Ob neue Mitarbeiter bleiben, entscheidet sich oft in den ersten Wochen. Ein Plan für 100 Tage verbindet gesetzliche Pflichten mit einer strukturierten Einarbeitung.
Die Personalgewinnung ist teuer, und in einem Arbeitsmarkt, in dem das Erwerbspersonenpotenzial nach Prognosen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) schrumpft, ist jeder Abgang in der Probezeit ein doppelter Verlust. Ob neue Beschäftigte bleiben und schnell produktiv werden, hängt stark davon ab, wie die ersten Wochen verlaufen: ob der Arbeitsplatz am ersten Tag bereitsteht, ob Aufgaben und Erwartungen klar sind und ob jemand regelmäßig nachfragt.
Gleichzeitig ist der Start eines Arbeitsverhältnisses mit festen Pflichten verbunden. Das Nachweisgesetz verlangt bestimmte Angaben teils schon am ersten Arbeitstag, die Sozialversicherung fordert Meldungen, das Arbeitsschutzgesetz eine Unterweisung vor Beginn der Tätigkeit. Diese Punkte gehen im Alltag leicht unter, wenn niemand den Überblick hat.
Personalblatt Plus stellt einen Onboarding-Plan für die ersten 100 Tage vor, gegliedert in sechs Phasen. Er nennt für jede Phase die Aufgaben, die Verantwortlichen und die gesetzlichen Fristen – und endet mit einer Bilanz, die rechtzeitig vor dem Ende einer sechsmonatigen Probezeit Klarheit schafft.
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Was muss ein Arbeitgeber am ersten Arbeitstag schriftlich aushändigen?
Nach § 2 NachwG spätestens am ersten Tag die Angaben zu den Vertragsparteien, zu Zusammensetzung und Höhe des Entgelts sowie zu Arbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten.
Wann muss ein neuer Mitarbeiter bei der Krankenkasse angemeldet werden?
Mit der ersten folgenden Entgeltabrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen. In bestimmten Branchen ist zusätzlich eine Sofortmeldung bei Beschäftigungsaufnahme nötig.
Wie lange darf die Probezeit dauern?
Höchstens sechs Monate. In dieser Zeit kann mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden (§ 622 Abs. 3 BGB).
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