Seit Unternehmen künstliche Intelligenz einsetzen, haben 70 Prozent der Führungskräfte in Deutschland ihre Leistungserwartungen an ihre Teams erhöht. Spürbar entlastet werden die Beschäftigten dadurch aber kaum: 67 Prozent der Führungskräfte berichten, dass ihre eigene Arbeitsbelastung und die ihrer Mitarbeitenden gleich geblieben oder sogar gestiegen ist. Nur 27 Prozent beobachten eine sinkende Belastung. Das geht aus den am 28. Oktober 2026 veröffentlichten deutschen Ergebnissen des „Business Facts Index 2026“ des HR-Softwareanbieters Factorial hervor.

Wer wurde befragt?

Factorial ließ im August 2026 gemeinsam mit dem Marktforscher Dynata 3.760 Führungskräfte und Entscheidungsträger in Deutschland, Spanien, Frankreich, Italien und Portugal online befragen; rund 750 davon arbeiten in deutschen Unternehmen. Laut einem Bericht des italienischen Fachportals 01net wurden Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten einbezogen; die europaweiten Ergebnisse hatte Factorial bereits Anfang Oktober in Mailand vorgestellt. Die Ergebnisse wurden nach Unternehmensgröße auf Basis von Eurostat-Daten gewichtet. Da Factorial selbst Software für Personal- und Unternehmensprozesse verkauft, sind vor allem die Aussagen zu Softwarelandschaften mit Blick auf dieses Eigeninteresse zu lesen.

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Wird KI zum Leistungstreiber oder zur Belastung?

Die Umfrage deutet auf eine Lücke zwischen Erwartung und Wirklichkeit hin. Führungskräfte rechnen offenbar damit, dass KI ihre Teams schneller und produktiver macht, und passen ihre Ziele entsprechend an. Ob die Werkzeuge tatsächlich Arbeit abnehmen, hängt aber davon ab, wie sie in Abläufe eingebunden sind. 80 Prozent der deutschen Befragten erwarten, dass ihr Unternehmen wegen KI in den kommenden zwölf Monaten anders arbeiten wird; 22 Prozent rechnen mit grundlegenden Veränderungen.

„Mehr Produktivität darf nicht einfach mehr Arbeitsbelastung bedeuten“, sagte Laura Proefock, Director of Strategy und Deutschland-Verantwortliche bei Factorial. Technologie müsse so eingesetzt werden, dass sie Arbeit tatsächlich abnehme.

Wo geht Arbeitszeit verloren?

Ein großer Teil der Arbeitszeit fließt der Umfrage zufolge ins Suchen und Abgleichen. 48,5 Prozent der deutschen Führungskräfte geben an, zwei bis drei von zehn Arbeitsstunden damit zu verbringen, bereits vorhandene Informationen zu finden, abzugleichen oder neu aufzubereiten. Factorial beziffert den Wert der so verlorenen Arbeitszeit von Führungskräften für ein deutsches Unternehmen mit 1.000 Beschäftigten auf rund 444.000 Euro im Jahr; dabei handelt es sich um eine Modellrechnung des Anbieters. 72 Prozent der Befragten glauben, ihr Unternehmen würde mit weniger und stärker gebündelten Softwarelösungen besser arbeiten, nur 20 Prozent halten die bestehende Struktur für gut.

Was heißt das für Führung?

Der Befund berührt eine Kernaufgabe von Führungskräften: Ziele so zu setzen, dass sie erreichbar bleiben. Wer Erwartungen erhöht, bevor KI-Werkzeuge eingeführt, geschult und in Prozesse eingebettet sind, riskiert Überlastung und Frust im Team. Ähnliche Signale liefert eine Umfrage von YouGov im Auftrag der Personalberatung SThree unter MINT-Fachkräften, über die die Deutsche Presse-Agentur berichtete. Wer dort von KI-bedingten Abgängen im eigenen Team berichtete, nannte als Gründe unter anderem stark veränderte Aufgaben und eine nicht mehr tragbare Arbeitslast.

Was Arbeitgeber jetzt wissen sollten

  • Erwartungen begründen: Zielvorgaben sollten sich an gemessenen Effekten orientieren, nicht an angenommenen Produktivitätsgewinnen.
  • Belastung im Blick behalten: Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) müssen Arbeitgeber Gefährdungen einschließlich psychischer Belastungen beurteilen. Die Einführung neuer Technik ist ein guter Anlass, diese Beurteilung zu überprüfen.
  • Gewonnene Zeit bewusst verteilen: Klare Absprachen, wofür frei werdende Zeit genutzt wird, verhindern, dass sie automatisch mit Zusatzaufgaben gefüllt wird.
  • Schulung sicherstellen: Die europäische KI-Verordnung (AI Act) verlangt seit Februar 2025, dass Unternehmen beim Einsatz von KI für ausreichende KI-Kompetenz der Beschäftigten sorgen.
  • Mitbestimmung beachten: Bei technischen Systemen, die Leistung oder Verhalten überwachen können, hat ein bestehender Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) mitzubestimmen.