Abmahnungen in der Zeitarbeit: Wann sind sie wirksam und wann nicht?

Zeitarbeit 03.02 Personalblatt2

Typische Fehler bei Abmahnungen in der Zeitarbeit

Abmahnungen sind ein wichtiges Instrument im Arbeitsrecht, um Fehlverhalten von Arbeitnehmern zu dokumentieren und im Wiederholungsfall arbeitsrechtliche Konsequenzen zu ziehen. In der Zeitarbeit gelten jedoch besondere Regeln, da hier ein Dreiecksverhältnis zwischen Zeitarbeitsfirma, Einsatzunternehmen und Leiharbeitnehmer besteht. Oftmals unterlaufen Arbeitgebern Fehler, die dazu führen, dass eine Abmahnung unwirksam ist.

Häufige Fehlerquellen sind:

  • Unklare oder pauschale Formulierungen
  • Fehlende Dokumentation des Fehlverhaltens
  • Kein konkreter Bezug auf den Arbeitsvertrag
  • Nicht nachvollziehbare Fristen für eine Verhaltensänderung

Damit eine Abmahnung rechtswirksam ist, muss sie eine genaue Beschreibung des Fehlverhaltens enthalten, den Hinweis auf die arbeitsrechtlichen Konsequenzen sowie eine Aufforderung zur zukünftigen Unterlassung oder Verhaltensänderung.

Besonderheiten bei der Abmahnung von Leiharbeitnehmern

Leiharbeitnehmer stehen in einem besonderen arbeitsrechtlichen Kontext. Da sie formal bei der Zeitarbeitsfirma angestellt sind, darf auch nur diese eine Abmahnung aussprechen. Das Einsatzunternehmen hat zwar Weisungsbefugnis, jedoch keine arbeitsrechtliche Sanktionsmöglichkeit gegen den Leiharbeiter. Ein Verstoß gegen betriebliche Regeln oder Arbeitsanweisungen des Einsatzbetriebs muss der Zeitarbeitsfirma gemeldet werden, die dann eine Entscheidung über eine mögliche Abmahnung trifft.

Wichtige Punkte, die Zeitarbeitsfirmen beachten sollten:

  • Die Abmahnung muss aus dem Arbeitsverhältnis zwischen Zeitarbeitsfirma und Leiharbeitnehmer resultieren
  • Einseitige Anweisungen des Einsatzunternehmens dürfen nicht als Grundlage für eine Abmahnung dienen
  • Die Abmahnung sollte nachweislich zugestellt werden, idealerweise per Einschreiben oder mit Empfangsbestätigung

Rechtssichere Formulierungen und Praxisbeispiele

Eine wirksame Abmahnung sollte klar strukturiert sein und alle relevanten arbeitsrechtlichen Anforderungen erfüllen. Eine mögliche Formulierung könnte lauten:

„Sehr geehrter Herr/Frau [Name],

hiermit mahnen wir Sie wegen eines erheblichen Pflichtverstoßes im Rahmen Ihres Arbeitsverhältnisses mit der [Name der Zeitarbeitsfirma] ab. Am [Datum] haben Sie im Einsatzunternehmen [Name] gegen die betriebliche Arbeitsordnung verstoßen, indem Sie [konkretes Fehlverhalten, z. B. wiederholtes unentschuldigtes Fehlen] begangen haben. Dieses Verhalten stellt eine erhebliche Vertragsverletzung dar.

Wir fordern Sie hiermit auf, dieses Fehlverhalten zukünftig zu unterlassen. Andernfalls behalten wir uns arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung vor.“

Praxisbeispiele zeigen, dass ungenaue Abmahnungen häufig zu rechtlichen Streitigkeiten führen. In einem Fall vor dem Bundesarbeitsgericht wurde eine Abmahnung für unwirksam erklärt, weil sie lediglich „unangemessenes Verhalten“ rügte, ohne konkrete Sachverhalte oder Verstöße zu benennen. Dies verdeutlicht, wie wichtig eine detaillierte Beschreibung ist.

Strategische Bedeutung von Abmahnungen in der Zeitarbeit

Neben der rechtlichen Absicherung haben Abmahnungen auch eine strategische Funktion. Sie können zur Qualitätssicherung beitragen, indem sie eine transparente Dokumentation von Fehlverhalten schaffen und damit auch als Präventivmaßnahme wirken.

Ein professioneller Umgang mit Abmahnungen sorgt zudem für ein klares Regelwerk innerhalb der Zeitarbeitsfirma und reduziert potenzielle arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen. Unternehmen sollten Schulungen für ihre Personalverantwortlichen in der Zeitarbeit durchführen, um rechtssichere und wirksame Abmahnungsprozesse zu etablieren.

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