Vorbeschäftigungsverbot und Fristen sorgfältig einzuhalten, da Fehler zu unbefristeten Arbeitsverhältnissen führen können.
  • Interne Instrumente wie Arbeitszeitkonten bleiben oft die günstigste Form der Flexibilität und sollten mit dem Betriebsrat vorausschauend geregelt werden.