Nur rund sieben Prozent der Unternehmen in Deutschland, die der Beschäftigungspflicht für schwerbehinderte Menschen unterliegen, sprechen diese Gruppe in ihren Stellenanzeigen ausdrücklich an. Das zeigt der am 27. Oktober 2026 veröffentlichte Kurzbericht 20/2026 des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg. Öffentliche Arbeitgeber sind dabei deutlich weiter: 46 Prozent von ihnen veröffentlichen mindestens einmal im Jahr eine Anzeige mit einem solchen Hinweis, bei privaten Unternehmen sind es lediglich 3,7 Prozent.

Was hat das IAB untersucht?

Die Forscherinnen Nicole Gürtzgen, Laura Pohlan und Franka Vetter haben Stellenanzeigen ausgewertet, die zwischen April 2019 und Dezember 2023 in der Jobsuche der Bundesagentur für Arbeit (BA-Jobsuche) erschienen sind. Berücksichtigt wurden rund 143.000 Unternehmen mit mindestens 20 Beschäftigten und mehr als 7,4 Millionen Anzeigen. Angebote von Zeitarbeitsfirmen blieben außen vor.

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Als inklusiv gilt eine Anzeige, wenn sie einen von drei Hinweisen enthält: die bevorzugte Berücksichtigung schwerbehinderter Bewerberinnen und Bewerber bei gleicher Eignung, eine ausdrückliche Einladung zur Bewerbung oder eine Gleichbehandlungsklausel, die Behinderung ausdrücklich nennt. Ein regelbasiertes Suchverfahren erkannte solche Formulierungen laut IAB in 96 Prozent der Fälle; die Treffer waren zu 99 Prozent korrekt, wie ein Abgleich mit 1.000 von Hand geprüften Anzeigen ergab.

Wie groß sind die Unterschiede?

Im Schnitt enthalten nur fünf Prozent aller Anzeigen eines Unternehmens einen entsprechenden Hinweis. Knapp 93 Prozent der Firmen verzichten ganz darauf. Wer die Formulierung jedoch nutzt, tut es konsequent: Bei diesen Unternehmen sind rund 70 Prozent der Anzeigen inklusiv formuliert.

Bei privaten Unternehmen liegt der durchschnittliche Anteil inklusiver Anzeigen bei 2,3 Prozent, bei öffentlichen bei 35,8 Prozent. Auch die Größe spielt eine Rolle: Private Firmen mit 20 bis 39 Beschäftigten kommen auf 1,0 Prozent, private Unternehmen mit 1.000 und mehr Beschäftigten auf 12,2 Prozent. Im öffentlichen Bereich steigt der Wert von 25,7 auf 55,2 Prozent. Nach Branchen betrachtet sind solche Hinweise im verarbeitenden Gewerbe, in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Baugewerbe besonders selten. In der öffentlichen Verwaltung enthält dagegen im Schnitt fast jede zweite Anzeige eines Arbeitgebers eine inklusive Formulierung.

Bringen solche Hinweise mehr Bewerbungen?

Nach Berechnungen des IAB auf Basis der IAB-Stellenerhebung erhöht schon eine inklusive Anzeige im Jahr die Wahrscheinlichkeit, bei einer Neueinstellung wenigstens eine Bewerbung eines schwerbehinderten Menschen zu erhalten, um 4,8 Prozentpunkte. Das ist erheblich, denn insgesamt lag nur bei etwa 13 Prozent aller Neueinstellungen überhaupt eine solche Bewerbung vor. Der Zusammenhang bleibt laut den Autorinnen bestehen, wenn Branche und Betriebsgröße berücksichtigt werden. Einen ursächlichen Effekt weist die Studie allerdings nicht nach, und ob die Hinweise am Ende zu mehr Einstellungen führen, soll weiter erforscht werden.

Auch der Suchweg zählt: Wer direkt mit der Arbeitsagentur zusammenarbeitet oder gezielt ehemalige Auszubildende, Praktikanten und Leiharbeitskräfte anspricht, erhält laut IAB mit höherer Wahrscheinlichkeit Bewerbungen schwerbehinderter Menschen.

Warum ist das für Arbeitgeber relevant?

Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) einen Teil ihrer Stellen mit schwerbehinderten Menschen besetzen, ab 60 Arbeitsplätzen mindestens fünf Prozent. Laut der Statistik der Bundesagentur für Arbeit erfüllten im Jahr 2024 nur 39,4 Prozent der verpflichteten Arbeitgeber diese Vorgabe vollständig. Zugleich klagen viele Betriebe, es bewerbe sich kaum jemand mit Schwerbehinderung. Die IAB-Autorinnen bezeichnen inklusive Formulierungen deshalb als einfaches und kostengünstiges Mittel, um Offenheit zu signalisieren und Hürden abzubauen.

Was Arbeitgeber jetzt wissen sollten

  • Textbausteine prüfen: Ein kurzer, ernst gemeinter Satz, der Menschen mit Behinderung ausdrücklich zur Bewerbung einlädt, ist schnell ergänzt. Er wirkt glaubwürdiger, wenn er in allen Anzeigen steht und nicht nur in einzelnen.
  • Prüfpflicht beachten: Nach § 164 SGB IX müssen Arbeitgeber prüfen, ob freie Stellen mit schwerbehinderten Menschen besetzt werden können, und frühzeitig Verbindung zur Agentur für Arbeit aufnehmen.
  • Quote im Blick behalten: Wer die Beschäftigungspflicht nicht erfüllt, zahlt eine Ausgleichsabgabe. Eine aktivere Ansprache kann helfen, die Quote zu erreichen.
  • Weitere Kanäle nutzen: Praktika, die Übernahme eigener Auszubildender, spezialisierte Jobbörsen und Karrieremessen ergänzen die klassische Stellenanzeige.
  • Schwerbehindertenvertretung einbinden: Wo es sie gibt, ist sie an Personalentscheidungen zu beteiligen und kann auch bei Formulierungen beraten.