Im Tarifkonflikt des Gebäudereiniger-Handwerks hat der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) in der zweiten Verhandlungsrunde am 22. Oktober 2026 in Köln erstmals ein Angebot vorgelegt: insgesamt 3,4 Prozent mehr Lohn in zwei Stufen bei einer Laufzeit von 24 Monaten. Die Gewerkschaft IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) lehnte ab und hält an ihrer Forderung von zwei Euro mehr pro Stunde fest. Die dritte Runde ist für den 3. November 2026 in Köln angesetzt. Der geltende Tarifvertrag läuft Ende 2026 aus.

Was sieht das Angebot der Arbeitgeber vor?

Nach Angaben des BIV und der Deutschen Handwerks Zeitung soll der neue Vertrag am 1. Januar 2027 beginnen und 24 Monate laufen. Bis Ende April 2027 sollen die Löhne auf dem Niveau von 2026 bleiben. Zum 1. Mai 2027 sollen sie um 1,8 Prozent steigen, zum 1. Januar 2028 um weitere 1,6 Prozent. Der Verband spricht von einem Angebot mit Augenmaß, das Stabilität schaffen solle, und forderte die Gewerkschaft auf, ihre Erwartungen an die wirtschaftliche Lage der Betriebe anzupassen. Die Verhandlung endete nach rund vier Stunden ohne Ergebnis.

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Was fordert die IG BAU?

Die Gewerkschaft verlangt seit Juni 2026 zwei Euro mehr pro Stunde in allen Lohngruppen bei einer Laufzeit von zwölf Monaten. Der Branchenmindestlohn in der untersten Lohngruppe würde damit von 15 auf 17 Euro steigen, der Stundenlohn für Glas- und Fassadenreiniger von 18,40 auf 20,40 Euro. Der BIV beziffert die Forderung auf mehr als 13 Prozent und hatte sie bereits in der ersten Runde am 9. September in Düsseldorf zurückgewiesen.

Die IG BAU kritisiert laut Deutscher Handwerks Zeitung, dass das Angebot in der untersten Lohngruppe nur wenige Cent mehr bringe. Zudem schrumpfe der Abstand zum gesetzlichen Mindestlohn, der am 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro steigt, auf 40 Cent. Die Gewerkschaft warnt vor Abwanderung von Beschäftigten aus der Branche und kündigte für den Verhandlungstag eine Kundgebung in Köln an.

Warum ist die Runde für viele Auftraggeber relevant?

Die Gebäudereinigung gehört zu den beschäftigungsstärksten Handwerken. Nach Angaben der Deutschen Handwerks Zeitung arbeiten rund 700.000 Menschen in der Branche, etwa 500.000 von ihnen erhalten den Branchenmindestlohn. Weil Lohnkosten in der Reinigung einen hohen Anteil am Preis ausmachen, schlagen Tariferhöhungen in der Regel direkt auf die Preise für Unterhalts- und Glasreinigung durch. Das betrifft Büros, Kliniken, Schulen und Industriebetriebe, die Reinigungsleistungen einkaufen.

Hinzu kommt der Abstand zum gesetzlichen Mindestlohn. Steigt dieser 2027 auf 14,60 Euro, während der Branchenmindestlohn erst im Mai 2027 angehoben würde, läge der Vorsprung der Branche nach Darstellung der Gewerkschaft nur noch bei 40 Cent. Für Reinigungsunternehmen ist das ein Argument im Wettbewerb um Personal, für ihre Kunden ein Faktor bei der Kalkulation.

Wie geht es weiter?

Die IG BAU schließt Streiks nicht aus, falls auch die dritte Runde am 3. November ergebnislos bleibt. Ob es zu einer Einigung vor Jahresende kommt, ist offen. Der geltende Tarifvertrag läuft zum Jahresende aus, der Zeitdruck für beide Seiten wächst damit.

Was Arbeitgeber jetzt wissen sollten

  • Unternehmen, die Reinigungsdienstleister beauftragen, sollten in bestehenden Verträgen prüfen, ob Preisanpassungsklauseln an Tariferhöhungen gekoppelt sind, und für 2027 entsprechende Budgetreserven einplanen.
  • Reinigungsbetriebe sollten ihre Kalkulation für Angebote mit Leistungsbeginn 2027 offenhalten oder mit Gleitklauseln versehen, solange das Tarifergebnis nicht feststeht.
  • Bei Streiks im Reinigungsgewerbe können Leistungen kurzfristig ausfallen; für sensible Bereiche wie Hygiene in Kliniken oder Lebensmittelbetrieben empfiehlt sich eine Notfallplanung.
  • Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro und bildet in jedem Fall die Untergrenze; Branchenmindestlöhne gehen ihm vor, sofern sie höher sind.