Das Bundesfamilienministerium will das Elterngeld erstmals seit seiner Einführung im Jahr 2007 erhöhen. Nach einem Gesetzentwurf, über den die Deutsche Presse-Agentur am 28. Oktober 2026 berichtete, soll der Höchstsatz von 1.800 auf 1.900 Euro und der Mindestsatz von 300 auf 330 Euro im Monat steigen. Zugleich soll jeder Elternteil mindestens vier Monate Elterngeld nehmen, für die dann ein höherer Ersatzsatz gilt. Der Entwurf befindet sich in der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung; einen Kabinettsbeschluss strebt Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) für November an.
Was soll sich beim Elterngeld ändern?
Kern der Reform ist eine neue Aufteilung zwischen den Eltern. Die Bezugsdauer des Basiselterngelds bleibt bei insgesamt 14 Monaten; eine zwischenzeitlich diskutierte Kürzung auf zwölf Monate ist nach den Berichten vom Tisch. Künftig soll jeder Elternteil mindestens vier Monate beanspruchen, die übrigen sechs Monate können die Eltern frei untereinander aufteilen. Alleinerziehende sollen weiterhin bis zu 14 Monate erhalten können.
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Auch die Höhe der Leistung soll sich verändern. In den jeweils ersten vier Monaten eines Elternteils sind 80 Prozent des Nettoeinkommens vor der Geburt vorgesehen, bisher liegt der Satz bei etwa 65 Prozent. Für weitere Monate sollen 50 Prozent gezahlt werden. Neu ist außerdem, dass Weihnachtsgeld und andere sonstige Bezüge in die Berechnung des Nettoeinkommens einfließen sollen.
Welche weiteren Neuerungen sind geplant?
Beide Eltern sollen wieder ohne zeitliche Begrenzung gleichzeitig Elterngeld beziehen dürfen. Derzeit ist das nur für einen Monat im ersten Lebensjahr des Kindes möglich. Der Geschwisterbonus soll länger gezahlt werden, zudem will das Ministerium den Verwaltungsaufwand senken, damit das Geld schneller bei den Familien ankommt.
Prien sprach von einem bewussten Signal an junge Familien. Das Ministerium erhofft sich von der besseren Bezahlung der Partnermonate einen spürbaren Schub für eine partnerschaftlichere Aufteilung von Familien- und Erwerbsarbeit. Gleichzeitig soll die Reform den Haushalt entlasten: Ab 2030 rechnet das Ministerium laut ARD mit Einsparungen von knapp 1,3 Milliarden Euro, etwas weniger als ursprünglich geplant.
Wie viele Menschen beziehen Elterngeld?
Im Jahr 2025 gab der Staat nach den Berichten rund sieben Milliarden Euro für Elterngeld aus, bei etwa 1,6 Millionen Beziehenden. 2021 waren es noch mehr als 1,8 Millionen. Im Jahr 2024 erhielten 290.105 Personen den Höchstbetrag und 349.157 den Mindestbetrag. Nach einer Berechnung des Instituts der deutschen Wirtschaft hat das Elterngeld mangels Inflationsanpassung rund 38 Prozent an Kaufkraft verloren.
Was Arbeitgeber jetzt wissen sollten
- Noch ist nichts beschlossen. Wann die Reform in Kraft tritt, ist offen; Arbeitgeber sollten den weiteren Gesetzgebungsprozess verfolgen.
- Die Mindestdauer von vier Monaten je Elternteil und der höhere Ersatzsatz könnten dazu führen, dass mehr Väter längere Elternzeiten nehmen. Vertretungsplanung und Übergaben sollten darauf vorbereitet werden.
- Elternzeit und Elterngeld sind rechtlich getrennt: Anspruch, Fristen und Kündigungsschutz der Elternzeit richten sich weiterhin nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG).
- Wenn sonstige Bezüge wie Weihnachtsgeld künftig in die Elterngeldberechnung einfließen, könnten Entgeltbescheinigungen stärker nachgefragt werden. Die Lohnabrechnung sollte vorbereitet sein, sobald Details feststehen.