Verantwortlichkeiten zwischen Personaldienstleister und Kundenunternehmen
Der Arbeitsschutz in der Zeitarbeit unterliegt einer komplexen Verantwortungsteilung. Während der Personaldienstleister als Arbeitgeber für die grundlegenden Schutzmaßnahmen der Zeitarbeitnehmer verantwortlich ist, obliegt es dem Entleihbetrieb, eine sichere Arbeitsumgebung zu gewährleisten. Doch wer haftet bei Arbeitsunfällen? Diese Frage ist nicht nur für Unternehmen von Bedeutung, sondern auch für die Zeitarbeiter selbst.
Laut § 11 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) muss das entleihende Unternehmen sicherstellen, dass die für den Arbeitsplatz geltenden Sicherheitsvorschriften eingehalten werden. Das bedeutet, dass der Entleiher den Zeitarbeitnehmer umfassend einweisen und alle relevanten Schutzmaßnahmen gewährleisten muss. Der Verleiher hingegen bleibt in der Verantwortung für arbeitsmedizinische Untersuchungen und generelle Arbeitsschutzbelehrungen.
Versicherungspflichten und typische Schadensfälle
Kommt es zu einem Arbeitsunfall, greift in der Regel die gesetzliche Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft des Verleihers. Doch in der Praxis können verschiedene Szenarien entstehen, in denen auch das Kundenunternehmen haftbar gemacht wird. Zu typischen Schadensfällen gehören:
- Unzureichende Einweisung: Wenn der Entleiher den Zeitarbeitnehmer nicht ausreichend über Gefahren am Arbeitsplatz informiert, kann er für daraus resultierende Unfälle haftbar sein.
- Defekte Arbeitsmittel: Stellt das Kundenunternehmen fehlerhafte Maschinen oder Ausrüstungen bereit, kann es bei Unfällen regresspflichtig werden.
- Arbeitsumfeld ohne Schutzvorkehrungen: Fehlende Sicherheitsausrüstungen oder unzureichender Schutz bei gefährlichen Tätigkeiten sind häufige Ursachen für Schadensfälle.
Praxistipps zur Vermeidung von Regressansprüchen
Um rechtliche Streitigkeiten und Haftungsrisiken zu minimieren, sollten Personaldienstleister und Entleihbetriebe klare Prozesse für den Arbeitsschutz etablieren. Wichtige Maßnahmen sind:
- Dokumentation der Arbeitsschutzunterweisungen: Jede Sicherheitsbelehrung sollte schriftlich festgehalten und vom Zeitarbeitnehmer unterzeichnet werden.
- Regelmäßige Sicherheitskontrollen: Der Entleiher sollte seine Schutzvorkehrungen in kurzen Intervallen überprüfen und anpassen.
- Klare vertragliche Regelungen: In den Arbeitnehmerüberlassungsverträgen sollten Arbeitsschutzpflichten explizit geregelt sein, um spätere Haftungsfragen zu vermeiden.
- Kooperation mit Fachkräften für Arbeitssicherheit: Eine enge Zusammenarbeit mit Sicherheitsbeauftragten und Betriebsärzten kann helfen, potenzielle Risiken frühzeitig zu identifizieren.
Ein vorausschauendes und strukturiertes Arbeitsschutzmanagement trägt nicht nur zur Vermeidung von Unfällen bei, sondern schützt Unternehmen auch vor finanziellen und rechtlichen Konsequenzen.